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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 26.05.2010, 13:49
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Standard zusammen wohnen u25

Hallo zusammen !

Ich schildere euch kurz einmal die Situation:

Meine Freundin ist derzeit ohne festen Wohnsitz, bezieht aber Leistungen von der Arge in Dortmund.

Ich allerdings wohne in Herne noch bei meinen Eltern, beziehe keine Leistungen und habe nur meine ausbildungsvergütung.

Sie ist derzeit auf der Suche nach einer Wohnung, also haben wir uns kurzerhand dazu entschlossen, uns gemeinsam eine wohnung in herne zu suchen.

Meine freundin würde auch eine Wohnung bekommen, da bei ihr anerkannte schwerwiegende gründe vorliegen.
Welche möglichkeiten haben wir ? Würde die arge uns auch eine gemeinsame wohnung finanzieren oder nur ihr alleine ?
Vielen dank im voraus für eure antworten
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  #2  
Alt 26.05.2010, 14:06
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Wenn du bei deinen Eltern ausziehst, hast du, je nach Einkommen deiner Eltern, einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dieser schließt einen Alg II-Anspruch aus. Somit würde nur deine Freundin Alg II erhalten (und auch nur die Hälfte der Miete)
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 26.05.2010, 14:13
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das heißt also, es würde mehr sinn machen wenn sie die wohnung auf sich alleine laufen lässt oder ? dann hätten wir unter dem strich mehr, sehe ich doch richtig nicht ?
meine überlegeung war nur, das wir gemeinsam die wohnung nehmen, für beide dementsprechend die regelleistung abzüglich meines Ausbildungsgeldes + anrechnebare werbungskosten etc.
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  #4  
Alt 26.05.2010, 14:15
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Zitat:
Zitat von nicolas Beitrag anzeigen
das heißt also, es würde mehr sinn machen wenn sie die wohnung auf sich alleine laufen lässt oder ? dann hätten wir unter dem strich mehr, sehe ich doch richtig nicht ?
Das ist falsch. Beim Alg II wird der Mietanteil kopfteilig entsprechend der darin wohnenden Personen berechnet, egal wer im Mietvertrag steht.
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  #5  
Alt 26.05.2010, 14:19
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mit anderen worten, ihr steht geld zu und mir nicht, richtig ?
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  #6  
Alt 26.05.2010, 14:21
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Zitat:
Zitat von nicolas Beitrag anzeigen
mit anderen worten, ihr steht geld zu und mir nicht, richtig ?
In Bezug auf Alg II ist es richtig. Du müsstest deinen Lebensunterhalt mit Ausbildungsvergütung, Unterhalt der Eltern und BAB bestreiten.
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  #7  
Alt 26.05.2010, 14:28
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wir würden ja nunmal gerne zusammen wohnen. welchen rat würdest du uns denn geben ? was ist das sinnvollste ? also wie ist es möglich dass wir zusammen wohnen ? und was ist genau zu beachten bei ihrer antragsstellung, sie muss ja einen neuen antrag stellen weil sie ja jetzt in dortmund ihr geld bekommt, soll ja demnächst aber in herne sein.
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  #8  
Alt 26.05.2010, 14:32
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Wenn ihr euer Leben in Zukunft gemeinsam gestalten wollt, könnt ihr gern zusammenziehen. Sie muss dann schlicht und einfach beim neuen Amt einen neuen Antrag stellen und dich als Partner eintragen und sich beim bisherigen Amt abmelden.
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  #9  
Alt 26.05.2010, 14:37
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und welche rolle spiele ich dann bei der leistungsberechnung ? ich habe ja keine anspruch, aber wenn wir gemeinsam eine bedarfsgemeinschaft bilden sieht es doch anders aus oder nicht ?
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  #10  
Alt 26.05.2010, 15:03
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meine f..... gerald hat doch alles geklärt....wollt ihr zusamen wohnen mit allen konsequenzen oder nicht?
Wieso sollte jemand euch Tips geben, den Steuerzahler (uns) noch mehr auszubeuten?

Ganz egal ob Alg2, Miete oder BAB...im endeffekt zahlen wir doch alles...

leichter wäre es wenn ihr nur in eine whg zieht, so müssen wir auch nur für eine whg zahlen...
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partner, u25, wohnung, zusammen

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