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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #31  
Alt 30.05.2010, 14:23
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dms dms ist offline
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Beiträge: 1.998
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Zitat:
Zitat von eckmeck24 Beitrag anzeigen
Bist hier anscheinend der Oberbesserwisser?!?
Auch wenn Du hier nur noch lesen kannst, scheinst Du ja für Hinweise nicht aufgeschlossen zu sein.

Zitat:
Zitat von dms Beitrag anzeigen
Geh zum Jugendamt und lass Dich bezüglich Unterhalt beraten.
Zitat:
Zitat von eckmeck24 Beitrag anzeigen
Jugendamt ist für mich nicht mehr zuständig, da ich dort noch niemals gemeldet war.
Kurze Zeit später dann dies:

Zitat:
Zitat von eckmeck24 Beitrag anzeigen
Ich weiß nciht wie man das macht wegen dem Unterhalt und wie das abläuft.
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