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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #11  
Alt 26.05.2010, 18:59
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Ort: Pleistozän
Beiträge: 486
Standard ............

Zitat:
Zitat von nicolas Beitrag anzeigen
das heißt also, es würde mehr sinn machen wenn sie die wohnung auf sich alleine laufen lässt oder ? dann hätten wir unter dem strich mehr, sehe ich doch richtig nicht ?
meine überlegeung war nur, das wir gemeinsam die wohnung nehmen, für beide dementsprechend die regelleistung abzüglich meines Ausbildungsgeldes + anrechnebare werbungskosten etc.
Dir geht's wohl ein bißchen zu gut, was?
Wenn Du dort wohnst, zahlst Du gefälligst auch Deinen Mietanteil.
Alles andere nennt sich SOZIALHILFEBETRUG und ist STRAFBAR.
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  #12  
Alt 29.05.2010, 15:51
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Registriert seit: 29.05.2010
Beiträge: 10
Standard

Nun ja ich kann nciht soviel sagen wie nur: Wartet noch solange damit bis deine Freundin eine Ausbildung oder Arbeit findet.
Mein Freund und ich würden auch gerne zusammen wohnen und alles, aber ich habe keine Ausbildung/ Job und auch noch keine Aussicht darauf das mir was vom Amt zusteht (weil ich vorübergehend bei meiner Mutter und ihren Freund leben muss). Mein Freund hat eine Ausbildung und wird danach auf übernommen aber nur auf Teilzeit. Sprich er kann keine 2 Köpfe ernähren (mich und sich)+ ein Auto unterhalten. Man kann eine Bedarfsgemeinschaft machen, aber sobald die rauskriegen das ihr zusammen in einen Bett schlaft, gilts als Partnerschaft. Eine Bedarfgemeinschaft bedeutet das Studenten z.b. zusammen Leben aber gilt nicht für eine Partnerschaft. So irgendwie hat es mir mal mein Vater erklärt, weil mein Freund und ich auch erst die Idee hatten.
Mein Tipp, nachhören bei der Arge im Notfall oder besten falls eben WARTEN bis deine Freundin Geld verdient.
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  #13  
Alt 30.05.2010, 07:23
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Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 908
Standard eckmeck

eckmeck sucht seit VIER JAHREN
Job, Ausbildungsplatz etc. Ergebnis NULL.
Sie ist nicht diejenige, auf deren Ratschläge man hören sollte.
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  #14  
Alt 30.05.2010, 07:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 908
Standard Sozialbetruf

Zitat:
Zitat von nicolas Beitrag anzeigen
das heißt also, es würde mehr sinn machen wenn sie die wohnung auf sich alleine laufen lässt oder ? Dann hätten wir unter dem strich mehr, sehe ich doch richtig nicht ?

.

sozialbetrug
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  #15  
Alt 30.05.2010, 10:04
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Registriert seit: 29.05.2010
Beiträge: 10
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Mein Ratschlag is also scheiße?
Ich hab gesagt das die besser warten bis seine Freundin ne arbeit gefunden hat das sie dann zusammen ziehen sollen! Das ist also kein guter Ratschlag?
Ihr habt echt einen an der Klatsche!
Nur weil ich mal was gesagt habe im meinen Thema was eben stimmt, aber die Wahrheit vertragt ihr also nicht, und stempelt mich direkt als Schmarotzerin ab, die mit Steinen im Glashaus wirft?
Ihr kennt mich gar nicht, und behauptet ich sei so eine?! Arm, Arm, Arm!
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  #16  
Alt 30.05.2010, 10:33
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Wieso fühlst Du Dich angegriffen. Du möchtest mit Deinem Freund zusammen ziehen und eine Wohnung von der Allgemeinheit bezahlt bekommen. Wenn Dein Freund Geld verdient und Du zu hause bist möchtest Du, das die Allgemeinheit ihm die Putze und das Betthäschen zahlt.
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  #17  
Alt 30.05.2010, 10:35
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Registriert seit: 29.05.2010
Beiträge: 10
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Wer sagt das wir das so machen?
Keiner!
Wir wollten zusammen ziehen, nur wir haben beschlossen zu warten bis ich was habe an arbeit und er fest übernommen wird.
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  #18  
Alt 30.05.2010, 10:36
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Wir wollten uns gewiss nicht dann vom Amt bezahlen lassen.
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  #19  
Alt 30.05.2010, 10:49
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Zitat:
Zitat von eckmeck24 Beitrag anzeigen
Wir wollten uns gewiss nicht dann vom Amt bezahlen lassen.
Du erzählst viel wenn der Tag lang ist.

Im anderen Posting meinst du es stünde dir eine Wohnung auf Staatskosten zu weil deiner Mutter deine Anwesenheit als berufs- und erwerbsloser Tochter im Haushalt deiner Mutter wegen der 'Verletzung der Privatshäre' nicht mehr zuzumuten wäre. Auf so eine Argumentation muß man auch erstmal kommen.

Wenn wie du schreibst dein Antrag vom Amt abgelehnt wurde und du keiner Erwerbstätigkeit nachgehst, die Mutter für dich in der BG keinen Antrag gestellt hat, wer füttert dich denn zur Zeit durch?
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  #20  
Alt 30.05.2010, 10:52
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Aber das hat mit meinen Freund in der Situation nichts zutun zur Zeit.
Wo wir zusammen zuiehen wollten is schon 8 Monate her, also die Idee ist nicht jetzt gekommen.

Und das andere, soll ich lieber auf der Straße leben?
Kein Ding, kann ich gerne machen.
Damit keiner für mich aufkommen muss!
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