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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo, ich (21 Jahre alt) bin vor kurzem zuhause ausgezogen & wohne jetzt übergangsweise bei einer Freundin. Was aber auf Dauer nicht geht, weil sie selbst nur eine knapp 35 qm große Wohnung hat & das ist für 2 Personen einfach zu klein. Ich bin zum Jobcenter gegangen und habe dort nachgefragt, ob man mir eine Wohnung finanzieren würde & ob ich Anspruch auf ALG II habe. Eine eigene Wohnung darf ich mir suchen, den Erstantrag für ALG II stelle ich am 13. Februar, weil meine Sachbearbeiter vorher keinen Termin frei hatten. Allerdings muss ich dazu sagen, ich darf nur ausziehen weil es in der Vergangenheit massive Probleme in meiner Familie gab. Da ich unter 25 bin. Der zuständige Sachbearbeiter hatte deswegen auch mit dem Jugendamt gesprochen. Meine Eltern haben es in einem Brief auch nochmal schriftlich formuliert, das ein gemeinsames zusammenleben nicht mehr möglich sei. Mir wurde von meinem Sachbearbeiter gesagt, ich darf mir eine Wohnung bis 232 Euro Kaltmiete suchen. Ich möchte wirklich nicht lange von Hartz 4 abhängig sein & bin deshalb zurzeit fleißig auf Ausbildungssuche. Hatte schon einige Vorstellungssgespräche und vielleicht klappt es ja irgendwo. Da ich keinen Führerschein besitze & man sich kaum mit Hartz 4 ein Auto leisten kann, brauch ich eine Wohnung die nicht weit von öffentlichen Verkehrsmitteln entfernt ist. Ich habe eine Wohnung gefunden, kostet kalt 278 Euro & ist ca 58 qm groß. Welche in unmittelbarer Nähe vom Busbahnhof & Hauptbahnhof liegt. Ich würde gerne Gesundheits- und Krankenpflegerin (früher Krankenschwester) werden. Vielleicht wissen einige, das man an verschiedenen Orten ausgebildet wird & das man auch oft in eine andere Stadt muss. Meine Frage nun, würde das Amt für die Wohnung 46 Euro mehr zahlen oder kann ich die selbst dazu zahlen? Geht das überhaupt, wenn die Wohnung zu teuer ist, den Rest selber dazu zugeben? Ich kriege auch weiterhin 180 Euro Kindergeld. Tut mir Leid für den Roman, aber ich wollte mein Problem ausführlich schildern. LG |
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#2
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| Du kannst selbst draufzahlen. Solltest aber wissen, daß weder Umzugskosten noch Mietkaution noch Nebenkostennachzahlungen übernommen werden, wenn Du in eine zu teurer Wohnung ziehst. |
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#3
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| Umzugskosten bräuchte man mir eh nicht bezahlen. Ich habe gehört das wenn man die Mietkaution nicht selber zahlen kann, dass das Jobcenter einem ein Darlehen geben würde oder so ähnlich. Das fällt dann auch weg wenn die Wohnung zu teuer ist? Zahlt das Amt auch die Erstausstattung für Möbel usw. nicht? |
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#4
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| Zitat:
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#5
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| Was nein? Nein wegen Mietkaution oder nein wegen Erstausstattung? |
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#6
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| Erstausstattung, Renovierungs-, Umzugskosten und Kaution (darlehensweise) gibt es nur bei Zustimmung des Jobcenters. |
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#7
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| Das weiß ich ja, aber "Vegas" hat ja geschrieben wenn die Wohnung zu teuer ist & man den Rest selbst dazu zahlt, kriegt man das alles nicht mehr finanziert. Stimmt das jetzt oder nicht? |
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#8
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| Mädel wenn die Wohnung zu teuer ist wird das Jobcenter nicht zustimmen, was heißt man bekommt die Sachen nicht finanziert. |
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#9
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| Zitat:
Meine Frage ist doch einfach ob man den Rest selbst dazu zahlen kann & ob man trotzdem Sachen wie Erstausstattung, Mietkaution usw. bezahlt kriegt? Darauf kannst du mir doch nett antworten oder nicht? Das hier ist ein Forum, wo Leute ihre Fragen stellen & nicht ein Forum wo man patzige Antworten gibt! |
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#10
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| Ok dann noch einmal: Ist die Wohnung zu teuer, wird das Jobcenter seine Zustimmung verweigern. Was im Klartext heißt: Das Jobcenter wird keine Kaution, keine Erstausstattung, keine Umzugs- und Renovierungskosten übernehmen. |
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