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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 22.03.2009, 19:22
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Frage Wohnung mit 19J dringend

Meine Tochter ist vor einem Jahr zum Freund gezogen jetzt ist die Beziehung zu ende und sie muss ausziehen.
Ich bekam zur der Zeit noch Hartz4 und meine Wohnung war ohne Tochter zu groß habe noch 2 Kinder.
Mittlerweile bin ich verheiratet und lebe von meinem Mann unsere Wohnung ist zu klein um sie auf zu nehmen.
Sie bekommt Hartz 4 ohne Miete, kann sie sich eine Wohnung suchen oder muss sie erst bei der Arge eine Wohnung bewilligen lassen was steht ihr zu und was könnten die Gründe einer Absage sein.

Dankbar für jede Antwort
Jana
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  #2  
Alt 22.03.2009, 19:26
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ALG II ohne Miete? Heißßt das sie bekommt nur den verringerten Regelsatz i H. v. 281 € anstatt 351 bzw. 316 €?

Andi
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  #3  
Alt 22.03.2009, 19:28
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Ja Andi
Jana
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  #4  
Alt 22.03.2009, 19:33
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Ich frage mich nur, wie man von dem bischen Geld leben und die Hälfte der Miete bezahlen kann, aber ok.
Letztendlich ist es eine Einzelfallentscheidung. Sie soll also zur zuständigen ARGE gehen und die Situation schildern. Vielleicht wird der Grundd, dass deine neue Wohnung zu klein ist und sie somit nicht mehr aufnehmen kannst ja anerkannt.


Andi
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  #5  
Alt 22.03.2009, 19:48
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Sie bekommt ihr Kindergeld und muss nicht viel abgeben da ihr Freund noch bei den Eltern wohnt.
Da sie wieder in unsere Nähe ziehen möchte müsste sie auch die Arge wechseln.
Meine Frage ist ja da ich nichts verdiene ob die Arge verlangen kann das mein Mann sie aufnehmen muss er bezahlt ja auch die Miete.
Zur Zeit macht sie ihr ABi und möchte danach ein Dualstudium machen.
Durch den ganzen Stress hat sie schon 2 Klausuren verhauen.
Ich mache mir Sorgen ob sie ihr ABi schafft.

Jana
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  #6  
Alt 23.03.2009, 16:57
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Nun, die ARGE kann wohl unter den Umständen auf das Elternhaus zurückverweisen, da dem Auszug ja nie zugestimmt wurde. Verpflichtet, eine volljährige Person aufzunehmen, darüber könnte man sich streiten. Denn immerhin hat sie wohl noch keine abgeschlossene Ausbildung und du bist daher unterhaltspflichtig, was du notfalls auch mit Kost und Logis abdecken könntest.

Turtle
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  #7  
Alt 24.03.2009, 14:59
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Turtel
Ich verdiene selber kein Geld wir kommen gerade so um die Runde
da mein Mann auch noch Unterhalt für 2 Kinder aus erster Ehe bezahlt und wir haben nach ihrem Auszug geheiratet wohnen seitdem auch erst zusammen währe aus Platzgründen vorher nicht möglich gewesen.
Bei uns wohnt noch mein Sohn der in der Ausbildung ist und unsere kleine Tochter.
Jana
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  #8  
Alt 24.03.2009, 17:25
Benutzerbild von Turtle1972
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Ich schrieb ja auch "kann". Letztendlich ist und bleibt es doch die Entscheidung des zuständigen Amtes. Du wolltest doch auch nur wissen, ob die ARGE es könnte. Können könnte sie es ggf. nunmal.

Turtle
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  #9  
Alt 24.03.2009, 18:44
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Danke Andi und Turtle
Ich habe da noch eine Frage genauer zwei.
1.Wo muss sie den Antrag stellen da wo sie noch wohnt oder wo sie hin ziehen möchte?
2.Würde ein Psychologisches Attest das es für sie Unzumutbar ist zu mir zu ziehen die Bewilligung positiv beeinflussen?
LG Rodine
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  #10  
Alt 24.03.2009, 19:54
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Der Antrag muss dort gestellt werden, wo deine Tochter hinziehen möchte.
Ein psychologisches Attest, Gutachten o.ä. kann nie schaden.

Andi
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