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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo an alle, ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir helfen. Ich und mein Verlobter waren bei der Arge und wollten wissen ob wir eine Wohnung bezahlt bekommen würden jedoch meinte die Dame das dies nicht geht weil wir nicht verheiratet sind und wir auch kein Kind erwarten nun ist es so das wir bald heiraten werden und auch schon alles veranlasst haben also die Anmeldung zur Eheschließung nun ist meine Frage ob das nicht reicht damit wir eine Wohnung bekommen. Die Frau meinte nur kurz und knapp zu uns das ich zur U25 Beratung muss und fertig und ich hab dort angerufen um einen Termin zu machen da wurde mir gesagt das ich einen Antrag auf ALG 2 ausfüllen muss.. Nun zur unsrer Wohnsituation wir wohnen nicht offiziell zusammen da mein Verlobter Student ist und im STudentenwohnheim wohnt also bin ich noch offiziell bei meinen Eltern gemeldet aber bin nur bei meinem Verlobten.. Meine Eltern könnten mich auch nicht finanziell Unterstützen. Ich arbeite als Teilzeitkraft und bekomme etwas mehr als 400 euro und bei meinem verlobten ist das ebenfalls so und er studiert noch nebenbei.. Hat vielleicht jemand erfahrung bei so einer situation oder kennt sich aus.. Vielen Dank im vorraus |
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#2
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| Wenn dann würdest du nur allein ALG II bekommen, da dein Freund als Student davon ausgeschlossen ist. Andi |
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#3
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| Ja und wenn wir verheiratet sind ?? wir wollen ja nur die wohnung nicht irgendwelchen anderen schnick schnack |
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#4
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| Spielt keine Rolle. Nur du würdest die monatliche Regelleistung (derzeit 316 €) + 1/2 der angemessenen Miete bekommen, abgezogen wird dein Einkommen. Dein zukünftiger Ehemann ist wie gesagt vom ALG II ausgeschlossen, da ein Studium dem Grunde nach mit BAföG förderungsfähig ist, egal ob man dieses nun erhält oder nicht. Andi |
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#5
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| oh man da kann man sich echt aufregen andere geben überall zu das sie kein bock auf arbeiten und sowas haben weil sie ja vom staat alles kriegen und die wo eigentlich nichts wollen aber müssen haben so probleme damit |
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#6
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| Während einer Ausbildung (und dazu zählt auch ein Studium) sind nun mal die Eltern oder der Ehegatte unterhaltspflichtig. Können beide nicht zahlen, springt der Staat ein und zahlt BAföG. Daher logischerweise auch der Ausschluss von ALG II an Studenten. Sonst könnte ja jeder sagen: "meine Eltern wollen nicht zahlen, lieber Staat gib mir mal ALG II". So geht es nun mal nicht, dann könnte man ja auch gleich das BAföG abschaffen. Und wenn die Eltern wirklich nicht zahlen, gibt es beim BAföG immer noch den Weg der Vorausleistung, die Unterhaltsansprüche des Studenten gehen dann auf das Amt über und dieses zahlt ihm dann seinen Anspruch an BAföG aus und fordert das Geld von den Eltern wieder ein. Andi |
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#7
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| Also meine Eltern können mich nicht unterstützen die eltern meines zukünftigen auch nicht und die wohnen auch nicht in deutschland und ich glaube kaum das er Bafög bekommen würde |
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#8
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| Zitat:
Zitat:
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#9
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| haben Deine Eltern nachgewiesen, warum sie Dich nicht unterstützen können?? |
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#10
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| er ist ausländer von daher glaub ich nicht das er bafög so einfach bekommt nein ich hab den antrag ja noch nicht gestellt aber meine eltern haben viel zu bezahlen und meine mutter arbeitet nicht und mein vater bekommt rente also werden die sicherlich nicht mich unterstützen können wenn sie selber kaum geld haben |
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| Stichworte |
| arge, ehe, u25, wohnung |
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