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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Guten Abend miteinander! Erst einmal ein großes Lob an so ein informtives Forum! Konnte allerdings "unseren Fall" nirgens entdecken. Zur Situation: Ich (21 J.) befinde mich in einer betrieblichen Ausbildung und führe nebenbei ein Kleingewerbe. In meiner Ausbildung erhalte ich momentan ca. 570€ netto und mache mit dem Gewerbe im Schnitt 150 € im Monat. Ich wohne zusammen mit meiner Freundin (22 J.), die gerade eine schulische Ausbildung zur Physiotherapeutin abgeschlossen hat, wo die Ergebnisse jedoch noch nicht vorliegen, ob Sie bestanden hat oder nicht. Fakt ist jedoch, dass Sie danach so oder so ersteinmal arbeitslos sein wird. Während dieser Ausbildung hat sie bis dato Kindergeld und Halbwaisenrente bezogen. Dies wurde jedoch nur während der Ausbildung gezahlt und fällt nun komplett weg. Sie hat jedoch noch ein Erbe (9000 €) auf einem Konto, an das sie aufgrund der Finanzkriese nicht dran kommt und auch nur zur "Altersvorsorge" gedacht ist. Zusätzlich wohnt meine Schwester (17 J.) mit bei uns, die ebenfalls eine Ausbildung macht und ein Bruttoeinkommen von 575 € im Monat hat. Nun stellt sich die Frage, ob wir eine Bedarfsgemeinschaft oder wegen meiner Schwester eine Wohngemeinschaft darstellen!? Wir haben mit Hartz 4 zuvor nie etwas zu tun gehabt und wissen im Moment überhaupt nicht, wie wir es anstellen sollen... Eine Überlegung z.B. war, was das Amt zu ihrem Erbe sagen wird. Nicht, dass die dann auf die Idee kommen, dass sie "erst mal davon leben soll". Wir wären über jegliche Tips sehr dankbar! Gruß, funzel 1607 |
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#2
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| Zitat:
Zitat:
Turtle |
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| Stichworte |
| bedarfsgemeinschaft, erbe, hartz 4, wohngemeinschaft |
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