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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 19.03.2009, 21:56
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Beiträge: 1
Standard Wohngemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft? Komplizierte Situation!

Guten Abend miteinander!

Erst einmal ein großes Lob an so ein informtives Forum! Konnte allerdings "unseren Fall" nirgens entdecken.

Zur Situation:

Ich (21 J.) befinde mich in einer betrieblichen Ausbildung und führe nebenbei ein Kleingewerbe. In meiner Ausbildung erhalte ich momentan ca. 570€ netto und mache mit dem Gewerbe im Schnitt 150 € im Monat.

Ich wohne zusammen mit meiner Freundin (22 J.), die gerade eine schulische Ausbildung zur Physiotherapeutin abgeschlossen hat, wo die Ergebnisse jedoch noch nicht vorliegen, ob Sie bestanden hat oder nicht. Fakt ist jedoch, dass Sie danach so oder so ersteinmal arbeitslos sein wird.
Während dieser Ausbildung hat sie bis dato Kindergeld und Halbwaisenrente bezogen. Dies wurde jedoch nur während der Ausbildung gezahlt und fällt nun komplett weg.

Sie hat jedoch noch ein Erbe (9000 €) auf einem Konto, an das sie aufgrund der Finanzkriese nicht dran kommt und auch nur zur "Altersvorsorge" gedacht ist.

Zusätzlich wohnt meine Schwester (17 J.) mit bei uns, die ebenfalls eine Ausbildung macht und ein Bruttoeinkommen von 575 € im Monat hat.

Nun stellt sich die Frage, ob wir eine Bedarfsgemeinschaft oder wegen meiner Schwester eine Wohngemeinschaft darstellen!? Wir haben mit Hartz 4 zuvor nie etwas zu tun gehabt und wissen im Moment überhaupt nicht, wie wir es anstellen sollen...

Eine Überlegung z.B. war, was das Amt zu ihrem Erbe sagen wird. Nicht, dass die dann auf die Idee kommen, dass sie "erst mal davon leben soll".

Wir wären über jegliche Tips sehr dankbar!

Gruß, funzel 1607
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  #2  
Alt 19.03.2009, 23:35
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
Standard

Zitat:
Eine Überlegung z.B. war, was das Amt zu ihrem Erbe sagen wird. Nicht, dass die dann auf die Idee kommen, dass sie "erst mal davon leben soll".
Nun ja, du schreibst zwar, dass sie derzeit an das Vermögen nicht rankommt und es nur zur Altersvorsorge gedacht ist usw. Das reicht aber doch nicht, damit man dir verbindlich weiterhelfen kann. Du musst schonmal erläutert, warum sie nicht drankommt. Und "gedacht zur Altersvorsorge" reicht sowieso nicht. Es muss schon so mit einem sogenannten "Verwertungsausschluss" angelegt sein, d. h. es muss per Vertrag mit dem Finanzinstitut festgelegt sein, dass sie eben erst mit Rentenalter auf das Geld Zugriff hat.

Zitat:
Nun stellt sich die Frage, ob wir eine Bedarfsgemeinschaft oder wegen meiner Schwester eine Wohngemeinschaft darstellen!?
Hat jeder von euch sein eigenes Zimmer oder lebst du mit deiner Freundin zusammen und deine Schwester extra? Angeben müsst ihr die Wahrheit. Nach deinen Schilderungen gehe ich jedenfalls nicht davon aus, dass ihr nur eine "WG" bildet, wo man sich gerade mal die Küche und das Bad teilt... Ich gehe schon eher davon aus, dass du mit deiner Freundin eine BG bildest.

Turtle
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Stichworte
bedarfsgemeinschaft, erbe, hartz 4, wohngemeinschaft

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