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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 29.11.2010, 12:19
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Standard Wohngemeinschaft gründen aus U25 und Ü25

Halli Hallöchen,

ich habe da eine Frage. Meine Freundin und ich (wir sind beide Mädels) wollen zusammen ziehen. Ich bin 23 und habe bereits eine eigene Wohnung die auch bewilligt ist. Nun möchten wir beide zusammen ziehen und fragen uns, wie hoch darf die Miete sein, wie hoch die m2- Zahl und wie kann ich überhaupt ausziehen? Umzugskosten will ich keine bezahlt bekommen, also würde für die AzA keine sonstigen Kosten anfallen, außer das ein Bearbeiter eben die Daten ändern müsste. *grins*

Wir gründen eine Wohngemeinschaft und keine Lebens-/ Bedarfsgemeinschaft, sehe ich das also richtig, dass wir zusammen eine Wohnung mit maximal 90 m2 und 400,00 KM beziehen dürfen? Denn jedem stehen ja 45 m2 zu?!?! Bad und Küche würde dann ja auch abgezogen, oder? Denn das kann ja gemeinsam genutzt werden?!?

Sonnige Grüße aus dem eisigen Niedersachsen,

Maracuja
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  #2  
Alt 29.11.2010, 12:31
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Zitat:
Zitat von Maracuja Beitrag anzeigen
Wir gründen eine Wohngemeinschaft und keine Lebens-/ Bedarfsgemeinschaft, sehe ich das also richtig, dass wir zusammen eine Wohnung mit maximal 90 m2 und 400,00 KM beziehen dürfen? Denn jedem stehen ja 45 m2 zu?!?! Bad und Küche würde dann ja auch abgezogen, oder? Denn das kann ja gemeinsam genutzt werden?!?
Dann könnt ihr euch ja noch 2 Mädels suchen und eine WG gründen, dann steht euch ein Haus mit 200 qm zuzüglich Küche und Garten und Schwimmbad zu.
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  #3  
Alt 29.11.2010, 12:42
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Beiträge: 3
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Hi, das ist jediglich eine Frage und wenn du nicht in der Lage bist, sie zu beantworten dann lass es doch bitte.

Ich weiß es wäre anderen gegenüber unfair das ist mir klar, nur ich nehme was kommt und ab nächsten Jahr zahle ich die Miete eh selber und falle dem Staat nicht mehr zur Last, also ist es doch wumpitz .
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  #4  
Alt 29.11.2010, 12:42
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Entsprechend dem Urteil des BSG kann die Wohnung so viel kosten, wie auch zwei Einzelpersonen gezahlt würde.

B 14/11b AS 61/06 R · BSG · Urteil vom 18.06.2008 ·=
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #5  
Alt 01.12.2010, 10:50
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Beiträge: 117
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Zitat:
Zitat von Maracuja Beitrag anzeigen
ab nächsten Jahr zahle ich die Miete eh selber und falle dem Staat nicht mehr zur Last, also ist es doch wumpitz .
Dann mach das doch mit der Wohnung ab nächstes Jahr, wenn Du die Miete selbst bezahlen kannst.

So lange ist das ja nicht mehr hin.
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Stichworte
größe, kosten, umzug, wohngemeinschaft

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