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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#21
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| In einer Bedarfsgemeinschaft lebt man zusammen, isst zusammen, schläft zusammen und wirtschaftet zusammen - ergo auch Zusammenrechnung der Einkünfte. In einer Haushaltsgemeinschaft (z. B. in einer Wohngemeinschaft oder einer anerkannten noch nicht gefestigten Beziehung) lebt man nur unter einem Dach, schläft ggf. in getrennten Zimmern und wirtschaftet für sich alleine - ergo keine Zusammenrechnung der Einkommen, nur Aufteilung der Miete pro Kopf. |
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#22
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| aber überall wo ich was zu einer Haushaltsgemeinschaft lese, wird gesagt, dass man zusammen in getrennten Zimmern wohnt, aber zusammen wirtschaftet. In einer HG wird davon ausgegangen dass man sich ab einem bestimmten Punkt unter die Arme greift und sich finanziell unterstützt! Folgendes kommt von Wikipedia: Die Haushaltsgemeinschaft ist ein Begriff aus dem deutschen Recht und bezeichnet eine Gruppe von Personen, die dadurch gekennzeichnet ist, dass sie sich Wohnraum teilt und gemeinsam wirtschaftet. Zu einer Haushaltsgemeinschaft können unter anderem Verwandte, Schwäger sowie die eigenen Kinder gehören, wenn diese über 25 Jahre alt sind oder eigenes Einkommen haben. Eine Haushaltsgemeinschaft kann sich auch aus mehreren Bedarfsgemeinschaften zusammensetzen. Untermieter gehören nicht zur Haushaltsgemeinschaft. Die Haushaltsgemeinschaft grenzt sich von einer bloßen Wohngemeinschaft dadurch ab, dass nicht nur der Wohnraum geteilt wird, sondern auch das Einkommen und Vermögen, die Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft unterstützen sich also gegenseitig. Das hat in Deutschland unter anderem Folgen für die Berechnung des Arbeitslosengeldes II [1] und für die Gewährung des Alleinerziehendenentlastungsbetrags Verstehe jetzt irgendwie garnichts mehr... |
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#23
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| Du musst die Begriffe schon im ZUsammenhang mit dem SGB II googlen! Grubenponys Definition ist übrigens korrekt. Wikipedia verwirrt in dem Falle nur, weil es allgemein um Haushaltsgemeinschaft geht und nicht im speziellen Falle in Verbindung mit SGB II.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#24
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| Hey Leute, Ich bin neu hier und kenn mich nicht wirklich aus, hab keine Ahnung ob ich das hier hin schreiben soll/kann. Und zwar beziehe ich ALG ll und bewohne eine 40 qm² Wohnung, die gesamte Miete beläuft sich auf 291,50 € Jetzt hat mich meine Stiefschwester gebeten zu ihr zu ziehen, da sie sich gerade von ihrem Freund getrennt, und zum 01.07.09 eine neue Wohnung hat. Diese könnte sie auch allein unterhalten, aber Kostenteilung würde ja jeder vernünftig finden. Meine Frage, kann mir vielleicht jemand sagen wie die Berechnung meiner Leistungen in dem Fall aussehen würden (vom Prinzip her). Ihre Wohnung ist ca. 72 qm² groß kostet warm 465 € das Zimmer das mir zum schlafen/bewohnen zur Verfügung stehen würde misst ca. 20 qm² Meine Stiefschwester studiert, bezieht also Bafög und geht einem 400 € Job nach. Würde man ihr einkommen auf meine Leistung anrechnen, oder wird die Miete dementsprechend halbiert. Was die ARGE ja eigentlich günstiger zu stehen kommen würde, da es ca 50 € weniger im Monat wären. Vielen Dank vorab für eure Hilfe Gruß Ben |
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#25
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| Wenn den Raumanteil plus Gemeinschaftsraumnutzung in etwa der Hälfte entspricht, dann wird die Miete halbiert. Als Bedarfsgemeinschaft mit Einkommensanrechnung kann man euch als Geschwister nicht einstufen, nur als Haushaltsgemeinschaft. |
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#26
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| @ Grubenpony, das klingt eigentlich für mich sehr positiv, jedoch von dem was man so liest, wie man die ganze Sache am sichersten angeht, so mit Untermietervertrag und alldem, ist für mich fraglich ob ich überhaupt angeben soll/muss, das es sich um meine Stiefschwester handelt zu der ich ziehen würde. Da so wie ich das verstehe, wenn ich das richtig verstehe!? Mir in jedem Fall unterstellt werden könnte das meine Stiefschwester mich finanziell unterstützen könnte/würde da wir in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Wie mach ich's richtig, wie geh ich die Sache am besten bei meinem Fallmanager an? Gruß Ben |
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| Stichworte |
| bedarfsgemeinschaft, beweislastumkehr, u25, wohngemeinschaft, wohnungsanspruch |
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