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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #11  
Alt 06.05.2009, 17:40
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
...Es deutet also nichts darauf hin, dass die Wohnung schon "ALG 2 - sicher" angemietet werden musste...
Stimmt, aber in der heutigen Zeit ist sicher jeder gut beraten, als Berufsanfänger erst recht, der nicht von vorn herein auf großem Fuß lebt. Das mag mit einem festen Vertrag im öffentlichen Dienst oder als Beamter anders sein, doch für einen kleinen Produktionsarbeiter, vielleicht noch mit Ost-Lohn, kann es nicht verkehrt sein. Denn da reicht ein ALG1 schon mal nicht zum Leben. Und wenn doch - ein Jahr ALG1 ist schnell um, und sei es Stück für Stück.

Es mag dabei immer regional verschieden sein, auch was das Wohnungs-/Preis-angebot angeht, ob nun 50 m² für eine WG taugen oder nicht.

Aber vielleicht gibt ja Sternchen noch ein paar Details preis.
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  #12  
Alt 06.05.2009, 17:53
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Ja, noch ein paar Details wären nicht schlecht. Wenn - wie ich vermute - vor dem ALG 1 eine Ausbildung gemacht wurde, kann das ALG 1 ja auch nicht sonderlich hoch gewesen sein, was u. U. ein weiteres Indiz für das Amt wäre, dass der Freund die Fragestellerin doch mitversorgt.

Turtle
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  #13  
Alt 06.05.2009, 18:49
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Ne wir haben vorher beide noch kein ALG 2 bezogen. Er geht nach we vor ganz normal Arbeiten und ich war vorher in einer Ausbildung!
Haben auch nur eine relativ kleine Wohnung nehmen können, da es vom Geld nicht so pralle war und die Wohnungen hier relativ teuer sind und das Angebot von guten Wohnungen begrenzt ist. (NRW)
Hier gibt es auch keine Rabatte für irgendwelche Auszubildende und selbst 1 Zimmerwohnungen kosten mind. warm 280 - 320€ und dann wohnt man auch nur im "Ghetto". BAB würde ich auch nicht bekommen, da meine Eltern zu viel verdienen (hab ich schon ausprobiert).
Deshalb habe ich ja auch das Problem, dass ich mir eine eigene Wohnung nach Hartz 4 nicht eigenständig leisten könnte von einer Ausbildungsvergütung...
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  #14  
Alt 06.05.2009, 18:55
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Für eine 2. Ausbildung gibt es ohne hin i.d.R. kein BAB mehr, Kindergeld wäre jedoch max. bis zum 25. Lebensjahr möglich und eventuell Wohngeld.

Wie wäre es denn anstatt einer Wohnung mit einem WG-Zimmer?

Andi
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  #15  
Alt 06.05.2009, 19:00
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Ich habe vorher wenn es hilft 290€ ALG 1 bekommen und dazu noch 164€ Kindergeld... Seit wir nicht mehr zusammen sind ist es auch ganzschön knapp geworden mit dem Geld, deshalb hab ich auch Angst das es nicht klappt aus irgendwelchen Gründen! HAb mir sogar von ner Freundin schon Geld leihen müssen damit ich überhaupt noch was Essen kaufen konnte... Da ich ja die kälfte jetzt von allem mitbezahlen muss. Sind 1. 200€ Miete und 2. 65€ Strom...
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  #16  
Alt 06.05.2009, 19:05
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Wir bilden ja mittlerweile eine WG... Haben uns auch nicht im großen Streit getrennt und verstehen und halt noch "einigermaßen" gut. Haben auch den selben Freundeskreis, deshalb wäre es von Vorteil...
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  #17  
Alt 06.05.2009, 19:13
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Ich mein es ist ja nicht so, als wenn ich nicht lieber ne eigene kleine Wohnung haben würde, die ich in dem Moment ja (denke ich mal) auch bezahlt bekommen würde... Will nur so schnell wie möglich von Hartz 4 weg und dann kann ich mir die Miete nicht mehr leisten und lebe dann wie eine Mietnormade... sowas will ich auf garkeinen Fall
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  #18  
Alt 08.05.2009, 12:31
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Warum werde ich plötzlich als eigene BG in einer Haushaltsgemeinschaft eingestuft??? Hab gelesen das man in einer HG meist verwandt ist und zusammen wirtschaftet... Aber bin weder mit ihm verwandt noch wirtschaften wir zusammen! Habe mein eigenen Raum, kaufe mein eigenes Essen usw.
Ist für mich nicht nachvollziehbar! MAcht es einen Unterschied vom Geld her ob ich in einer WG oder einer HG bin?
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  #19  
Alt 08.05.2009, 13:20
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Beiträge: 8.072
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Ich schlage vor, du beschäftigst dich ein wenig mit den Begrifflichkeiten.

Im SGB2 wird nur zwischen Haushaltsgemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft unterschieden.
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  #20  
Alt 08.05.2009, 15:07
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Verstehe das ganze nicht!
Habe mich über die Begriffe noch weiter informiert und so wie ich es verstanden habe könnte ich mit ihm eine HG bilden wenn wir in getrennten Zimmern wohnen, aber zusammen Wirtschaften d. h. Kochen und eine Haushaltskasse führen...
Wir wirtschaften aber nicht zusammen, es ist alles getrennt!
Er hatte mich auch nicht besonders dazu befragt, habe ihm gesagt das jeder selbst für sich aufkommt und ihm die Kontoauszüge der letzten Monate gezeigt, wo drauß zu erkennen ist, das er immer Miete und so von mir bekommen hat. Vor allem hab ich gesehen dass die Unterstützung anders berechnet wird in eine HG, das teilweise füreinander eingestanden werden muss. Aber die wissen ja nichtmal wieviel er verdient ??? Vor allem warum sollte er für mich einstehen? Wir sind getrennt!

Wie wollen die das berechenen???
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Stichworte
bedarfsgemeinschaft, beweislastumkehr, u25, wohngemeinschaft, wohnungsanspruch

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