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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 04.10.2010, 16:48
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Registriert seit: 04.10.2010
Beiträge: 8
Standard wieviel Hartz4?

Laut ALG2 Rechner stünde mir 693€ zu (323€ Regelsatz plus 370€ Miete).
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das so stimmt, erscheint mir etwas viel.

Kurze Infos, ich bin 100% schwergeschädigt (schwerhörig und ebenfalls im Besitz eines SB Ausweises), ob hier Mehrbedarf besteht, weiß ich noch nicht, da ich ja Gehörlosengeld schon 121€ bekomme. Hab also einen Mehrbedarf nicht mit eingerechnet.

Meine Miete beträgt knapp über 500€. Ich weiß, dass das weit über dem Regelsatz liegt, aber das Überschüssige trage ich selbst. Also bitte keine Diskussionen darüber, dass ich doch umziehen soll, das möchte ich nicht, habe meine Gründe.

Der Regelsatz für Miete liegt wie gesagt bei 370€, der H4 Bedarfssatz bei 323 (oder wurde der nicht auf 364€ angehoben für eine Person?). Wären 693€. Stimmt das denn so? Ansonsten wär eich dankbar um Korrektur.
Alles was ich jetzt nicht genannt habe, existiert auch nicht, kein Einkommen, keine zweite Person.

Lieben Dank!
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  #2  
Alt 04.10.2010, 16:59
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Für maximal 6 Monate wird sogar die volle Miete berücksichtigt.

Daher wären dein ALG 2 359 Euro Regelsatz + volle Miete. Dann nur noch das angemessene. Wenn die Differenz zwischen angemessener und tatsächlicher Miete über 130/140 Euro im Monat liegt, so, wie bei dir, wird das Amt aber irgendwann fragen, wie du das bezahlst, weil die dauerhafte Finanzierung nur aus dem Regelsatz (der ja nicht für Miete gedacht ist, sondern gerade so ausreichend sein soll für den restlichen Lebensunterhalt) Zweifel an der Hilfebedürftigkeit erweckt.

Turtle
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  #3  
Alt 04.10.2010, 17:21
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Registriert seit: 04.10.2010
Beiträge: 8
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Nun, es ist keinesfalls so, dass ich diese 150€ locker überhätte. Ich rauche und trinke nicht und kauf mir sonst auch so gut wie nie Klamotten. Ich würde mir fast nie was kaufen, um diese 150€ zusammenzuhaben. So wichtig ist mir das. Da kann das Amt doch nichts dagegen sagen?
Was soll ich im Notfall machen, wenn sie meinen, ich soll trotzdem da raus, auch wenn ich die 150€ selbst zahle, einfach keine neue Wohnung suchen? Eine Zwangsräumung gibt es da ja nicht. Oder ist das unwahrscheinlich? Ist ja eigentlich "mein Bier", wenn ich mein, die 150€ aufbringen zu können.
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  #4  
Alt 04.10.2010, 18:08
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Ort: Berlin
Beiträge: 487
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Wie lange du die volle Miete bekommst, ist u.a. abhängig vor der Gemeinde, in der du wohnst. Es gibt Kommunen, die Schwerbeschädigten einen Umzug nicht zumuten. Mir z.B. (Berlin) wird die - zu teure - Wohnung seit 2 Jahren voll bezahlt und ich wurde auch nicht aufgefordert, die Kosten zu senken.
Frag einfach mal nach.
__________________
- Maria -
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  #5  
Alt 04.10.2010, 18:28
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Beiträge: 8
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Danke, da ich auch aus Berlin bin, beruhigt mich das etwas.
Wieviel ist denn deine Wohnung zu teuer? Dass sie mir die Wohnung ganz bezahlen, glaube ich nicht, ich wär aber schon zufrieden, wenn ich da, auf eigene Kosten des Überschusses, wohnen bleiben kann.
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  #6  
Alt 04.10.2010, 20:58
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Registriert seit: 12.02.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 487
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Guck mal hier:
Häufig gestellte Fragen zu Leistungen für die Wohnung (SGB II / Hartz IV) - Berlin.de

Für dich könnten die Härtefallregelungen maßgeblich sein:
Häufig gestellte Fragen zu Leistungen für die Wohnung (SGB II / Hartz IV) - Berlin.de

Zitat daraus:
"Die Senkung der Wohnungskosten wird in der Regel nicht verlangt werden können bei
a) schwerer Krankheit oder Behinderung des/der Hilfebedürftigen,
b) einmaligen oder kurzfristigen Hilfen oder
c) Alleinerziehenden mit zwei oder mehr Kindern
"

Ist eben die Frage, wie Gehörlosigkeit eingestuft wird. Das kann dir hier niemand beantworten - du musst vor Ort (bei deinem Jobcenter) nachfragen.
__________________
- Maria -
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