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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen! bin fast 20 und wohne seit ca. 2 Jahren mit meinen Freund zusammen. seit dieser zeit habe ich kein hartz 4 benötigt, konnten uns immer selbst finanzieren. jetzt hab ich wegen mobbing gekündigt. ich weiß, ich bekomme eine 3 monatige sperre. aber was ist danach? da ich ja seit 2 jahren mit meinen Freund zusammenwohne, können die mich zwingen, wieder nach hause zu ziehen? ich habe mir keine genehmigung damals vom amt geholt das ich ausziehen darf, weil ich das nicht wusste. bekomme ich hartz 4 in voller höhe nach der sperrfrist oder werden die kosten für unterkunft nicht erstattet und bekomme ich einen abzug bei den normalen leistungen? Ich kann aus sozialen gründen nicht mehr nach hause ziehen, wie muss dass attest vom jugendamt aussehen? was muss drin stehen? reicht das aus um nicht wieder nach hause ziehen zu müssen? danke und gruß |
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#2
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| achso entstehen meinen eltern durch dieses Attest finanzielle nachteile? danke und gruß |
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#3
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| Deine Gründe sind vermutlich nicht "schwerwiegend" im Sinne des Gesetzgebers. Sonst könnte man die U25 Regelung gleich streichen. Ob deine zweijährige Zeit ohne staatliche Unterstützung ausreicht eine Ausnahmegenehmigung von der U25 Regelung zu bekommen läßt sich so am grünen Tisch nicht sagen. Z.B. wer hat denn die Miete bezahlt? |
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#4
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| Wie schaut es denn mit einem ALG1 Anspruch aus? Kann das Mobbing durch ärztliche Atteste belegt werden? Da du mit Deinem Freund zusammenwohnst würde Euch bei einem ALG2 Anspruch eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt werden. Wieviel verdient er denn? |
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#5
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| Hallo, erst einmal danke für eure Antworten. Ja das Mobbing wurde vom Arzt attestiert. Habe mich mit der Arge in verbindung gesetzt und warte auf das OK zum Kündigen, somit werde ich keine Sperre bekommen. Ich fahre am Dienstag zum Jugendamt um mir einen Sozialbericht ausstellen zu lassen, dass es nicht möglich ist zu Hause bei meinen Eltern zu Wohnen. Ich stehe seit ca. 6 Jahren mit dem Jugendamt in verbindung, wurde dort nie von meinen Eltern rausgeholt, die Probleme waren aber dort bekannt und sie wollten mich damals auch in einer Jugendeinrichtung unterbringen. Doch dann bin ich ja schon zu meinen Freund gezogen. Reicht der Sozialbericht denn aus, um Hartz 4 und Bafög zu beantragen ohne Nachteile zu bekommen? Also das mir das amt auch die Kosten für Unterkunft bezahlt und ich den Normalen regelsatz bekomme und das ich beim Bafög auch den vollen Satz bekomme da eigene Wohnung? Ich meine das ist doch ein Schwerwiegender Fall sonst würde dies das Jugendamt doch nicht bestätigen. Muss ich das noch anders wiederlegen können? Werden meine Eltern noch angehört? Oder reicht dieser Sozialbericht? (Wenn meine Eltern angehört werden, hab ich angst das die alles Abstreiten, das machen sie nämlich gern). @max 56: die Miete hat mein Freund bezahlt. Vor seiner Zweitausbildung hat er in einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet, dort musste er wegen mangelnder Aufträge dann gehen. Danke und gruß |
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#6
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| Hat denn das Jugendamt nicht auch mit deinen Eltern gesprochen? |
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#7
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| achso wird überhaupt jetzt noch dieser sozialbericht, da ich ja schon seit 2 jahren allein wohne? ist auch wichtig für bafög mach ab september ne schulische ausbildung! Bitte helft mir ob das alles ok ist bzw. was ich noch machen muss danke und gruss |
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#8
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| nein das Jugendamt hatte nicht mit meinen eltern gesprochen. ich kenne meinen "Betreuer" aus einen Freizeitclub. der hatte dort das ein oder andere Projekt. so haben wir uns regelmäßig gesehen. er kennt alle meine Probleme, ebenso unsere schulsozialarbeiterin und die Freizeitclubmitarbeiter (Sozialpädagogen). |
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#9
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| Ein merkwürdiges Jugendamt welches da Stellung nimmt zu einem Kind/Eltern-Problem und die Eltern nicht einmal hört. Deine Geschichte ist verworren. Warum kann jemand partout nicht zuhause wohnen wenn die Schwierigkeiten durch angabengemäßes Mobbing am Arbeitsplatz entstanden sind. Auch zum Mobbing kann doch das Jugendamt garnicht Stellung nehmen wenn es darüber keine unparteilichen Informationen hat. Ich nehme mal an du suchst einfach einen Weg daß der der Staat eine eigene Wohnung bezahlt. |
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#10
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| also die Probleme hatte ich mit meinen Eltern. meine schulsozialarbeiterin hatte kontakt zu meiner mutter. diese hat mit dem jugendamtmitarbeiter zusammengearbeitet. meine mutter ist sehr labil und auf wunsch von mir hat das jugendamt nicht reagiert, da meine mutter sonst die hölle mit meinen vater gehabt hätte. sie weiß das sie so ziemlich alles falsch gemacht hat, das hatte diese auch vor der schulsozialarbeiterin betätigt. aus angst vor meinen habe ich damals den vorschlag mich bei meinen eltern rauszuholen abgelehnt. dann hätten sie sich mit meinen eltern in verbindung gesetzt und wäre in den kinder und jugendnotdienst gekommen, aber wie gesagt ich wollte das nicht. dann bin ich ein jahr später zu meinen freund gezogen, hatte aber weiterhin guten kontakt zu dem jugendamtmitarbeiter, den sozialarbeitern und der schulsozialarbeiterin. mit dem mobbing hat das jugendamt nichts zu tun. das macht meine firma, die arge und ich. mein problem ist, das ich ja jetzt bis september auf hartz 4 angewiesen bin (alg1 bekomm ich nicht da nur 10 monate gearbeitet habe in der firma) und ich eigendlich nur 276€ und nicht den normalen regelsatz von ich glaube 345€ bekomme da ich u25 bin bekommen würde und die kosten für unterkunft nicht bezahlt bekommen würde. da ich ja zu meinen eltern ziehen müsste (finanziell gesehen). daher kommt jetzt das jugendamt ins spiel. diese können mir mit dem sozialbericht bescheinigen, das es nicht möglich ist zu hause zu wohnen da Probleme mit Eltern. Dann würde ich nämlich Theoretisch gesehen die Kosten für Unterkunft und den normalen regelsatz von 345 € bekommen. Ausserdem beantrage ich ab september bafög, da ist das gleiche problem. da es eine ausbildungsstätte in der nähe meiner eltern gibt, würde ich nur den mindestsatz von 212€ bekommen, da ich ja zu meinen eltern ziehen müsste. mit dem sozialbericht dürfte ich aber allein wohnen und mit würden 455€ bafög zustehen. meine frage ist nun ob dieser sozialbericht ausreicht, oder noch andere maßnahmen eingeleitet werden müssen. und da ich ja bereits vor 2 jahren ausgezogen bin und keinerlei genehmigungen hatte ob dies überhaupt funktioniert. verstehste das?? ganz liebe grüße |
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