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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 31.03.2009, 17:31
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Beiträge: 3
Frage werde ich kindergeld bekommen?

hallo an alle die das lesen,

ich bin nach einem härtefall in der familie ausgezogen und wohne bei meiner freundin mit der ich seit einem jahr zusammen bin.

ich bin 23 sie ist 22 jahre jung und ich bin ab nächster woche beim bnw und meine freundin ist azubine im letzten jahr,

meine frage lautet bekomme ich kindergeld (abzweigungsantrag schon gestellt und ist in bearbeitung) und wenn ich es bekomme wird mein hartz4 weniger? wenn es weniger wird dann hat das mit dem kindergeld ja keinen sinn oder wie sehe ich das?

kann mich bitte jemand aufklären?
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  #2  
Alt 31.03.2009, 18:36
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Die Angabe "bin ab nächste Woche beim bnw" solltest du mal präzisieren!

Vorab soviel: falls Du Kindergeld bekommst, wird das beim ALG II abgezogen. Ob Du das als sinnlos erachtest oder nicht, es ist dem ALG II vorrangige Leistung und wird angerechnet egal ob Du es beantragst oder nicht, sofern Du es bekommen könntest.
__________________
Grüsse,

Mandy

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  #3  
Alt 31.03.2009, 20:00
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Registriert seit: 31.03.2009
Beiträge: 3
Ausrufezeichen

BNW - Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft

das ist eine "maßnahme" vom amt um u25-leute die noch keine lehre bekommen haben mit firmen zu verkuppeln damit die an arbeit und ausbildung kommen durch praktika bei den firmen

mir steht das geld zu und habe von meiner berufsberaterin aus der berufsberatung und aus der arge schriftliche zusage bekommen dass das geld mir zusteht

kann man in meinem fall keine ausnahme ermöglichen oder kann mir jemand logisch-gesehen erklären warum mein alg2 satz der ohnehin mit 311 euro niedrig ist gekürzt wird!!!
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  #4  
Alt 31.03.2009, 20:50
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Kindergeld dient dem selben Zweck wie ALG II, nämlich der Sicherung des Lebensunterhaltes. Demzufolge wird es auch angerechnet. Warum sollte man da bei Dir eine Ausnahme machen?! Jeder der ALG II bezieht wird aus o.g. Grund Kindergeld angerechnet. Da gibt es keine Ausnahmen!
__________________
Grüsse,

Mandy

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  #5  
Alt 01.04.2009, 19:53
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Registriert seit: 31.03.2009
Beiträge: 3
Frage nachzahlung?

und was ist wenn ich eine nachzahlung bekomme?
wie würde das ganze dann aussehen?
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  #6  
Alt 01.04.2009, 22:19
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Du wirst dann einen Rückforderungsbescheid von der ARGE erhalten, da diese ja momentan quasi vorleistet, da noch kein Kindergeld fließt. Es kann aber auch sein, dass die ARGE direkt bei der Familienkasse einen Erstattungsanspruch anmeldet und du dich nicht darum kümmern brauchst.

Andi
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Stichworte
bedarfsgemeinschaft, kindergeld, wohnung

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