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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 21.01.2009, 15:05
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Also meine Situation ist etwas komplizierter. Ich versuche, sie mal möglichst genau zu beschreiben:

Nach der 10. Klasse habe ich eine Ausbildung angefangen und sie nach einem Jahr abgebrochen und dieses 1 Jahr als Praktikumsjahr von der IHK anrechnen lassen. (2001/2002)

Danach habe ich von 2002 bis 2005 die Höhere Handelsschule besucht und mit dem Fachabitur Wirtschaft & Verwaltung abgeschlossen. Danach wollte ich eigentlich eine Ausbildung beginnen, ansonsten falls ich keine bekomme, wollte ich zum Bund.

Durch Schluderei beim Bund, oder wie man es nennen will, musste ich dann nicht ab Oktober 05 sondern erst im April 06 zum Bund. Da es dann aber zu gesundheitlichen Problemen bei mir kam, wurde ich im August 06 ausgemustert.

Seitdem bin ich beim Arbeitsamt bzw. der Berufsberatung als ausbildungssuchend gemeldet. Letztes Jahr habe ich einen 400€ Nebenjob angenfangen, wo jetzt allerdings wegen Flaute, so sagte man, nichts mehr zu tun ist.

Da ich quasi von August 06 bis jetzt nichts habe, weder einen Job, noch eine Ausbildung oder Nebenjob wird es meinen Eltern langsam aber sicher zu bunt und ich bekomme mächtig Druck. Bis April bekomme ich noch Kindergeld (werde im April 25). Da es aufgrund der Gesundheit meines Vaters auch nicht so gut bestellt ist, und er auch mich nicht weiter finanzieren will, weiß ich so langsam nicht mehr weiter.

Wichtig zu sagen wäre noch, das ich alleine wohne in der Wohnung wo ich früher mit meinen Eltern gemeinsam gewohnt habe. Das Haus hat 3 Wohnungen, gehört meinem Vater, 2 davon sind vermietet und in einer Wohnung wohne halt ich, deswegen muss ich auch keine Miete bezahlen (mein Vater bezahlt die Nebenkosten, Wohnungsgröße ca. 70qm²). Über die Jahre ist auch familiär eine Menge passiert, deswegen wohne ich alleine. Meine Eltern haben sich getrennt und leben woanders.

Wie dem auch sei, mein Vater hat keine Lust sowie auch nicht die finanziellen Möglichkeiten mehr mich weiter zu finanzieren. Spätestens ab April sieht es für mich ganz düster aus, wenn ich bis dahin kein Einkommen habe und dann auch das Kindergeld wegfällt, womit die Finanzsituation von meinem Vater noch schlechter wird, weil ohnehin kein Geld da ist wie er sagt. Ich sollte vielleicht sagen, das mein Wirtschaftsabitur aber auch nicht die besten Noten hat...

Ich lebe jetzt schon wenns hochkommt von 50€ für Lebensmittel im Monat. Wie gesagt mein Vater will mich nicht weiter finanzieren, aber er sagt, er könnte mir auch nicht mehr Geld geben weil er einfach keins hat. Die genaue Finanzlage von ihm kenne ich aber nicht.

Nun meine Frage: Welche Schritte könnte ich einleiten und welche Gelder könnte ich beantragen??

Danke im Voraus für die Geduld des Lesens und eventuelle Antworten.

Falls noch Fragen offen sind, dann stellt sie bitte einfach!

Eurer Pingu
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  #2  
Alt 21.01.2009, 15:19
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Ich bin mir auch nicht sicher ob der Vater, selbst wenn er das könnte noch verpflichtet ist dir weiter den Unterhalt zu bezahlen. Denn die Verpflichtung der Eltern auf Unterhalt für den Sohn greift dann nicht wenn erkennbar eine Ausbildung mit definiertem Abschluß vom Sprößling nicht betrieben wurde.

Ab Mitte 20 wirst du dich mit dem Gedanken anfreunden müssen deinen Lebensunterhalt dir selbst irgendwie zu verdienen und daher nicht nach weiteren "Beantragungen" Ausschau halten solltest.
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  #3  
Alt 21.01.2009, 15:33
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Ja verständlich, ich bemühe mich ja auch um Jobsuche, nur ich bekomme halt nix. Bin natürlich weiter dran...

Nur wenn mein Vater jetzt sagt Schluss-Aus-Ende und mich vielleicht auch vor die Tür setzt, dann steh ich da ohne Geld, Wohnung etc. Das kanns ja auch nicht sein.

Was ist denn mit Sozialhilfe??


PS. Was meinst du mit "definiertem Abschluss"??
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  #4  
Alt 21.01.2009, 16:05
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Doch, der Rausschmiss kanns ggfs. auch sein wenn Papa den Hals gestrichen voll hat weil Sohnemann mit 25 beruflich noch nichts auf die Reihe gekriegt hat.

Grundsätzlich ist Papa auch zuständig bei über 25 jährigem Sohn eine "angemessene" Ausbildung zu finanzieren. Angemessen heißt unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Elternhauses. Und da hier sogar nicht selbst genutzer Immobilienbesitz vorliegt kann Papa nicht den armen Mann spielen.

Du könntest vielleicht mit deinem Wirtschaftsabitur ein einer Fachhochschule noch einen Abschluß machen. (Habe aber keine Ahnung ob das bei deinen Noten realistisch ist, ggfs. mal an der Fachhochschule auf Chancen abklopfen)

Eine Lehre wird wohl mit 25 etwas schwierig, da schon zu alt.

Bafög ist zwar elterneinkommensabhängig, aber da käme Papa ggfs. bei gerichtlicher Klage nicht umhin.

Die große Unbekannte ist wenn Papa sagt du hast bisher nur rumgegammelt und damit auch vors Gericht geht. Wenn du nicht gravierende Gründe als Entlastung hättest würde ein Richter wohl sagen, sorry, Papa braucht dich nicht mehr unterstützen.

Aber in Sozialamtsdeutschland kannst du dir mit 25 mit Hartz IV eine kleine Wohnung nehmen die der Steuerzahler zahlt selbst wenn Papa Millionär ist.

Du wärest dann nur noch in der hoffentlich (sage ich als Steuerzahler) nachhaltigen Verfolgungsbetreung des Arbeitsamtes dir deine Brötchen selbst zu verdienen.
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  #5  
Alt 21.01.2009, 16:57
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Hm, das klingt ja alles nicht so berauschend...

Also mit dem nicht genutzten Immobilienbesitz: Er könnte rein theoretisch zu mir ziehen, aber er will halt nicht zurück nach hier. Er fühlt sich hier nicht mehr wohl wie er sagt.

Naja so schlecht sind meine Noten nun auch nicht, es ist vor allen Dinge die Mathe Note die Probleme macht. Was ich aber sagen kann ist, das diese nicht tatsächlich mein "Mathe-Können" wiederspiegelt. Es gab bei vielen Leuten in meiner Klasse mit diesem Lehrer Probleme... Soll jetzt keine Entshculdigung sein, aber so wars nun mal. Nur erstmal einem Chef beweisen können bzw. die Chance bekommen es zu beweisen das das Mathe-Können besser ist als die Note...

Wie gesagt, ich will ja eine Arbeit und was aus meinem Leben machen und nicht rumgammeln.

Zum Thema Klage: Naja das ist so ein Punkt den man nicht wirklich gehen will, sei es auch noch so schlimm. Muss ich mal ernsthaft drüber nachdenken!

Meine Berufsberaterin sagte mir, mir würde kein Hartz 4 zu stehen, es sei zu lange her, wo ich das letzte Mal gearbeitet hätte. Sie meinte das "Ausbildungsjahr" 2001/02. Steht mir wirklich kein Hartz 4 zu? Würde ich dann nicht eine Wohnung gezahlt bekommen und zusätzlich Geld zum Leben?

Was ist mit Sozialhilfe??
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  #6  
Alt 22.01.2009, 06:30
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Hallo,
doch du kannst ALG II beantragen wenn du 25 bist. Dir steht keinen Arbeitslosengeld I zu weil du zu lange raus bist. Nur 70 qm für dich alleine sind zuviel.

Gruß
Enibas
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  #7  
Alt 15.02.2009, 09:11
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hi ich hab da mal ne frage also ich bin mit 18 ohne ausbildung bei meiner mum und dessen lebensgefährten ausgezogen weil wir uns total zerstritten haben. dann bin ich zu meiner schwester die mit ihrem mann und 2 kindern in einer 2 raumwohnung mit ca 90m² in bayern lebt eingezogen ( hab da also nicht mal ein zimmer) so jetzt hab ich dort von mai bis dezember gearbeitet und bin letzte woche gekündigt wurden stehe jetzt also ohne geld und und ausbildung da. so wollte jetzt fragen ob ich mir ne eigene wohnung und irgendwelche gelder beantragen kann!!! bitte um schnelle antwort da ich am montag aufs arbeitsamt muss und ich mir da nicht irgendwelchen scheiß erzählen lassen will
danke schon im voraus mfg
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  #8  
Alt 15.02.2009, 10:14
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Ich denke, man wird dich eher wieder an die Eltern verweisen. Streit ist nun kein schwerwiegender Grund für eine eigene Wohnung.
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Jette
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  #9  
Alt 15.02.2009, 12:33
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Zitat:
Zitat von Hortkind Beitrag anzeigen
hi ich hab da mal ne frage also ich bin mit 18 ohne ausbildung bei meiner mum und dessen lebensgefährten ausgezogen weil wir uns total zerstritten haben. dann bin ich zu meiner schwester die mit ihrem mann und 2 kindern in einer 2 raumwohnung mit ca 90m² in bayern lebt eingezogen ( hab da also nicht mal ein zimmer) so jetzt hab ich dort von mai bis dezember gearbeitet und bin letzte woche gekündigt wurden stehe jetzt also ohne geld und und ausbildung da. so wollte jetzt fragen ob ich mir ne eigene wohnung und irgendwelche gelder beantragen kann!!! bitte um schnelle antwort da ich am montag aufs arbeitsamt muss und ich mir da nicht irgendwelchen scheiß erzählen lassen will
danke schon im voraus mfg
Wo hast Du am 17. Feb. 2006 gewohnt (polizeilich gemeldet)?
Deine ELTERN, nicht nur Deine Mutter, sind Dir bis zum 25. Geburtstag unterhaltspflichtig (auch in Form von Kost und Logis) oder bis Du eine abgeschlossene Ausbildung hast. Wie alt bist Du jetzt?
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  #10  
Alt 15.02.2009, 12:34
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Standard Sozialhilfe

Zitat:
Zitat von Pingu84 Beitrag anzeigen

Was ist denn mit Sozialhilfe??

PS. Was meinst du mit "definiertem Abschluss"??

Sozialhilfe ist für Erwerbs UNfähige
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