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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 26.03.2009, 09:40
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Frage Weiterbildung

Hallole, meine Frage an Euch , mein Sohn und ich, wir bekommen HartzIV.Mein Sohn möchte den Realschulabschluß machen.Unterstützt die ARGE dies, oder wird er an eine Zeitarbeit... verwiesen.
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  #2  
Alt 26.03.2009, 10:44
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Beiträge: 15
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Es ist wie so oft im Leben: Es kommt darauf an...
Der Einkauf von Maßnahmen ist regional gebunden, es kann daher sein dass in deiner Region von der Arge Maßnahmen zum Erreichen des Realschulabschlusses (Resa) angeboten werden. Ob dein Sohn eine solche besuchen kann (wenn sie angeboten werden) hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Es gibt jedoch noch die Möglichkeit den Resa über Maßnahmen der Berufsberatung nachzuholen, so fern der Junge Mann noch nicht 25 Jahre alt ist. Dies erfolgt in der Regel über sog. BvB (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen).
Sollte kurzfristig keine dieser Maßnahmen angeboten werden können ist dein Sohn grundsätzlich verpflichtet alles zu tun um für seinen Lebensunterhalt selbst aufzukommen, sprich: zu arbeiten.
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  #3  
Alt 26.03.2009, 10:44
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Registriert seit: 20.11.2008
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Es gibt nur einen Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluss. Wenn er den bereits hat, steht Vermittlung in Arbeit oder, falls nicht vorhanden, Berufsausbildung im Vordergrund. Ziel ist die schnellstmögliche Beseitigung der Hilfebedürftigkeit.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #4  
Alt 26.03.2009, 10:47
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@ Gerald
Das liegt im Ermessen des Arbeitsvermittlers.
Es soll eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt erreicht werden.
Wenn diese Integration durch das Erlangen des resa realisiert werden kann, kann über das absolvieren einer Maßnahme zur Erlangung positiv entschieden werden.
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  #5  
Alt 26.03.2009, 10:50
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Zitat:
Zitat von Karsten Beitrag anzeigen
@ Gerald
Das liegt im Ermessen des Arbeitsvermittlers.
Es soll eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt erreicht werden.
Wenn diese Integration durch das Erlangen des resa realisiert werden kann, kann über das absolvieren einer Maßnahme zur Erlangung positiv entschieden werden.
Richtig. Es ist natürlich immer der Einzelfall zu betrachten. Dazu müsste man aber wissen, was er bis jetzt für eine Ausbildung und Berufserfahrung hat.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #6  
Alt 26.03.2009, 10:55
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Zitat:
Zitat von Gerald Beitrag anzeigen
Es gibt nur einen Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluss. Wenn er den bereits hat, steht Vermittlung in Arbeit oder, falls nicht vorhanden, Berufsausbildung im Vordergrund. Ziel ist die schnellstmögliche Beseitigung der Hilfebedürftigkeit.
das war wiedermal eine super antwort, du hast es erkannt, ich wollte das nicht schreiben, da ich mich geschämt habe.mein sohn hat noch keinen hauptschulabschluß, er war in der regens-wagner-schule, da er von der motorik sehr langsam ist, er hatte auch ergotherapie usw.usw. er will schon arbeiten. es gibt so vieles dazu zu sagen, dass will ich hier nicht.
lg daggi
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  #7  
Alt 26.03.2009, 10:58
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Zitat:
Zitat von Karsten Beitrag anzeigen
Es ist wie so oft im Leben: Es kommt darauf an...
Der Einkauf von Maßnahmen ist regional gebunden, es kann daher sein dass in deiner Region von der Arge Maßnahmen zum Erreichen des Realschulabschlusses (Resa) angeboten werden. Ob dein Sohn eine solche besuchen kann (wenn sie angeboten werden) hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Es gibt jedoch noch die Möglichkeit den Resa über Maßnahmen der Berufsberatung nachzuholen, so fern der Junge Mann noch nicht 25 Jahre alt ist. Dies erfolgt in der Regel über sog. BvB (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen).
Sollte kurzfristig keine dieser Maßnahmen angeboten werden können ist dein Sohn grundsätzlich verpflichtet alles zu tun um für seinen Lebensunterhalt selbst aufzukommen, sprich: zu arbeiten.
hallo karsten, danke für deine antwort, hat mir sehr geholfen.lg daggi
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  #8  
Alt 26.03.2009, 11:00
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Zitat:
Zitat von Gerald Beitrag anzeigen
Richtig. Es ist natürlich immer der Einzelfall zu betrachten. Dazu müsste man aber wissen, was er bis jetzt für eine Ausbildung und Berufserfahrung hat.
Stimmt.
Bei der Frage nach einem (höheren) Schulabschluss bin ich grundsätzlich davon ausgegangen dass bisher keine Ausbildung absolviert wurde.
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  #9  
Alt 26.03.2009, 12:23
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Lächeln weiterbildung

Zitat:
Zitat von Gerald Beitrag anzeigen
Richtig. Es ist natürlich immer der Einzelfall zu betrachten. Dazu müsste man aber wissen, was er bis jetzt für eine Ausbildung und Berufserfahrung hat.
die wissenslücke kann ich schließen, mein sohn hat die berufsschule für jungarbeiter ohne arbeit hinter sich, jetzt gehts dann irgendwie, irgendwo weiter,gelle
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  #10  
Alt 26.03.2009, 13:52
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Zitat:
Zitat von Gerald Beitrag anzeigen
Es gibt nur einen Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluss. Wenn er den bereits hat, steht Vermittlung in Arbeit oder, falls nicht vorhanden, Berufsausbildung im Vordergrund. Ziel ist die schnellstmögliche Beseitigung der Hilfebedürftigkeit.
gibt es dazu auch einen §???

viele Grüße
Luzie
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