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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Guten Abend, ich brauche euren Rat. Ich bin 20 Jahre alt und besuchte bis zum November hin die 12. Klasse eines Gymnasiums. Es kamen immer mehr Arzttermine hinzu. Nun habe ich die Diagnose: starke Angstzustände mit Panikattacken, einer sozialen Phobie zudem Depressionen. Ich bin derzeit in psychologischer Behandlung und hoffe, dass ich das Schuljahr zum 1. Septemper erneut beginnnen kann. Nun, ich setzte mich mit meinen Lehrern und der Schulleitung zusammen und beriet mit ihnen, wie es nun weiter gehen sollte. Ich würde vom meinen Notenstand das Abitur ohne jede Zweifel bestehen. Es gab die Möglichkeit der Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen. Ich ging zum Arzt und beriet mich auch mit ihm. Er legte mir nahe, dass es das beste wäre, erstmal die Schule zu pausieren und mich auf meine Genesung zu konzentrieren. Er stellte mir ein Attest aus, in dem stand, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Beurlaubung empfohlen wird und er legte es der Schule nahe. Nun zu dem eigentlichen Punkt. Meine Mutter ist Frührentnerin und mein Vater Rentner. Sie können für mich nicht aufkommen. Ich bilde eine eigene Bedarfsgemeinschaft und beziehe derzeit ALG II. Vorgestern bekam ich das Attest vom Arzt. Die Beurlaubung erfolgte gestern von der Schule, von welcher ich nun komplett bis zum 1. September 2012 freigestellt bin. Ich habe mir die Beurlaubung bescheinigen lassen. Gestern ließ ich mir einen frühzeitigen Termin bei der Agentur für Arbeit geben um diese über meinen derzeitigen Stand und der Beurlaubung zu informieren und ggf. weitere Dinge abzuklären. Heute war ich dort. Ich gab dem SB das ärztliche Gutachten und die Beurlaubung von der Schule. Er sagte mir, dass auch wenn sie die Schule beurlaubt hat, müssen wir dieses noch lange nicht akzeptieren. Nun will er entscheiden, ob ich nicht vielleicht an einer der vielzähligen Maßnahmen teilnehmen kann. Ich bin aus gesundheitlichen Gründen von der Schule beurlaubt und darauf bin ich nicht sonderlich Stolz. Ich wollte die Schule endlich hinter mich bringen. Ich erklärte ihm noch, dass es doch völlig absurd ist, eine Maßnahme zu erteilen, wenn ich doch auch aus gesundheitlichen Gründen die Schule nicht besuchen kann. Nun meine Fragen: 1. Kann der SB mir eine Maßnahme auferlegen? 2. Drohen mir mögliche Sanktionen? 3. Wie soll ich weiter vorgehen? Lieben Dank |
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#2
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| 1. Ja, im Rahmen dessen, was du gesundheitlich leisten kannst. Du bist nicht erwerbsunfähig. Sonst könntest du nämlich gar kein ALG 2 mehr bekommen. 2. Wenn du Maßnahmen, Arbeit oder Ausbildung verweigerst: ja. 3. Ggf. darum bitten, ärztlich oder psychologisch vom ÄD/PD der Agentur für Arbeit (oder dem Vertragsarzt des JC, wenn es kommunal sein sollte) begutachtet zu werden, damit festgestellt wird, ob du derzeit erwerbsfähig bist und ob, falls Erwerbsunfähigkeit vorliegt, diese voraussichtlich über oder unter 6 Monate sein wird. Je nach Ergebnis würde man dann ALG 2 einstellen und dich zum Sozialamt schicken. Turtle |
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#3
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| Vielen Dank erstmal. Mein derzeitiges Gesundheitsbild lässt das Einkaufen mittlerweile nicht mehr zu. Ich wurde ja nicht unbegründet beurlaubt. Wenn es so einfach wäre derzeit für mich, dann würde ich die Schule besuchen. Derzeit sind die geschlossen Räume mehr kontraproduktiv zur Genesung. Inwiefern wird dort differenziert? Ist die eine Beurlaubung nicht äquivalent zur Erwerbsunfähigkeit? Ich kann die Agentur für Arbeit jedoch völlig nachvollziehen in ihrem Handeln. zum 2. Punkt: Inwiefern eine Ausbildung verweigern? Das mit der Maßnahme ist völlig verständlich. Kann mir die Agentur für Arbeit eine Ausbildung aufdrängen, obwohl ich zum 1. September 2012 die Schule wieder besuchen werde? Ich werde wohl darum bitten, dass mich der Amtsarzt gegenuntersucht. Ich wurde von der Schule beurlaubt, damit ich mich auf meine Genesung und die Therapie konzentrieren kann. Eine Maßnahme würde selbige Situation wieder hervorrufen. InnerSanctum |
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