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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo, ich bin neu hier und es tut mir leid wenn ich es irgendwie ins falsche Verzeichniss reingeschrieben habe. Ich fange jetzt im September eine Schulische Ausbildung an ( 3 Jähriges Berufskolleg) und habe nun Bafög beantragt weiss aber leider noch nicht wie viel es sein wird. Da meine Eltern weit weg wohnen und mein Schulweg mehr als 1 Stunde dauert bin ich berechtigt auszuziehen. Nun denke ich das ich eh nicht mehr als 300 Euro bekommen werde + 72 Euro Wohngeld vom Bafög wenn ich ausziehe. Das reicht ferade noch so für die Wohnung aber zum Essen hab ich dann halt kein Geld. Nun hab ich schon überall rumtelefoniert und keiner kann mir irgendwie helfen. Bin ich berechtigt Hartz4 zubekommen? Macht es ein unterschied als Ausländerin? Ich habe nämlich noch keinen deutschen Ausweiss. |
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#2
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| Der Höchstsatz liegt bei ca. 500 €. Wenn du alleine wohnst, kannst du ihn bekommen. Je nachdem was deine Eltern verdienen, müssen die dir das Bafög ganz oder teilweise zahlen. Als Bafög-Empfänger bekommst du kein Alg2. Kannst aber bis zu 400 € im Monat dazuverdienen, ohne das dir das Bafög gekürzt wird. |
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#3
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| Ja noch lebe ich bei meinen Eltern möchte aber ausziehen wegen stress und weil ich kein Bock hab 3 stunden jeden tag im zug zuverbringen. Jetzt war ich im Landratsamt und habe ein Formular bekommen ( Antrag auf einen Zuschuss zu den ungedekten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung für Auszubildende) Aber die Frau meinte das ich das nicht bekomme NUR weil ich zu weit weg wohne, ich müsste schon was schlimmeres haben weil ich ja erst 19 bin und nicht 25 |
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#4
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| Jetzt hab ich noch was vergessen, undzwar mein Stiefvater ist nicht unterhaltspflichtig nur meine Mutter und die verdient 800Euro im Monat und wird wahrscheinlich bald Arbeitslos. Bekomme ich nur dann die kompletten 500Euro wenn ich alleine lebe? |
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#5
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| Ob du als Ausländerin bafög berechtigt bist kannst du hier BAföG 2008: Wer hat Anspruch auf Leistungen? lesen. Die Bafäg-Sätze richten sich nach der Art der Schule BAföG 2008: Welche Bedarfssätze sieht das BAföG vor? |
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#6
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| Zitat:
Wenn Du BAFÖG bekommst, kann Du auch versuchen, bei der Arge einen Zuschuß zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft zu bekommen. |
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#7
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| Bedarfssatz ist in diesem Fall 383 Euro plus 72 Euro Mietzuschuss, zusammen also 455 Euro. Kindergeld müsste es ja auch noch geben, sind auch noch einmal 164 Euro. Aber muss es denn als Schüler eine ganze, überteuerte Wohnung sein? Ein Zimmer in einer WG tut es doch auch, wie es Millionen Studenten seit Jahrzehnten machen. Und nicht nur Studenten, auch Doktoranden, Wissenschaftliche Kräfte an Unis mit Halbtagsstelle usw. Theoretisch hast du auch Anspruch auf den Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft von der ARGE, wenn du dich in diese Abhängigkeit begeben willst. Die Größe und der Preis der Wohnung muss genehmigt werden, du musst sämtliche sonstigen Einnahmen (Ferienjob, Zinsen vom Sparbuch) sofort melden. Stattdessen ein kleiner Nebenjob, kann auch nur in den Ferien sein, und du bist unabhängig. |
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#8
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| zu meiner Zeit hatte KEIN Student eine eigene Wohnung, alles Wohnheim oder WG. Und es ging. Wir wären gar nicht darauf gekommen, daß es eine Wohnung sein muss. |
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#9
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| Tja, heute ist halt alles anders. Ich bin auch mit 19 bei meinen Eltern ausgezogen und habe in einer WG von 400 DM Ausbildungsvergütung gelebt. Ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen, daß ich irgendwo was beantragen könnte. Ich war ausgezogen, also mußte ich auch sehen, daß ich das finanziell hinkriege. |
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#10
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| [QUOTE=Vegas;52591]Was ist denn mit Deinem leiblichen Vater? Mein leiblicher Vater ist irgendwo in Russland verschollen. @alida: Na klar wenn ich so viel vom Bafög bekomme brauch ich sonst kein zuschuss das reicht dann vollkommen. Ich möchte den Staat ja nicht ausnutzen. Ich möchte erwähnen das die WG´s heute zu tage einfach überteurt sind und die Leute die das anbieten verlangen von einem das man ausschliesslich Student ist weil man andscheinend nicht gut genug ist wenn man einfach eine Ausbildung macht oder ausschliesslich männlich sein muss oder katholisch. Ich sehe es auch wirklich nciht ein 300 Euro im monat für ein 20 qm Zimmer zubezahlen und mir den stress zugeben wenn ich meine eigene Wohnung haben kann wo ich meine Ruhe habe ( 36qm für 320 Euro warm) @mainzerin: Kann sein das es früher anders war und es freut mich ja für dich doch es hat sich leider alles geändert. Ich kenne ein haufen Studenten die eine Wohnung nehmen weil das was sie fürs Wohnheim bezahlen einfach zu teuer ist für das was man da bekommt. Ich habe euch hier einfach um Hilfe gebeten mir ein Rat zugeben ich möchte nicht hören wie schön oder schwer es ihr in eurer Studienzeit hattet. Ich dachte das es in diesem Forum darum geht einander zuhelfen und nich einander Vorwürfe zumachen das man sein Leben noch nicht alleine regeln kann. Trotzdem möchte ich mich hier bei einigen bedanken die das Thema von einer seriösen Seite angegangen sind. |
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| bafög schülerin, hartz 4, wohngeld hilfe |
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