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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Guten Tag,ich hoffe hier kann mir jemand weiter helfen... Seit ende oktober musste ich leider alg2 beantragen. von einer beratungsstelle wurde mir gesagt das diese unter 25 regel nichtmehr zählt weil ich ja schwanger bin un somit würden mir 359€ und nicht nur 287€ zustehen aber das sieht das amt anders...was ist nun richtig??? und dann streite ich mich bis heute um das thema miete... habe eine wohnung bei meinen eltern im haus (mietvertrag seit august09) und das amt meint mir würde keine miete zustehen?? wie kann ich mich dagegen währen? danke im vorraus für eure antworten und hilfe!!! |
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#2
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| Wehren kann man sich, in dem man in Widerspruch geht, steht unter jedem Bescheid drunter. Inwieweit dein Mietvertrag anerkannt werden kann, richtet sich danach, was du bewohnst. Ist es denn eine abgeschlossene Wohnung oder ist es einfach so, dass deine Eltern dir dein Kinderzimmer vermietet haben? Wenn es letzteres ist, dann gibt es auch keinen Regelsatz für Alleinstehende und keine Miete. Dann dürfte es nur kopfteilige Kosten der Unterkunft geben. Was dir zusteht ist im Übrigen vorrangig Unterhalt vom Vater des Kindes. Turtle |
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| alleinstehend, miete, schwanger |
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