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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo!! Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand weiter helfen könnte... Meine momentane Lage: Ich bin 20 und wohne bei meinen Eltern, je doch habe ich eine kleine wohnung, die meine Eltern zu vor vermietet haben. Meine Eltern erwarten von mir 150 euro Umlagen-beteiligung, Meine Mutter ist Hausfrau und bezieht kein Geld, mein Vater ist Frührentner und hat einen Nebenjob...Da so ein Haus sehr teuer ist, können sie mir die Wohnung nicht umsonst überlassen Ich, habe im Mai meine Schule beendet und bekomme seit dem kein Kindergeld mehr, ich bin Ausbildungs suchend und hoffe auf eine Ausbildung für 2009 ich bekomme zur Zeit kein Geld -weder Kindergeld noch sonstiges... Jetzt würde mich mal interessieren, was steht mir eigentlich zu Anspruch auf Kindergeld habe ich bestimmt, aber bekommen meine Eltern auch die Umlagen bezahlt oder bekomm ich Sozialhilfe oder irgendwas? Ich würde mich über eine Antwort wirklich sehr freuen Jenny |
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#2
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| Nein, bekommen sie nicht bezahlt, da sie Dir zum Unterhalt verpflichtet sind bis Du 25 Jahre bist.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Witzig. Die Eltern sind unterhaltsverpflichtet, müssen Kost und Logis bieten und wollen von dem Unterhaltsberechtigten noch Kohle haben. Sorry, so gehts nicht. Du kannst zurückziehen ins Hotel Mama und deine Eltern können die Bude vermieten. So ist allen geholfen, wenn sich deine Eltern den Luxus, dich allein leben zu lassen, nicht leisten können. Turtle |
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#4
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| Zitat:
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#5
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| Ja, eigentlich schon, aber ich hab den Antrag gestellt bzw meine Eltern und sie haben mir ihn immer wieder zurück geschickt....immer hat irgendwas gefehlt oder nicht gestimmt -das ging 10-15x so und dann hatte ich auch keine Lust mehr und das Blöde dabei -da stand wenn sie bis zum xx.xx.xxxx nicht antworten verfällt ihr Antrag...Und sie wollten auch nicht das ich vorbei komme und sie beim Ausfüllen helfen, sie haben auch keine klaren Ansagen gemacht wo denn das Problem überhaupt liegt Ich habe mir jetzt einen neuen Antrag zu senden lassen. |
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#6
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| Zitat:
Nein, du verstehst das Falsch, ich lebe ja bei meinen Eltern im Haus -und dort habe ich eine Wohnung die vorher vermietet wurde...mein altes Kinderzimmer wird jetzt zum Zimmer meines bald kommenden Neffens, so dass ich jetzt auch in der Wohnung bleiben muss und sie nicht mehr vermietet werden kann (sonst müsste ich ausziehen) und meine Eltern verlangen ja nicht direkt Miete von mir sondern eben Strom und Wasserkosten-beteiligung, was ich auch verstehe, denn meine Eltern haben auch kein Geld also können sie irgendwo auch gar nicht für meinen Unterhalt aufkommen. |
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#7
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| Deine Eltern sind Dir aber zum Unterhalt verpflichtet! Sie können also nicht von Dir irgendwelches Geld verlangen. Wenn das Familieneinkommen nicht ausreicht, um Euren Bedarf zu decken, dann müsst Ihr als Bedarfsgemeinschaft ALG II beantragen! Du alleine bekommst als U25 kein ALG II.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#8
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| Deinen Eltern steht nichts zu, im Gegenteil, sie müssen Dir Unterhalt zahlen, bis Du 25 bist |
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#9
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| Deine Eltern sind dir zum Unterhalt verpflichtet. Die Unterhaltspflicht könnten sie durch Kost und Logis erfüllen oder halt auch durch Barunterhalt. Dabei ist es egal wo du wohnst. Es kann ja nicht angehen das du in einer elternlichen Wohnung wohnst, deine Eltern deinen Unterhalt nicht bezahlen sondern auch noch von dir Geld wollen. Entweder sie geben dir Geld um die Miete zu bezahlen, oder sie bieten dir freie Logis an. Was im Klartext heißt, die Wohnung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Ist ja nicht deine Schuld das sie in deinem alten Zimmer den Neffen einquartieren und die Schuld des Steuerzahlers gleich 3x nicht. Das kann man nun noch 3x umdrehen, fakt bleibt, an erster Stelle stehen die Eltern in der Unterhaltspflicht. Die Umlagenbeteiligung können sie vergessen. Sie haben für freie Kost und Logis zu sorgen oder dir das bar zu geben und du sorgst selbst dafür. Wenn das Geld für Euch ALLE als Bedarfsgemeinschaft nicht reicht, könnt ihr zusammen ALGII beantragen. Liebe Grüsse - der nachtvogel - |
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#10
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| Zitat:
Und wenn sie der Meinung sind, dass sie die extra Wohnung dir geben müssen, dann müssen sie es halt finanzieren. Oder dich wieder aufnehmen und die anderen Tochter samt Enkelkind muss sich eine eigene Bleibe suchen. Turtle |
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| kindergeld, nebenkosten, sozialhilfe |
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