| |
| |||||||
| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#11
| |||
| |||
| Ich danke euch für die Antworten, aber eine Frage hätte ich jetzt noch...weiss nicht ob ich die hier jetzt stellen kann, weil es ein anderes Thema ist Aber würden wir denn als Familie hilfe bekommen? Mein Vater hat 900 euro Rente und einen 400euro Job (weiss nicht, ob es was zur Sache tut, aber mein Vater ist 60% behindert). Wir haben ein eigenes Haus -das sehr teuer ist...ich wohne hier und kann ja kein Geld zahlen und meine Schwester und ihr Freund leben hier (er Arbeitslos, sie bald Mutterschaftsurlaub) können auch nicht so viel Miete zahlen. Wenn wir Geld bekommen könnten, was müssten wir beantragen? |
|
#12
| ||||
| ||||
| Lies Dir die bereits gegebenen Antworten durch! Da steht alles!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
|
#13
| |||
| |||
| Deine Eltern könnten zum Amt gehen und ALG II beantragen. Das Einkommen deiner Eltern wird euren Bedarf ggf. nicht decken denke ich mal. Deine Schwester bildet mit ihrem Freund und den dann geborenem Kind eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Wenn sie aber im Haushalt deiner Eltern leben, so bilden sie warscheinlich eine Hausgemeinschaft. Du gehörst wenn dann zur BG deiner Eltern. Allerdings wird euch auch weiterhin niemand Miet- und Wohnkosten für die Wohnung erstatten, in der du nun wohnst. Da wäre es wirklich sinnvoller, wenn deine Schwester mit Familie in die Wohhnung einzieht und du wieder in dein Zimmer. Damit wären auch die Verhältnisse klar geregelt. Deine Eltern könnten dann mit deiner Schwester einen Mietvertrag schliessen. Die Mieteinnahmen wäre dann Einkommen und würden mit berechnet werden. Geht einfach mal zu eurem Amt und erkundigt euch da. Du alleine kannst keinen Antrag stellen, da für dich deine Eltern noch zuständig sind, wie schon mehrfach gesagt hier. |
|
#14
| |||
| |||
| Wenn meine Eltern den Antrag bewilligt bekommen sollten und sie irgendwann mal wieder ein bisschen mehr Geld haben sollten, kann das Arbeitsamt dann das Geld von ihnen zurück verlangen???? |
|
#15
| |||
| |||
| Oder könnte das Amt vielleicht sogar meine Eltern dazu auffordern unser Haus zu verkaufen, wenn wir die ganzen Kosten alleine nicht tragen können. |
|
#16
| ||||
| ||||
| Nein, das wird nicht zurückverlangt. Aber als ALG II-Empfänger wird man sowieso nicht zu viel mehr Geld kommen, es sei denn man erbt oder bekommt es anderweitig geschenkt.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| kindergeld, nebenkosten, sozialhilfe |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |