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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 28.04.2010, 15:32
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Registriert seit: 28.04.2010
Beiträge: 4
Standard Was kann ich noch beantragen?

Hallo alle zusammen!

Ich bin 23, wohne bei meinen Eltern im Haus, habe aber einen extra Eingang und eigene Wohnung. Ich beziehe ALG 1 (ca. 110€).

Seit letztem Jahr März mache ich eine Umschulung und beziehe da Fahrgeld in unterschiedlicher Höhe, das verfahre ich aber auch komplett da bleibt nichts übrig.

Meine Eltern beziehen keine Unterstützung vom Amt.

Könnt ihr mir sagen ob ich noch etwas zusätzlich beantragen kann?

Liebe Grüße
Lori87
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  #2  
Alt 28.04.2010, 19:48
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
Standard

Alg 2 gibt es entweder für alle oder für keinen. Wenn deine Eltern ausreichend verdienen, wird es für dich nichts geben.

Turtle
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  #3  
Alt 28.04.2010, 20:24
woodchuck
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Beiträge: n/a
Standard

Deine Eltern könnten versuchen, ob deine Umschulung als Ausbildung beim Kindergeld anerkannt wird.
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  #4  
Alt 29.04.2010, 14:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.04.2010
Beiträge: 4
Standard und wie ...

wie sieht es aus wenn ich kostgeld bzw. miete abgeben muss?

könnte ich da noch was beantragen?

danke schonmal für eure antworten.
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  #5  
Alt 29.04.2010, 14:21
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.845
Standard

Zitat:
Zitat von Lori87 Beitrag anzeigen
wie sieht es aus wenn ich kostgeld bzw. miete abgeben muss?

könnte ich da noch was beantragen?

.
Umgekehrt. Deine Eltern müssen dich unterhalten. Und wenn sie auf Grund des geringen Einkommens bedürftig sind, könnt ihr zusammen Alg II beantragen.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #6  
Alt 29.04.2010, 16:28
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Registriert seit: 28.04.2010
Beiträge: 4
Standard okay

ach mensch ist das traurig..

danke für eure antworten.
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  #7  
Alt 29.04.2010, 16:33
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Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 959
Standard traurig?

daß die Eltern bis 25 oder bis man eine abgeschlossene Ausbildung
hat unterhaltspflichtig sind? Wieso ist das traurig?
Wir wollten unseren Kindern GERN ein Studium ermöglichen.
Traurig???
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  #8  
Alt 29.04.2010, 17:43
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Registriert seit: 28.04.2010
Beiträge: 4
Standard nein

nein, das meinte ich nicht mit traurig...

weißt du meine eltern gehen beide arbeiten...sie verdienen nicht viel, aber auch nicht wenig, würden keinen zuschuss bekommen..

es ist meine zweite ausbildung...ich habe ein auto um zur schule und zur arbeit zu kommen...leider funktioniert das mit dem bus aufm dorf nicht...ich habe 110€ im monat...das ist wenig...ich dachte einfach nur das es noch etwas dazu gibt..
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  #9  
Alt 29.04.2010, 18:28
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Den Luxus einer zweiten Ausbildung muss man sich eben leisten können... Im Normalfall kann man ab einem gewissen Alter und Ausbildungsgrad eben arbeiten. Wenn man die Eltern nicht belasten möchte, tut man dies.

Turtle
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Stichworte
bei eltern wohnen, umschulung, zuschuss

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