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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 06.10.2009, 11:24
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Registriert seit: 06.10.2009
Beiträge: 5
Standard Was bekomme ich bei Alg2 + Alg1 raus ???

Guten tag an alle

ich bin neu im Forum und wollte mich erstmal bedanken das es solch ein Forum gibt, finde es klasse das ihr euch so unterstützt mit fragen, weil die gesetze sind so kompliziert das man da nicht mehr durchblickt.*daumenhoch*

nun kommen wir zu meiner frage bzw problem...

Ich wurde von meiner arbeit gekündigt und zwar zum 30.10.2009. Nun war ich beim Arbeitsamt und wollte den alg2 antrag stellen, den habe ich auch gemacht. die Dame hat mir ein abgabe termin zum 10.11.2009 gemacht, doch mein kündigung läuft zum 30.10.2009 aus. Sie hat mich noch dauraf hingewiesen, das ich einen antrag auf Alg1 stellen muss,den grund habe ich nicht so richtig verstanden,sie meinte das die für mich zuständig sind, und wenn das geld nicht langen sollte (was ich von ALG1 bekommen werde) sollte ich noch einen antrag auf ALG2 stellen. nun möchte ich wissen, was bekomme ich von ALG1 und wieviel steht mir dann noch von ALG2 zu ?

paar angaben zu meiner person

- bin unter 24
- wohne mit meiner freundin zusammen die aber Bafög erhält und somit zahlungsunfähig ist (so wurde es mir vom Arbeitsamt mitgeteilt).
- die warmmiete beträgt 510 € + 50 Heizkosten
- mein verdienst war 1250 € netto (vom 03.2009 - 10.2009)
- in den letzten 2 jahren habe ich schon über 12 monate gearbeitet

ich bedanke mich schonmal ihm vorraus und wünsche weiterhin viel erfolg mit diesem super forum.

mfg sakis
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  #2  
Alt 06.10.2009, 11:33
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Such Dir bitte im Netz einen ALG I-Rechner und trage dort die Daten ein. Dann weißt Du schonmal wieviel ALG I Du bekommst. Danach benutzt Du den ALG II-Rechner auf unserer Startseite. Dein ALG I trägst Du bei sonstigem Einkommen ein!

ALG I ist immer vorrangig, da Du ja Arbeitslosenversicherung gezahlt hast. Nur wenn man dann noch bedürftig ist, bekommt man ergänzend ALG II.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 06.10.2009, 11:50
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Beiträge: 5
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Zitat:
Zitat von Mandy Beitrag anzeigen
Such Dir bitte im Netz einen ALG I-Rechner und trage dort die Daten ein. Dann weißt Du schonmal wieviel ALG I Du bekommst. Danach benutzt Du den ALG II-Rechner auf unserer Startseite. Dein ALG I trägst Du bei sonstigem Einkommen ein!

ALG I ist immer vorrangig, da Du ja Arbeitslosenversicherung gezahlt hast. Nur wenn man dann noch bedürftig ist, bekommt man ergänzend ALG II.
danke für die schnelle antwort.

ich habe folgendes rausbekommen (für Alg1) : 551,10€
und für Alg2 habe ich das rausbekommen : 646.20 €

sind 646.20 € das endergebniss,sprich Alg1 + Alg2, oder muss mann 551,10 + 646,20 € zusammenrechnen ?

mfg sakis
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  #4  
Alt 06.10.2009, 11:54
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Zitat:
Zitat von sakis Beitrag anzeigen
sind 646.20 € das endergebniss,sprich Alg1 + Alg2, oder muss mann 551,10 + 646,20 € zusammenrechnen ?
Du musst beim Alg II-Rechner das Alg I als Einkommen eingeben. Was dann rauskommt, ist das Alg II, was zusätzlich zum Alg I gezahlt wird. Wie es aussieht, hast du das Alg II ohne des Alg I berechnet.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #5  
Alt 06.10.2009, 11:58
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Zitat:
Zitat von Gerald Beitrag anzeigen
Du musst beim Alg II-Rechner das Alg I als Einkommen eingeben. Was dann rauskommt, ist das Alg II, was zusätzlich zum Alg I gezahlt wird. Wie es aussieht, hast du das Alg II ohne des Alg I berechnet.
ich habe das einkommen von alg1 unter sonstiges eingegeben.. ohne das alg1 komme ein einkommen von 1197.20 €

ich habe als einnahmen bei meiner freundin nichts eingegeben da sie nur bafög und kindergeld bekommt. ist das richtig so ?
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  #6  
Alt 06.10.2009, 12:00
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Zitat:
Zitat von sakis Beitrag anzeigen
ich habe das einkommen von alg1 unter sonstiges eingegeben.. ohne das alg1 komme ein einkommen von 1197.20 €

ich habe als einnahmen bei meiner freundin nichts eingegeben da sie nur bafög und kindergeld bekommt. ist das richtig so ?
Nein. Ihr Bafög und Kindergeld ist auch als Einkommen einzugeben.
__________________
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  #7  
Alt 06.10.2009, 12:07
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jetzt habe ich kindergeld und bafög mit eingegeben und bekomm da 482.20 € raus, aber das kann nicht sein. dann kommt ja eine summe von 1033,30 €

ich weiss nicht ob ich da was falsch eingegeben hab ist alles so kompliziert
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  #8  
Alt 06.10.2009, 12:10
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Da die Freundin wegen Bafög sowieso nicht anspruchsberechtigt ist, rechne mal folgendermaßen:

Nur du als einzelne Person, bei den Mietkosten die Hälfte eingeben und natürlich das Alg I als Einkommen.
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  #9  
Alt 06.10.2009, 12:17
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das ist schonmal realistischer
83.50 €

super, vielen dank für eure hilfe

mfg sakis
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