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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Meine Freundin und ich wollen zusammen ziehen, momentan wohnen wir noch beide zuhause. Bis jetzt bekomme ich keine staatlichen Förderungen(außer Kindergeld), würde aber, denke ich, welche bekommen wenn ich einen Antrag stellen würde. Meine Mutter ist allein Verdienerin. Ich habe einen 400€ - Job in dem ich rund 200€ verdiene, zusammen mit dem Kindergeld reicht das aber vorne und hinten nicht für ne eigene Wohnung. Meine Freundin würde von ihrer Familie noch das fehlende Geld bekommen, aber auch nicht soviel das es reicht. Ich bin grade noch in einer schulischen Ausbildung und beginne im Herbst ein Studium. Hier nun meine Frage, ist es möglich in meiner Position vom Staat eine Wohnförderung zubekommen oder etwas der artiges. Hoffe ihr könnt mir da helfen mfg klauskleber |
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#2
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| Wie alt seid Ihr denn? Ist Deine Ausbildung BAföG-förderungsfähig?
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| ich werde im Sommer 21 und sie 20. Meine Ausbildung endet im Juni, ob die bafög gefördert wird weis ich nicht |
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#4
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| Zitat:
Zitat:
In erster Linie sind dir deine Eltern unterhaltspflichtig. Normalerweise hat man 2 davon, also Mama und Papa. Mama erfüllt derzeit ihre Unterhaltspflicht mit Kost und Logis, zu Papa machst du keine Angaben... BAföG kannst du sicherlich beantragen, wäre ein Bedarfssatz von 212 Euro. Ob du es bekommst, hängt ja vom Einkommen der Eltern und deinem ab. Wohnungsunterstützung gibt es vom Bafögamt für dich nicht, weil deine Schule offensichtlich in der Nähe der elterlichen Wohnung liegt, es also keinen Grund gibt, dass du ausziehen musst. Das könnte sich dann ändern, wenn du studierst und der Studienort woanders ist. Aber auch dazu machst du ja nun leider keine Angaben. Bei deiner Freundin dürfte es ähnlich sein. Sie wohnt zuhause, ihre Eltern sind zuständig. Turtle |
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#5
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| Verzeit bitte meine unpräzoesen Aussagen. Was ich sagen wollte ist, dass ich bafög bekommen müsste weil mein Vater nichts verdient und weine Mutter auch nicht so viel verdient und ich auch noch zwei Brüder habe wovon einer noch zuhause lebt. Ich lebe in Berlin wo ich auch studieren möchte. lg Klauskleber |
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#6
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| Dann wirst du wohl oder übel mit dem Zusammenzug noch warten müssen oder zusehen, dass du noch nebenbei jobbst um dir eine Wohnung zu finanzieren. Turtle |
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#7
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| moin, bin neu hier, und hab gleich 2 fragen mit gebracht hoffe i-wer kann mir helfen.. nu zum eig. problem: bin unter 25 und möchte gern ausziehen (zz noch bei eltern) und wollt mal fragen ob es möglich ist knapp 2 monate vor einzug der bundeswehr mit meiner freundin (Ü25) zusammen zuziehen, würde das gehen ... wenn "ja" bräuchte ich nur mit dem einzugsbescheid zur arge? |
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| ausziehen, wohnungsförderung |
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