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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 02.09.2009, 21:41
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Beiträge: 2
Frage von den Eltern rausgeschmissen -> Obdachlos melden?

Hallo,

ich habe eine abgeschlossene, gute Ausbildung und bin 22 Jahre alt. Ich bin deutscher Staatsangehöriger, 22 Jahre alt hier geboren und aufgewachsen, wie meine Eltern und habe keine Vorstrafen oder dergleichen!
Letzte Woche haben mich meine Eltern rausgeschmissen, mir den Haustürschlüssel abgenommen und verlangen von mir, mich von der Wohnung abzumelden. Grund dafür ist nicht von Bedeutung und es ist irreversibel, also damit NICHT UMKEHRBAR! --> Bitte nicht zur Diskussion machen!


Als ich dann zur ARGE gegangen bin, wurde mir befohlen, dass ich mich OBDACHLOS melden soll. Nein, nicht arbeitssuchend: OBDACHLOS. "Soll das ein Witz sein?" Dachte ich mir, die Antwort war ernüchternd: NEIN! Es war völlig ernst gemeint von der ARGE. Ich kann das natürlich nicht nachvollziehen und bin entsetzt gegangen. Obdachlos? Ich? Habe Abitur, eine gute Ausbildung. Wieso darf ich kein HARTZ IV verlangen?

Ich bin selbstverständlich darum bemüht eine Arbeit zu finden. Dennoch ist es natürlich nicht so leicht innerhalb von 1 Werktag einen Job zu finden, denn zur Zeit bin ich bei einer Freundin runtergebracht und will da natürlich so schnell, wie möglich raus, und mir den Job endlich suchen.

Meine Frage: Was steht mir zu? Muss ich mich wirklich obdachlos melden, und in so einem Heim leben? Steht mir kein HART IV zu? Wird mir keine Wohnung finanziert? Ich bin selbstverständlich willig und motiviert zu arbeiten, das steht außer Frage! ICH WILL NUR EIN DACH ÜBER DEN KOPF!

Kann mir jemand helfen?
Ich danke im Voraus für jede ernstgemeinte Hilfe!
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  #2  
Alt 02.09.2009, 22:26
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Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 959
Standard Unterhalt

wenn Du eine gute abgeschlossene Ausbildung
hast haben die Eltern ihre Unterhaltspflicht erfüllt.
Es muß Gründe geben, warum sie Dich nicht mehr
zu Hause haben wollen. Die wären???
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  #3  
Alt 02.09.2009, 23:03
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Registriert seit: 02.09.2009
Beiträge: 2
Standard

Ich bin mit jemanden zusammen, mit dem sie nicht klarkommen, da diese person nicht deutscher staatsbürger, sondern ausländer ist. ansonsten hat diese person abitur, studiert und hat natürlich keine vorstrafen! ist auch sonst kein alkohiker oder sonstiges, und hat natürlich KEINEN schlechten einfluss auf mich.

meine eltern mögen nur keine ausländer, und sie mögen es nicht, wenn ich NICHT auf sie höre.

das war grund genug, mir den schlüssel abzunehmen und mich und meine sachen rauszuschmeißen.

selbst wenn ich wollte, ich darf da leider nicht mehr rein! die wollen mich nicht!

ich habe mich auch bei etlichen stellen beworben, ein paar stehen noch offen, ein paar wurden leider abgelehnt.
es handeln sich hierbei um ca. 20 stellen insgesamt!

ausbildung ist seit 31.07.2009 abgeschlossen!
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  #4  
Alt 03.09.2009, 05:56
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gfr gfr ist offline
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Beiträge: 2.781
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Ich denke schon, dass die Arge Dir eine Wohnung finanziert, aber bis zum Einzug bist Du nun mal quasi wohnungslos.

Hast Du denn Deinem Sachbearbeiter schon mal adäquate Wohnungsangebote vorgelegt?
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  #5  
Alt 03.09.2009, 06:13
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
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Zitat:
Zitat von reservoir Beitrag anzeigen
Als ich dann zur ARGE gegangen bin, wurde mir befohlen, dass ich mich OBDACHLOS melden soll. Nein, nicht arbeitssuchend: OBDACHLOS. "Soll das ein Witz sein?" Dachte ich mir, die Antwort war ernüchternd: NEIN! Es war völlig ernst gemeint von der ARGE. Ich kann das natürlich nicht nachvollziehen und bin entsetzt gegangen. Obdachlos? Ich? Habe Abitur, eine gute Ausbildung. Wieso darf ich kein HARTZ IV verlangen?
Darfst du. Solange von anderer Seite keine Unterhaltsverpflichtung mehr besteht. Und das sicherste Zeichen, dass deine Eltern nicht mehr bereit sind, dir Obdach und Verpflegung zukommen zu lassen, ist nunmal die Obdachlosigkeit. Solange du jedoch noch bei deinen Eltern gemeldet bist, besteht von Seiten der Arge keine Handlungsbedarf, die U25-Regelung ausser Kraft zu setzen.

So einfach ist das.

PS: Ein gutgemeinter Rat: Komm mal langsam von deinem hohen Ross runter. Wenn deine Ausbildung so gut ist wie du behauptest, wundert mich, dass du keinen Job hast.
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  #6  
Alt 03.09.2009, 19:27
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Ort: Land der Horizonte
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Und mit obdachlos melden, meint der SB aus der Arge "ohne festen Wohnsitz" melden. Das heißt nicht, dass du in eine Obdachlosenunterkunft mußt.
__________________
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