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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hab nochmal eine Frage zum Vermögen ... Hab hier im Forum bzw. durch googlen viel zum Thema Hartz IV Vermögen gelesen. ALso das mit den 150€ x Lebensalter + 750€ für Anschaffungen ist klar. Jetzt nur noch mal ne Frage wegen unserem Kfz. Also ich wohne mit meiner Frau zusammen.Ich bin Berufstätig und meine Frau ist Arbeitslos.Bekommen ca. 100€ Hartz 4 da mein Gehalt nicht ausreicht. Haben ein Auto im Wert von ca. 4000€ und ca. 5000€ gespart +Abfindung. Meine Fragen: 1. Wird der Wert des Autos auf das VErmögen angerechnet? 2. Muss man das irgendwo angeben das ich Geld auf dem Konto habe? Wenn ja, was passiert wenn ich es nicht angebe? 3. Ist das wirklich 100% sicher mit dem Grundfreibetrag? Nicht das ich später irgendwie ne Sperre kriege oder was zurück zahlen muss. |
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#2
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| 1. Das Kfz geht extra. Und da ist ein Kfz mit einem Wert bis ca 7500 Euro geschützt. 2. Ja natürlich musst Du das angeben. Wenn du es nicht angibst und es fliegt hinterher auf, hast Du Ärger wegen Betrug. 3. Warum sollte das nicht sicher sein? 150 euro x Lebensalter + 750 Euro für jeden von Euch.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Hi, " 3. Ist das wirklich 100% sicher mit dem Grundfreibetrag? Nicht das ich später irgendwie ne Sperre kriege oder was zurück zahlen muss. " Das kannst du sogar im Gesetz alles nachlesen,hier § 12 SGB II
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#4
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| ja ich weiss hab den Gesetzesauszug schon allerding denk ich mir trotzdem das ich es vielleivht lieber nicht preisgeben sollte. Mal sehen muss mir das noch überlegen. |
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#5
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| Durch den automatischen Datenabgleich kommt es sowieso raus. Und dann hast du ein Verfahren wegen versuchten Betruges am Hals!
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#6
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| Zitat:
Mal eine Frage: Warum ziehst du in Erwägung, für ein Vermögen innerhalb des Freibetrages durch Verschweigen desselben ein Betrugsverfahren zu riskieren? |
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#7
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| Vielleicht ist es höher wie der Freibetrag..... Zitat:
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#8
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| Hab das Geld ja nicht auf dem Konto. ok danke für eure Hilfe. |
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#9
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| Zitat: ich verstehe den § 12 SGB II nicht ganz. ![]() Ich bin am 16-01- 54 geboren, meine Frau 08-06-58. Wir leben in einer BG und haben kein Einkommen. 1. Frage Wie hoch darf die Grenze für Versicherungen, die ein einem Verwertungsverbot unterliegen sein. Es sind keine Riester oder Rürup Versicherung. Nur Kapitallebensversicherungen. 2. Frage Bei wieviel Euro liegt unsere Grenze bei Girokonten, Sparbücher, Auto, etc. Gruß Alice1 |
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#10
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| Ist doch nicht so schwierig. Ihr seid zusammen 106 Jahre alt. Also 106 x € 150 plus für jeden noch mal pauschal € 750. 1. + 2. gehört alles zusammen, nur ein Auto im Wert von bis ca. € 7500 würde noch mal extra zählen. |
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