Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4: U 25

Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 02.02.2009, 19:12
Benutzer
 
Registriert seit: 02.02.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 62
Standard Vermögen

Hab nochmal eine Frage zum Vermögen ...

Hab hier im Forum bzw. durch googlen viel zum Thema Hartz IV Vermögen gelesen.
ALso das mit den 150€ x Lebensalter + 750€ für Anschaffungen ist klar.

Jetzt nur noch mal ne Frage wegen unserem Kfz.

Also ich wohne mit meiner Frau zusammen.Ich bin Berufstätig und meine Frau ist Arbeitslos.Bekommen ca. 100€ Hartz 4 da mein Gehalt nicht ausreicht.
Haben ein Auto im Wert von ca. 4000€ und ca. 5000€ gespart +Abfindung.


Meine Fragen:

1. Wird der Wert des Autos auf das VErmögen angerechnet?

2. Muss man das irgendwo angeben das ich Geld auf dem Konto habe?
Wenn ja, was passiert wenn ich es nicht angebe?

3. Ist das wirklich 100% sicher mit dem Grundfreibetrag? Nicht das ich später irgendwie ne Sperre kriege oder was zurück zahlen muss.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 02.02.2009, 19:21
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

1. Das Kfz geht extra. Und da ist ein Kfz mit einem Wert bis ca 7500 Euro geschützt.

2. Ja natürlich musst Du das angeben. Wenn du es nicht angibst und es fliegt hinterher auf, hast Du Ärger wegen Betrug.

3. Warum sollte das nicht sicher sein? 150 euro x Lebensalter + 750 Euro für jeden von Euch.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 02.02.2009, 21:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
Standard

Hi,

" 3. Ist das wirklich 100% sicher mit dem Grundfreibetrag? Nicht das ich später irgendwie ne Sperre kriege oder was zurück zahlen muss. "

Das kannst du sogar im Gesetz alles nachlesen,hier § 12 SGB II
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 03.02.2009, 06:40
Benutzer
 
Registriert seit: 02.02.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 62
Standard

ja ich weiss hab den Gesetzesauszug schon allerding denk ich mir trotzdem das ich es vielleivht lieber nicht preisgeben sollte.

Mal sehen muss mir das noch überlegen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 03.02.2009, 06:55
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.845
Standard

Zitat:
Zitat von TiestoGD Beitrag anzeigen
ja ich weiss hab den Gesetzesauszug schon allerding denk ich mir trotzdem das ich es vielleivht lieber nicht preisgeben sollte.

Mal sehen muss mir das noch überlegen.
Durch den automatischen Datenabgleich kommt es sowieso raus. Und dann hast du ein Verfahren wegen versuchten Betruges am Hals!
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 03.02.2009, 06:56
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
Standard

Zitat:
Zitat von TiestoGD Beitrag anzeigen
ja ich weiss hab den Gesetzesauszug schon allerding denk ich mir trotzdem das ich es vielleivht lieber nicht preisgeben sollte.

Mal sehen muss mir das noch überlegen.

Mal eine Frage: Warum ziehst du in Erwägung, für ein Vermögen innerhalb des Freibetrages durch Verschweigen desselben ein Betrugsverfahren zu riskieren?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 03.02.2009, 07:22
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Vielleicht ist es höher wie der Freibetrag.....

Zitat:
Haben ein Auto im Wert von ca. 4000€ und ca. 5000€ gespart +Abfindung.
Wie auch immer: Du hast sämtliches Vermögen anzugeben. Tust Du das nicht, kannst Du Dich demnächst wegen Betrugs verantworten. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 03.02.2009, 11:28
Benutzer
 
Registriert seit: 02.02.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 62
Standard

Hab das Geld ja nicht auf dem Konto.


ok danke für eure Hilfe.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 16.06.2009, 09:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.05.2009
Beiträge: 8
Standard

Zitat:
Zitat von lopo Beitrag anzeigen
Hi,


Das kannst du sogar im Gesetz alles nachlesen,hier § 12 SGB II
Hi Mandy,
ich verstehe den § 12 SGB II nicht ganz.
Ich bin am 16-01- 54 geboren, meine Frau 08-06-58.
Wir leben in einer BG und haben kein Einkommen.

1. Frage
Wie hoch darf die Grenze für Versicherungen, die ein einem Verwertungsverbot unterliegen sein. Es sind keine Riester oder Rürup Versicherung. Nur Kapitallebensversicherungen.

2. Frage
Bei wieviel Euro liegt unsere Grenze bei Girokonten, Sparbücher, Auto, etc.

Gruß Alice1
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 16.06.2009, 09:23
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
Standard

Ist doch nicht so schwierig. Ihr seid zusammen 106 Jahre alt. Also 106 x € 150 plus für jeden noch mal pauschal € 750.

1. + 2. gehört alles zusammen, nur ein Auto im Wert von bis ca. € 7500 würde noch mal extra zählen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Vermögen bei Grundsicherung rama Grundsicherung - Sozialhilfe 5 30.01.2009 09:02
Freibetrag bei ALG II Freesie Hartz IV 4 - ALG II 2 7 14.01.2009 06:40
Eltern ALG 2 Antrag abgegeben durch Fehler der ARGE Vermögen falsch berechnet, was nun!? ferris Hartz IV 4 - ALG II 2 10 23.12.2008 23:21
Fragen zur Antragsstellung Verstehnixmehr Hartz IV 4 - ALG II 2 24 18.12.2008 20:14


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:18 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0