Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4: U 25

Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 09.10.2009, 00:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.10.2009
Beiträge: 1
Standard Vater Hartz IV,Kind(17) Teilzeitjob->Kindergeld?

Hallo, ich bin neu hier in diesem Forum und erhoffe mir Hilfe zu meinen Fragen.
Vielen Dank, dass ihr euch die Zeit nehmt und mir helft

TAUSEND DANK

Wichtige Infos vorab:

Ich bin 17 Jahre alt, somit minderjährig,mein Vater bekam bisher Arbeitslosengeld 1, ab diesem Monat wird er Hartz IV kriegen, ich habe leider keinen Ausbildungsplatz gefunden, jobbe deshalb momentan auf 400 € Basis.

Mein Vater kriegt ab jetzt Hartz Iv da er leider noch keinen neuen Job gefunden hat,
ich habe im Juli dieses Jahres meine Mittlere reife gemacht, dieses Jahr leider keinen Ausbildungsplatz gefunden(habe aber inzwischen einen Ausbildungsplatz für 2010 bekommen.) und arbeite momentan auf 400€ Basis(wovon mir das Arbeitsamt sowieso 60% wegnehmen würde,wegen hartz iv.)Das Arbeitsamt möchte mich aber noch zusätzlich zwingen, zu dem 400€ Job noch einen 1,50€ Job anzunehmen. Da ich aber den sehr harten Job(Häuser und Garagen ausräumen und entrümpeln) für nur 1,50 die Stunde, der ganz und garnicht in mein berufliches Wunschfeld(kaufm. Schule absolviert, Mittlere Reife 2,3 durchschnitt, ab 2010 kaufm. Ausbildung) reinpasst NICHT annehmen möchte, will ich meinen 400 € Job bei dem selben Unternehmen (Burger King Restaurant) aufstocken und in Zukunft auf Teilzeit arbeiten. Somit würde mein vater für mich keinen hartz iv anteil mehr bekommen, ich dürfte aber mein ganzes Geld behalten, dürfte weiterhin meinen Job beim Burger King ausführen der mir Spaß macht, akzeptabel bezahlt wird und würde nicht jede Woche zum Arbeitsamt eingeladen werden, wo ich sowieso nur beschimpft und wie Dreck behandelt werde.

Nun meine Fragen:

1) Würde mir wenn ich noch bei meinem Vater angemeldet bleibe,(bin ja minderjährig
und habe natürlich keine eigene Wohnung geschweige denn eine Chance das zu finanzieren)
bei einem Nettolohn(Teilzeit) von ca. 600 - 650 € im Monat noch Kindergeld bezahlt werden?
(Anm. Vater ist Hartz IV Empfänger, kriegt aber dann kein Anteil mehr für mich,
und ich bin minderjährig(was mir mein Kindergeld doch eigentlich versichern müsste,oder)

2) dürfte ich, Wenn ich im Monat ca. 600 - 650 € Netto verdienen würde
noch in der Wohnung meines Vaters wohnen bzw. wird meinem Vater dann etwas gekürzt,
weil ich als sein Sohn dann einen teilzeitjob habe?

Wer noch was Wissen muss um mir Auskunft zu geben oder noch was wissen möchte, den bitte ich, mich zu fragen.

Ich bedanke mich vielmals für eure nette Hilfe und wünsche euch viel Glück, dass ihr nie in so eine Lage kommt!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Unterhaltszahlung bei nicht-eheichem Kind und Hartz IV Jogolui Unterhaltsrecht allgemein 4 08.10.2009 08:20
Sohn Berufstätig und Vater jetzt Hartz 4 zusammen in einem Haus? McFlurry Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 20 12.07.2009 17:49
Eltern Vater zahlt noch Miete, Hartz 4 möglich? cookie_junior Hartz IV 4 - ALG II 2 1 01.04.2009 05:48


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:17 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0