Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4: U 25

Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 18.12.2008, 17:06
Sum Sum ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.12.2008
Beiträge: 6
Standard Unterstützung für einen Schüler

hallo liebe forummitglieder,
habe leider keinen passenden bereich für meine frage gefunden und bin total konfus was es jetzt alles an möglichkeiten gibt an unterstützung zubekommen, daher finde ich den hartz 4 u 25- bereich noch am geeignesten.
mein name ist oliver, bin 18 jahre alt und schüler in der oberstufe eines gymnasiums. leider merke ich immer mehr und mehr die abhängigkeit von geld die man braucht um sich das material an der schule ( bücher, exkursionen, schülervertretungsbeiträge,...) leistenzukönnen. privat habe ich auch nur sehr wenig geld zur verfügung. es ist nicht so das ich arm dran bin, nur das ich im moment 2 nebenjobs neben der schule, sport und meiner freundin habe. ich kellnere in einem restaurant und teile zeitungen aus, aber das geld reicht nicht um finanziell unabhängig von meinen eltern zusein und um mir selbst ab und zu etwas zugönnen. ich merke das ich zeitlich total überfordert bin und dadurch schlechter in der schule werde, die ist mir aber zuwichtig und deswegen brauche ich finanzielle unterstützung um die jobs kündigen zukönnen. ich lebe bei meinen eltern und habe ihnen es auch erklärt, aber leider haben sie selbst kein geld (mein vater ist selbständig und verdient nur sehr wenig, meine mutter arbeitslos).

meine frage ist folgende: welche unterstützung darf ich beantragen, wo kriege ich den antrag und wo ist alles hinzusenden?

habe nach einer recherche herausgefunden das es folgende hilftsmittel gibt. arbeitslosengeld 1 (fällt glaub ich für mich raus, weil ich nie festangestellt war), arbeitslosengeld 2 ( hartz 4 oder?) und bafög ( habe von schülerbafög gelesen).
wenn ich schülerbafög beantrage, muss ich es ja später wieder abgezahlen. darf ich noch später als student dann nochmal bafög beantragen? wie ist es mit hartz 4, darf ich das beantragen? lebe noch bei meinen eltern. welche entscheidung würde mir mehr vorteile bringen? ich hoffe ihr könnt mir helfen. lg oliver
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 18.12.2008, 18:43
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Du selber bekommst kein ALG II. Wenn Euer Familieneinkommen nicht ausreicht, dann müssen Deine Eltern und Du als Bedarfsgemeinschaft gemeinsam und unter Berücksichtigung Eures Vermögens und Einkommens, ALG II beantragen (oder Wohngeld?).
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 18.12.2008, 18:53
Sum Sum ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.12.2008
Beiträge: 6
Standard

Zitat:
Zitat von Mandy Beitrag anzeigen
Du selber bekommst kein ALG II. Wenn Euer Familieneinkommen nicht ausreicht, dann müssen Deine Eltern und Du als Bedarfsgemeinschaft gemeinsam und unter Berücksichtigung Eures Vermögens und Einkommens, ALG II beantragen (oder Wohngeld?).
nachdem ich mein problem einem meiner freunde erzahlt habe, hat er mir erzählt das er schon seit seinem 16 lebensjahr arbeitslosen geld beantragt. leider versteh ich nicht wieso ich jetzt arbeitslosengeld 2 zusammen mit meinen eltern beantragen muss, kann ich das nicht auf eigene faust?liegt das daran das ich noch bei meinen eltern lebe? kannst du mir ausführlicher erklären was du genau du meinst?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 18.12.2008, 18:57
Benutzerbild von jette
Moderator
 
Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.664
Standard

Da du unter 25 Jahre bist und bei deinen Eltern lebst, bildet ihr gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft. Natürlich kannst du auch einen Antrag bei der Arge holen, mußt jedoch trotzdem sämtliche Unterlagen deiner Eltern einreichen.
Wenn die Arge dann feststellt, dass das Einkommen deiner Eltern eben den Bedarf von euch deckt, dann gibt es keine Leistungen.
__________________
Jette
------------------------
SGB II
fachliche Hinweise SGB II
Wissensdatenbank SGB II
Formulare Alg2
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 18.12.2008, 19:02
Sum Sum ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.12.2008
Beiträge: 6
Standard

Zitat:
Zitat von jette Beitrag anzeigen
Da du unter 25 Jahre bist und bei deinen Eltern lebst, bildet ihr gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft. Natürlich kannst du auch einen Antrag bei der Arge holen, mußt jedoch trotzdem sämtliche Unterlagen deiner Eltern einreichen.
Wenn die Arge dann feststellt, dass das Einkommen deiner Eltern eben den Bedarf von euch deckt, dann gibt es keine Leistungen.
kriege ich diesen antrag auf deinem link den du in deiner signatur hast? kann ich dazu noch schülerbafög beantragen? kann ich nach dem schülerbafög, wenn ich anfange zu studieren, noch das normale bafög beantragen? liebe grüße
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 18.12.2008, 19:08
Benutzerbild von jette
Moderator
 
Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.664
Standard

Ja unter dem Link "Formulare Alg2" findest du den Hauptantrag und die Anlagen. Du kannst den dann zur Arge schicken, solltest dich aber darauf einstellen, dass dann nochmal ein Termin zugeschickt wird, damit man persönlich mit dir (oder deinen Eltern) den Antrag durch geht.

Schülerbafög wird bei einem normalen Gymnasium-Besuch nicht gezahlt. Zumindest wenn ich nach § 12 BaföG gehe.

§ 12 Bedarf für Schüler

  • (1) Als monatlicher Bedarf gelten für Schüler
    1. von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 212 Euro,
    2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 383 Euro.
__________________
Jette
------------------------
SGB II
fachliche Hinweise SGB II
Wissensdatenbank SGB II
Formulare Alg2
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 18.12.2008, 19:17
Sum Sum ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.12.2008
Beiträge: 6
Standard

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php dort steht das ich schülerbafög schon man nicht kriege weil ich bei meinen eltern lebe. darf ich überhauptarbeitslosengeld 2 beantragen wenn ich noch bei meinen eltern leben? welchen antrag muss ich aussuchen?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 18.12.2008, 19:23
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Haben wir doch schon geschrieben. IHR müsstet das ALG II gemeinsam beantragen, nicht DU alleine! Und Du musst den Hauptantrag auswählen und alle Anlagen, die für Euch in Frage kommen.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 18.12.2008, 19:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 2.047
Standard

Zitat:
Zitat von Sum Beitrag anzeigen
darf ich überhauptarbeitslosengeld 2 beantragen wenn ich noch bei meinen eltern leben? welchen antrag muss ich aussuchen?
Natürlich, aber wie jette schon erklärt hat, nur als Bedarfsgemeinschaft.
Da es so ist, deine Eltern sind dir zum Unterhalt verpflichtet und daher gibts nur aufstockend ALGII - wenn deine Eltern den Unterhalt nicht leisten können. Bzw. Ihr alle zusammen zu wenig Einkommen habt.

Liebe Grüsse
- der nachtvogel -
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 18.12.2008, 19:29
Benutzerbild von jette
Moderator
 
Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.664
Standard

Doch, Schülerbafög kann man auch bekommen, wenn man bei den Eltern lebt, aber nur, wenn man eine schulische Ausbildung macht, die auch gefördert wird. Hab dir ja schon den § genannt welche Ausbildungen gefördert werden.

Also du brauchst:
- Hauptantrag
- Anlage WEP
- Anlage KdU
- Anlage EK (für jeden der Bedarfsgemeinschaft)
- Anlage VM
- Anlage EKS (für deinen Vater)
Und dazu müssen dann noch die ganzen Nachweise beigefügt werden wie Kontoauszüge, Mietvertrag (oder bei Eigenheim: Zins- und Tilgungspläne und Nebenkosten), Gewinn- und Verlustrechnung deines Vaters, usw.
__________________
Jette
------------------------
SGB II
fachliche Hinweise SGB II
Wissensdatenbank SGB II
Formulare Alg2
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Unterstützung bei dualem Studium? William Fife BAB und sonstige Ausbildungsförderung 4 21.12.2008 16:01
Kind / Kinder Finanzielle Unterstützung warhammer002 BAföG Antrag und Anspruch 5 21.12.2008 14:07
Alleinerziehend / Alleinstehend Anspruch auf Unterstützung als ehemaliger Zeitsoldat SaZ2 schurick1805 Hartz IV 4: U 25 14 16.12.2008 13:54
Habe ich einen Schüler BAFÖG Anspruch Niederrhein BAföG Antrag und Anspruch 2 05.12.2008 10:38
Schüler Bafög abgelehnt was nun? Bluenirvana BAB und sonstige Ausbildungsförderung 6 01.12.2008 14:30


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:17 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0