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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 06.06.2009, 13:43
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Registriert seit: 03.04.2009
Beiträge: 3
Ausrufezeichen Unterhaltspflicht U-25

Hallo,

ich habe eine Frage. Meine Freundin und ich ziehen zum 01.07. zusammen. Sie ist noch U-25 hat aber eine Härtefallbescheinigung von ihrer Therapeutin bekommen, sodass ihr der Einzug in unsere Wohnung vom JobCenter gewährt wurde. Nun hat das JobCenter ihren Eltern einen Brief geschrieben, dass diese ihre Einkommensverhältnisse offen legen müssen, da sie zum Unterhalt verpflichtet sind. Meine Freundin hat eine Ausbildung angefangen, wurde aber im 2. Jahr wegen mangelnder Leistungen und hoher Fehlquote von der Schule geschmissen.
Meine frage nun ist, ob die Eltern in diesem Falle noch zum Unterhalt verpflichtet sind. Ich habe bereits vor Wochen deswegen mit einer Sozialarbeiterin gesprochen und diese sagte mir, dass die Eltern, auch wenn meine Freundin die Ausbildung nicht schafft, nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet sind.
Gibt es in diesem Fall einen Gesetzestext mit dem man das Belegen kann?Können sich die Eltern auch weigern, ihre Einkommensverhältnisse offen zu legen? Weil ich denke nicht, dass die das machen werden.


Wäre für eine schnelle Antwort sehr dankbar!!
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  #2  
Alt 06.06.2009, 16:09
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
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Zitat:
Zitat von Kroatan Beitrag anzeigen
Meine frage nun ist, ob die Eltern in diesem Falle noch zum Unterhalt verpflichtet sind.
Warum willst du das wissen? Das ist doch nur ein Ding zwischen der Arge und den Eltern deiner Freundin, betreffen tut es weder dich noch deine Freundin letztendlich, weil sie bzw. ihr euer Geld ja weiter bekommt.
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  #3  
Alt 06.06.2009, 17:22
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Registriert seit: 03.04.2009
Beiträge: 3
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Geholfen hat mir diese Antwort jetzt recht wenig.
Es ist einfach interessehalber, dass ich diese Antworten wissen möchte.
Also jetzt bitte nur hilfreiche Antworten.
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  #4  
Alt 06.06.2009, 17:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.305
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Es kommt auf den Einzelfall an.

Sollte die Freundin nicht schuldhaft, sondern z.B. weil sie psychische Probleme hat, die Ausbildung schleifen lassen haben, ist es durchaus möglich, dass die Eltern noch unterhaltspflichtig sind.

Wie begründet den die Sozialarbeiterin ihre Aussage?
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  #5  
Alt 06.06.2009, 21:17
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Es ist tatsächlich immer einzelfallabhängig. Und da die Eltern nicht einfach so davon ausgehen können, dass sie nicht mehr in der Pflicht sind, müssen sie auch die Angaben tätigen. Ansonsten droht ein Bußgeld.

Turtle
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Stichworte
alg2, hartz4, u25, unterhalt, unterhaltspflicht

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