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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo zusammen, da sich meine persönliche Lebenssituation in den letzten Wochen stark verändert hat, werde ich wahrscheinlich ALG2 beantragen müssen. Ich lebe seit 3 1/2 Jahren nicht mehr bei meinen Eltern und kann auch nicht mehr dorthin zurück. Jetzt hab ich irgendwo gelesen, dass meine Eltern mir Unterhalt zahlen müssen, sofern ich unter 25 bin (bin ich) und noch keine abgeschlossene Ausbildung habe (hab ich nicht). Heißt das dann, dass ich bei der Antragstellung so einen Zusatzantrag dafür ausfüllen muss bzw. meine Eltern, wegen Vermögensverhältnissen/Einkommen etc.? Und wie würde das dann berechnet werden? Oder gibt es irgendwo wieder eine Klausel, die besagt, dass das Ganze elternunabhängig wird unter bestimmten Voraussetzungen? Zusätzlich habe ich auch einen Bausparvertrag, der über dem Freibetrag liegt (nach meinen Berechnungen hab ich den minimalen Freibetrag). Das heißt doch dann, ich muss den auflösen bzw. unter diesen Freibetrag kommen, um Anspruch auf ALG2 zu haben - oder hab ich das alles falsch verstanden... für Hilfe wäre ich dankbar liebe Grüße |
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#2
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| Das heißt jetzt was? Kommt evtl. auch ALGI oder Ehegattenunterhalt in Frage? |
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#3
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| nee weder noch. Bisher hab ich studiert, was ich aber krankheitsbedingt nicht weitermachen kann. Durch eine Exmatrikulation bekomme ich berechtigterweise kein Bafög mehr. Ich bin arbeitswillig und in begrenztem Maße auch arbeitsfähig, bloß würde das nicht ausreichen. Außerdem bin ich erstmal bis Ende Januar krank geschrieben. |
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#4
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| Sofern deine Eltern in der Lage sind, Unterhalt für dich zu zahlen (das haben sie bisher wohl auch in einem gewissen Umfang getan, oder?) wird man ggf. von der Arge an sie herantreten. Ebenso wird man dich auffordern, den den Vermögensfreibetrag übersteigenden Teil deines Vermögens vorrangig für die Sicherung deines Lebensunterhaltes einzusetzen. |
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