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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen: zu meiner situation: ich habe ein kind (1 Jahr) und bin seit oktober wieder studentin. der vater meines kindes, wohnte bis vor kurzem noch bei uns, ist aber wegen arbeitsaufnahme 600km weit weg gezogen. wenn, dann sehen wir uns nur einmal im monat am wochenende. wir sind auch noch zusammen! nun meine frage, ich habe ja bis vor kurzem noch alg2 bezogen und nun teilte mir das amt mit, dass ich noch alg2 für mein kind erhalte und den alleinerziehendenzuschuss, da sie annehmen, dass ich mit meinem freund nicht mehr zusammen bin. nun haben sie mir noch die anlage unterhalt mitgeschickt. ich erhalte aber keinerlei unterhalt, jeder kommt für sich selber auf, da er selber im referendariat auch sehr wenig erhält und gerade so miete, und andere laufende kosten abdecken kann. da ich noch bei meinen eltern wohne, habe ich keine miete zu zahlen. was ist nun wenn ich die anlage unterhalt so ausfülle, dass ich kein unterhalt für mein kind bekomme, da wir uns so geeinigt haben. die wollen da einen grund wissen: ist der von mir genannte verständlich? bekomm ich da unterhalt vom amt?? ich will gar keinen unterhalt vom amt.... nur den regelsatz für mein kind (so um die 50 euro) und den zuschuss alleinerziehend... wie ist es dann, wenn ich bafög bekomme, wird mir das als einkommen angerechnet? ach, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen?? liebe grüße josi |
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#2
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| Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss sind dem ALG II immer vorrangig zu erwirken. Du kannst da nicht einfach drauf verzichten und stattdessen ALG II haben wollen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Zitat:
Das solltest du schnellstens klären und das Thema gehört doch sicher hierzu anlage unterhalt: alleinerziehend trotz partnerschaft? |
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