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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 10.03.2009, 10:29
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Standard Unterhalt ausgerlernter Sohn U25

Hallo,

eine Kollegin von mir hat einen Sohn der 24 ist und ausgelernt hat, allerdings noch bei ihr wohnt.
Er fällt jetzt aus dem Arbeitslosengeld raus und da das Arbeitsamt keine Hartz IV genehmigt hat, ist er nun nicht mehr Krankenversichert (auch die wollen sie nicht übernehmen).
Meine Kollegin ist Witwe und verdient angeblich zuviel Geld, 84 € im Dezember wobei man allerdings bedenken muss das da auch Feiertagszuschläge dabei waren, die es ja nicht jeden Monat gibt. Wäre sie auch nur 1 Woche in der Nachtschicht krank oder hätte Urlaub hätte sie auch viel weniger Geld.
Durch Altschulden von ihrem verstorbenen Mann, die sie von der winzigen Witwenrente, die mit angerechnet wurde jeden Monat abbezahlt und wegen dem geringen Gehlt das sie bekommt ist sie nicht in der Lage für ihren Sohn zu sorgen.
Das alles interessiert die ARGE aber leider nicht.
Da ihr Sohn ausgelernt hat und zu alt ist fällt er aus der Familienversicherung raus und außerdem ist sie auch nicht mehr dazu verpflichtet für ihren Sohn Unterhalt zu zahlen.
Kann man da irgendwas machen?

Vielen Dank im vorraus!
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  #2  
Alt 10.03.2009, 12:02
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Ort: Hinter den 7 Bergen...
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Standard

Hmm ergänzend Wohngeld beantragen damit die freiwillige Krankenversicherung bezahlt werden kann ? Oder er sucht sich nen 400 Euro Job und bezahlt sie davon ???
Eigentlich sollte er doch mit 24 Jahren irgendeinen Job finden, damit er seine Krankenkasse bezahlt. Ich seh da mal weniger die Mutter in der Pflicht, das auch noch auf die Reihe zu kriegen..

Gruß
Enibas
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  #3  
Alt 11.03.2009, 16:27
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Das Problem ist aber auch, dass er eine kaputte Schulter hat und nicht jeden Job machen kann.
Und das mit der Krankenkasse ist ja richtig, aber was haben die beiden davon, wenn er eine Krankenkasse hat aber nichts zu essen?
Es ist ja auch nicht so, dass er nicht arbeiten will, es geht ja nur um das Geld bis er was gefunden hat!
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  #4  
Alt 11.03.2009, 17:11
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von Nicki1507 Beitrag anzeigen
Das Problem ist aber auch, dass er eine kaputte Schulter hat und nicht jeden Job machen kann.
Nee, ist klar, dann lieber der Mutter weiter auf der Tasche liegen.

Zitat:
Und das mit der Krankenkasse ist ja richtig, aber was haben die beiden davon, wenn er eine Krankenkasse hat aber nichts zu essen?
Es ist ja auch nicht so, dass er nicht arbeiten will, es geht ja nur um das Geld bis er was gefunden hat!
Bei den vorgebrachten Argumenten wird mir ein wenig übel, sorry.
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  #5  
Alt 23.03.2009, 12:57
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Zitat:
Zitat von Enibas Beitrag anzeigen
Hmm ergänzend Wohngeld beantragen damit die freiwillige Krankenversicherung bezahlt werden kann ? Oder er sucht sich nen 400 Euro Job und bezahlt sie davon ???
Eigentlich sollte er doch mit 24 Jahren irgendeinen Job finden, damit er seine Krankenkasse bezahlt. Ich seh da mal weniger die Mutter in der Pflicht, das auch noch auf die Reihe zu kriegen..

Gruß
Enibas
wohngeld beantragen damit die KV bezahlt werden kann?hab grade ein ähnliches problem...
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  #6  
Alt 23.03.2009, 18:13
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Zitat:
Zitat von opdemmaat Beitrag anzeigen
wohngeld beantragen damit die KV bezahlt werden kann?hab grade ein ähnliches problem...
Ich habe meinen Sohn nahegelegt, auszuziehen, da ich nach seiner abgeschlossenen Ausbildung nicht mehr für ihn unterhaltspflichtig war. Dies habe ich auch der örtlichen ARGE mitgeteilt. Nach Widerspruch und gewonnener Klage ist er ausgezogen. Das Verhältnis mit meinem Sohn war immer sehr gut und ist es auch noch heute.
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Stichworte
ausgelernt, u25, unterhalt

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