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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 15.11.2009, 12:12
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Registriert seit: 15.11.2009
Beiträge: 1
Standard Unter 25 und vom Partner getrennt

Hallo Ihr lieben!


Ich bin 24 und möchte mich von meinem Partner trenne, wir leben in einer BG ohne extrernes Einkommen.

Wenn ich mich jetzt trenne, kann das Amt verlangen, dass ich für ein halbes Jahr (bis ich 25 bin) wieder zurück zu meinen Eltern ziehe bzw. das meinem Eltern Unterhalt leisten.

Mein Partner ist übrigens schon Ü25.


Freue mich schon auf eure messis
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  #2  
Alt 15.11.2009, 16:50
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Registriert seit: 13.11.2009
Beiträge: 3
Standard

Sag dem Amt einfach, dass du auf gar keinen Fall zu deinen Eltern ziehen kannst, weil ihr andauernd miteinanderstreitet.

(Falls du natürlich nicht wieder zurück willst.) Dann wird dich die ARGE nicht dazu bringen können.

Du musst die aber aufjedenfall eine kleinere Wohnung suchen.
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