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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 15.09.2009, 08:19
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Beiträge: 3
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Hallo
ich habe ein Problem bevor ich ein Hartz4 Antrag stelle wollte ich mal wissen wie das ist.Ich bin mit 21Jahre bei meinen Eltern ausgezogen und hatte eigene Wohnung und Arbeit konnte alles selbst bezahlen. Dann bin ich zum Februar 2009 Arbeitlos geworden und lebe jetzt von mein Alg aber das läuft ende Oktober aus. Habe ich anspruch auf hartz4 oder nicht?Da meine Eltern beide arbeiten und ich unter 25 Jahre bin?


mfg felix
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  #2  
Alt 15.09.2009, 08:25
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Zitat:
Zitat von eberswalder87m Beitrag anzeigen
Ich bin mit 21Jahre bei meinen Eltern ausgezogen
Wann war das genau? Deinem Nick nach zu urteilen bist du doch gerade erst 22 Jahre alt.
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  #3  
Alt 15.09.2009, 08:31
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also bin im oktober 2008 ausgezogen und in februar 2009 ist der vertrag ausgelaufen mir wurde aber ein festeinstellung angeboten aber durch die krise hat die firma auf einschlag viele aufträge verloren und bin im juni 22 geworden und beziehe bis oktober 2009 alg
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  #4  
Alt 15.09.2009, 08:35
Benutzerbild von Grubenpony
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Das ist jetzt ein wenig schwer zu beurteilen ob man dich auf dein Elternhaus verweisen wird. Immerhin wohnst du dann schon 1 Jahr nicht mehr bei deinen Eltern. Wenn du eine abgeschlossene Berufausbildung hast, sieht es aber schon viel besser aus.

Stell halt einen Antrag und dann weitersehen.
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  #5  
Alt 15.09.2009, 08:41
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also hab eine berufausbildung und 2jahre in der firma gearbeitet und meine eltern sind umgezogen und haben sich halt so eingerichtet das ich praktisch garnicht mehr zurück ziehen kann
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  #6  
Alt 15.09.2009, 10:31
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Nach aktueller Rechtsprechung wird ein Verweis auf die elterliche Wohnung schwer vollziehbar sein, wenn du zu einer Zeit ausgezogen bist, wo du dir deine Wohnung leisten konntest. Sollte die ARGE es trotzdem versuchen, wirst du dich entsprechend wehren müssen (Widerspruch, Klage etc.).

Turtle
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hartz4 unter25

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