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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo, ich bin zum ersten mal in einem Forum und hoffe sehr das ich hier Hilfe finde! Es geht darum, dass ich von zuhause ausziehen will da es ständig nur Streitigkeiten zwischen mir und meiner Mutter gibt ... Also ich bin 21 jahre alt und beziehe noch bis Juli Bafög. Meine Mutter ist Rentnerin da sie eine Behinderung hat. Das Verhältnis zwischen mir und meiner Mutter ist sehr kompliziert und das schon seit vielen Jahren. Ich halte es zuhause einfach nicht mehr aus! Jetzt war ich heute bei meinem Arbeitsvermittler, weil die vom Jobcenter meinten, dass er mir erst die Erlaubnis geben muss das ich von zuhause ausziehen darf. Er war der Meinung das ich das aber nicht nötig hätte da ich mein eigenes Zimmer habe und so dem Streit aus dem weg gehen kann. Er gab mir nur den Tipp das ich es erst beweisen muss das es zuhause wirklich viel Stress gibt. Die Frage ist jetzt aber wie soll man das beweisen das Jugendamt ist ja nicht mehr für mich verantwortlich. Reicht es wenn meine Mutter ein Brief schreibt? Ich hoffe das jemand Ahnung davon hat und mir weiter helfen kann ![]() Vielen Dank ![]() Esperanza |
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#2
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| Hi, die Tatsache, dass es Stress geben mag, reicht nicht aus. es muß schon sehr heftig abgehen, um vom Jobcenter eine solche Genehmigung zu bekommen. m besten nutzt Du die Suchfunktion, um Dir mal selbst ein Bild zu machen. |
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#3
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| Streitereien mit den Eltern sind in Deinem Alter normal. Das ist noch lange kein Grund, daß Dir das Jobcenter den Auszug bezahlt. Da müßtest Du schon mißhandelt werden. Wenn Deine Ausbildung zu Ende ist und Du eine Arbeit hast, hast Du auch genug Geld, um auszuziehen. Die paar Monate wirst Du wohl noch durchhalten. |
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#4
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| Ich habe einen großen Bekanntenkreis. Es gibt keine Familie, in der es keinen Stress mit den erwachsenen Kindern gibt (mich eingeschlossen). Trotzdem müssen die Kinder zu Hause wohnen bleiben, weil sie sich keine eigene Wohnung leisten können. Ich gehe mal davon aus, dass du eine schulische Ausbildung oder eine Berufsfachschule besuchst, da du Bafög bekommst. Such dir zum Sommer einen Ausbildungsplatz, dann kannst du BAB beantragen und dir mit dem Ausbildungsgehalt, BAB und Kindergeld evlt. eine kleine Wohnung oder ein WG-Zimmer leisten. |
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#5
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| Danke erstmal für die Antworten! Ich mache ja gerade eine Ausbildung und danach werde ich erstmal ein Praktikum machen weil ich in der Modebranche tätig bin und man meist erstmal ein paar Praktikas braucht um in dieser Branche Fuß zu fassen d.h ich werde vor Ende dieses Jahres nicht fest arbeiten können so das ich von alleine ausziehen kann. Ich hätte noch erwähnen sollen das meine Mutter mich ja auch raus haben will weil ich für ihre Krankheit eine Belastung bin. Eigentlich wollte ich jetzt nur gerne wissen wie man das dem Amt beweisen soll das es zuhause nicht mehr geht, da die Situation so nicht weiter gehen kann, |
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#6
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| Fast gar nicht. Wenn es wegen den gesundheitlichen Gründen (egal, ob bei dir oder der Mutter) keine ärztliche Stellungnahme gibt... Wobei du als Azubi sowieso ausziehen kannst, wenn du willst, dein Bafög würde halt höher werden und gut. Wenn bei euch die Mieten günstig sind, dann geht das. Azubis mit eigener Wohnung haben nämlich keinen ALG 2 Anspruch Wenn sie allerdings teuer sind, dann würdest du den Mietzuschuss vom Jobcenter brauchen. Und für den müsstest du eine Auszugsgenehmigung vom JC haben. Turtle |
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#7
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| Hallo, ich glaube ihr steckt sie alle zu den " Ich bin u25 und will ausziehen über Amt" Teenagern. Es müssen schwerwiegende Gründe vorliegen um u25 ausziehen zu dürfen oder ? Paar Fakten: -Ihre Mutter hat eine schwere Behinderung und erhält Pflegestufe 3. Sie hat nämlich Multiple Sklerose. - Scheidungskind aufgrund der Krankheit die die Ehe entzweigte Der Vater lebt alleine und unterhält keine Kontakte zur Mutter, da es zum Schluß nur noch zu Streit führte. Daher zog er in eine andere Wohnung. Zu ziehen zum Vater geht auch nicht, da der Wohnraum zu klein wäre für 2 Personen ..... menschenunwürdig eben. Das überträgt sich nun auf die Tochter, die den Kontakt zum Vater sehr pflegt, und dadurch das wohnen zuhause unerträglich macht. Ihre Noten sind ausreichend und könnten wesentlich besser, wenn die finanzielle Situation ihrer Mutter (Ist chronisch pleite durch Handyverträge und neigt zu weiteren Schulden) und die dauernde Suche nach Zärtlichkeit in Form von Beziehungen, die fremde Männer in die Wohnung mit sich trägt. Es gibt keine Zusammenleben mehr in der Wohnung, dass zieht bei ihr an der Psyche, da die Mutter sie in die Ecke treibt. Sie weiß um die Gedanken der Tochter und versucht mit bewussten Falschaussagen sie zu verunsichern (Rausschmiß aus Wohnung, Mutter suchte angeblich Wohnheim, Zusagen von angeblichen Betreuern für Arbeitsamt/Jobcenter usw.) Nichts davon ist eingetreten ............... Das alles, sind unter meinen Augen, schwerwiegende soziale Gründe einen Auszug unter 25 zu ermöglichen ODERRRR ? § 22 Abs.2a Satz 2 SGB II besagt folgendes : - Schwere Störung der Eltern-Kind-Beziehung - Unmöglichkeit eines friedlichen Zusammenlebens in der Wohnung - „Schwerwiegende soziale Gründe“ können auch in der „Gefährdung des Wohls“ einer unter 25jährigen Person begründet sein und zwar als Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl der Person unter 25 Jahren, die deshalb als Schutz vor solchen Gefahren umziehen und dafür die Zusicherung der Kostenübernahme erhalten sollte. Könnte durchaus gegeben sein oder liebe Forumkritiker |
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#8
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| Was heißt dieWohnung ist zu klein und menschenunwürdig? Wie groß ist die Wohnung des Vater denn?10 qm? Wenn es bei Mutter so entsetzlich ist, kann es beim Vater doch nur besser sein. |
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#9
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| Hallo DeinLicht, scheinbar hast Du Hintergrundwissen, welches wir nicht haben. Also, wie soll man sich ein Bild machen, wenn man nicht Bescheid weiß ? Und letztendlich entscheidet das JC vor Ort. Also soll Sie da Ihre Gründe zum Auszug vortragen und dann sehen , wie entschieden wird.
__________________ LG Minimaus P.S.: Ich antworte hier in meiner Freizeit, daher besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. |
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#10
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| ...Mutter ist chronisch pleite durch Handyverträge, na und? ...Tochter hat Kontakt zum Vater, na und? ...die Noten könnten besser sein wenn die Mutter mit Geld umgehen könnte? ...wer ist dauernd auf der Suche nach Zärtlichkeit in Form von Beziehungen, die fremde Männer in die Wohnung mit sich trägt? Die Mutter mit Pflegestufe 3? ...Es gibt kein Zusammenleben mehr in der Wohnung. Na und? Zitat:
Die Gründe wird es subjektiv sicherlich geben. Und vielleicht auch objektiv, es mag Gründe geben die man hier öffentlich nicht schildern möchte. Aber das was Du hier geschildert hast, ist kein Grund. |
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| stress mit mutter, unter 25 ausziehen |
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