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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #11  
Alt 30.01.2012, 21:05
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Zitat:
Zitat von DeinLicht Beitrag anzeigen
ich glaube ihr steckt sie alle zu den " Ich bin u25 und will ausziehen über Amt" Teenagern.
Hi,

alle vorhergehenden Beiträge haben darauf hingwiesen, dass die Möglichkeit einen U 25 Umzug genehmigt zu bekommen, sehr beschränkt sind. Diese Hinweise als "Vorurteile" abzutun, ist nicht nur Unsinn, sondern weckt auch Erwartungen, die möglicherweise unrealistisch sind.
Ob Deine Sachverhaltsschilderung, die Schilderungen und Wertungen nicht sehr sauber trennt, reicht, eine Ausnahme zu begründen, ist offen.
Die TE sollte es halt versuchen, sich aber darüber klar sein, dass das alles andere als ein Selbstläufer ist.

Geändert von gustl (30.01.2012 um 21:09 Uhr) Grund: wichtiges Komma
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  #12  
Alt 30.01.2012, 23:08
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.01.2012
Beiträge: 2
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Zitat:
Zitat von pAp Beitrag anzeigen
...Mutter ist chronisch pleite durch Handyverträge, na und?
...Tochter hat Kontakt zum Vater, na und?
...die Noten könnten besser sein wenn die Mutter mit Geld umgehen könnte?
...wer ist dauernd auf der Suche nach Zärtlichkeit in Form von Beziehungen, die fremde Männer in die Wohnung mit sich trägt? Die Mutter mit Pflegestufe 3?
...Es gibt kein Zusammenleben mehr in der Wohnung. Na und?


Nein.
Die Gründe wird es subjektiv sicherlich geben. Und vielleicht auch objektiv, es mag Gründe geben die man hier öffentlich nicht schildern möchte.
Aber das was Du hier geschildert hast, ist kein Grund.
subjektiv ?
Mutter hat Multiple Sklerose Pflegestufe 3 = Faktum
Mutter pleite eidesstattliche Versicherung = Faktum
Tochter hat sehr guten Kontakt zum Vater, jedoch nicht zur Mutter wegen der Krankheit daher auch die Scheidung = Faktum
Vater lebt mit seiner Freundin in einer 40 qm2 Wohnung
Mutter ist finanziell pleite und gibt Geld für Sachen aus, die dafür nicht bestimmt sind.


Das alles zieht doch genug an den Nerven abgesehen von den täglichen Streitereien abgesehen ... Beleidigungen seitens ihrer Familie usw.

Das alle gefährdet doch das Allgemeinwohl oder und das ist sehr wohl subjektiv ....
Darauf bezieht sich doch Satz 3 § 22 Abs.2a Satz 2 SGB II

Aufgrund dieser TATSACHEN beziehe ich mich sehr gerne auf das hier :

§ 22 Abs.2a Satz 2 SGB II besagt folgendes :
- Schwere Störung der Eltern-Kind-Beziehung
- Unmöglichkeit eines friedlichen Zusammenlebens in der Wohnung
- „Schwerwiegende soziale Gründe“ können auch in der „Gefährdung des Wohls“ einer unter 25jährigen Person begründet sein und zwar als Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl der Person unter 25 Jahren, die deshalb als Schutz vor solchen Gefahren umziehen und dafür die Zusicherung der Kostenübernahme erhalten sollte.


Also PaPpenheimer ... bevor du hier den Rethoriker mit deinem subjektiv und objektiv spielst .... komm doch erstmal wieder zum Sinn des Thread zurück.

Nämlich ob man sich auf den Paragraph + Satz 3 beziehen kann mit dem oben genannten Dingen.
Habe ich irgendwo vom Selbstläufer gesprochen ?
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  #13  
Alt 30.01.2012, 23:16
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Es reicht. Du machst hier Angaben, die von der TE NICHT kamen und wirfst den Usern hier vor, falsch beraten zu haben, obwohl sie die Angaben nicht kannten.

Mit welcher Motivation du hier dich also einmischst, entgeht mir. Du verlässt bitte umgehend das Forum. Betrachte das als Hausverbot!

Turtle
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stress mit mutter, unter 25 ausziehen

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