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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo, ich bin 21 Jahre alt und habe im Januar meine Ausbildung abgeschlossen,seit Februar bin ich arbeitslos gemeldet da der Betrieb meines Vaters Insolvenz anmelden musste. Aufgrund meiner Gesundheit kann ich nur Teilzeit arbeiten,was auch von meinem Arzt bescheinigt wurde allerdings wird jetzt noch ein Ärtzliches Gutachten von der Agentur für Arbeit eingeleitet. Weil ich auf dieses ewige Warten keine Lust habe und mich auch schon vor meiner Arbeitslosigkeit aktiv um Arbeit bemüht habe möchte ich so schnell wie möglich eine Stelle finden,allerdings in einem anderen Bundesland da ich hier kaum Möglichkeiten habe,ich wohne in einer Kleinstadt,Busanbindungen sind ziemlich schlecht und einen PKW habe ich nicht. Jetzt ist meine Frage wenn ich z.b in Berlin einen Teilzeitjob finde,sind die Leute von der Agentur für Arbeit hier nicht mehr für mich zuständig ist mir klar,ist es möglich das ich dann dort zur ARGE gehe und aufstockend ALG2 beantrage oder können die mir quasi sagen ich soll den Heimweg antreten? Ich werde wahnsinnig wenn ich hier rumsitze und am ende noch von einem Gutachter der mich nicht kennt falsch eingeschätzt werde. Ich habe z.b am Mittwoch in einer anderen Stadt ein Vorstellungsgespräch zu einem Teilzeitjob und wenn es klappt möchte ich diesen natürlich annehmen. Ich habe jetzt mehrfach gelesen,das die ARGE z.b aufstockend zahlt wenn es um die Eingliederung in den Arbeitsmarkt geht und das wäre hier ja gegeben,ich mache mir nur Sorgen weil ich U25 bin. Ich bedanke mich im voraus |
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#2
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| Hallo Luna! Da Du U25 bist, wirst Du kein ALG II erhalten! Zudem wird die ARGE prüfen, in wie weit Deine Eltern an Dich Unterhalt zahlen müssen. Kommt auf deren Einkommen an. Dein Einkommen aus Teilzeit + Unterhalt könnte es möglich machen, dass Du Dir eine eigene Wohnung nehmen kannst. vG Berthold |
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#3
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| Also brauche ich das Vorstellungsgespräch gar nicht wahrnehmen? Meine Eltern können mich gar nicht unterstützen,da mein Vater wie gesagt mit seinem Unternhmen Insolvenz anmelden musste (Geschäfts-und Privatvermögen) und meine Mutter hat auch zur Zeit nur einen Teilzeitjob. |
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#4
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| Hallo luna! Doch, dass Vorstellungsgespräch solltest Du schon wahrnehmen. Ich meinte, Du solltest jetzt nicht einfach irgendwo hinziehen, in der Hoffnung, dort einen Job zu finden. Da wird die ARGE nicht mitmachen! Habe mich vielleicht ein bißchen unglücklich ausgedrückt! Erst Job suchen, dann zur ARGE, war damit gemeint! vG Berthold |
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#5
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| Achso ja das ist mir natürlich klar,erst die Arbeitssuche dann einen Antrag stellen. Von der Agentur für Arbeit sagte man mir ich bräuchte von deren Seite kein Einverständnis zum Umzug,ich müsste mich sofort dann vor Ort bei der Arge melden. Sollte es jetzt mit dem Job klappen,worüber ich heil froh wäre würde ich einen Antrag stellen ist es dennoch möglich das es abgelehnt wird? Was für Gründe könnte das dann haben? |
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#6
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| Hallo Luna! Du solltest vor einer Ablehnung nicht gleich zurückschrecken . Wie gesagt wird die ARGE prüfen, ob sie nicht Deine Eltern bzgl. Unterhalt heranziehen kann.Andere Gründe für eine Ablehnung sehe ich nicht, wenn Deine Eltern keinen Unterhalt leisten können und Du zudem nur in Teilzeit arbeiten kannst. Also: Job-Zusage abwarten und in diesem Zuge am besten gleichmal bei der dortigen ARGE vorsprechen. vG Berthold |
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#7
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| Naja ich bin noch jung und wenn man da so komplett unwissend auftaucht schicken sie einen ja gerne wieder nach Hause. Aber ich möchte gerne arbeiten und wo ich jetzt das Gespräch habe,ist es mir wichtig das ich weiß die Möglichkeit besteht aufstockend ALG2 zu beziehen. Wenn es vom Verdienst her reicht könnte ich auch nur Wohngeld beantragen das muss ich mir dann durchrechnen. Aber danke für deine schnelle Hilfe .Schönen Sonntag noch |
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#8
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| Hallo. bin neu hier und muss erstmal gucken wie das hier alles funzt. :-/ So, und zwar hab ich folgende Frage: Mein Freund und ich wollen Umziehen. Also in einen anderen Zuständigkeitsbereich. Wir bekommen zur zeit beide Alg II. Damit man Umziehen "darf" braucht man ja gewisse Gründe,die der Arge auch passen. Reicht es wenn ich als Grund einen befristeten Teilzeitjob annehme? Oder "darf" ich bzw wir nur umziehen, wenn ich Vollzeit arbeiten gehe? Bitte um schnelle antworten. Vielen Dank im Voraus |
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#9
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| Kommt wahrscheinlich auf den Teilzeitjob an. Bei einem Minijob wird die Arge sicher nicht zustimmen, bei Halbtags oder 3/4-Stelle schon. |
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#10
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| Dann wird es auch auf die Dauer der Befristung ankommen. |
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