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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 18.05.2010, 20:08
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Ausrufezeichen Umzug in eine größere Wohnung (u25)

Hallo,
ich bin neu hier und ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen .

Ich und mein Freund beziehen jetzt seid 6.April 2010 (also noch frisch) Hartz4, wir kennen uns nicht so gut damit aus und deshalb bitte ich euch um Hilfe .

Zur Zeit wohnen wir in einer 1Raumwohnung mit 32m². Wurde natürlich vom Amt bewilligt.
Nun wäre aber ein kleiner Wunsch von mir in eine 2Raumwohnung umzuziehen. Ich weiß nur eins: Das wir dazu eine Bewilligung vom Jobcenter brauchen und das die Gesamtmiete 444€ betragen darf.

Aber dürfen wir zwei unter 25jährige das sodass der Anrtrag bewilligt wird? Aufgrund einer beengenden Wohnsituation? Oder können das nur über 25jährige? Und wird der Umzug auch vom Jobcenter gezahlt?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen .

Liebe Grüße

Becki
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  #2  
Alt 18.05.2010, 20:40
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Ein Umzug muß erforderlich sein, dann zahlt die Arge auch Umzugskosten, Mietkaution und die neue Miete (angemessen). Ausziehen möchten reicht da wohl nicht, wie gesagt, man braucht schon triftige Gründe.
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  #3  
Alt 18.05.2010, 20:42
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Erstmal danke für die Antwort .

Also reicht der Grund nicht das eine 1Raumwohnung zu klein für 2 Personen ist?
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  #4  
Alt 18.05.2010, 21:47
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Wie lange wohnt Ihr schon zusammen in dieser Wohnung. Mir stellt sich nämlich die Frage warum diese gereicht hat als Ihr noch nicht im ALG 2 Bezug gewesen seid. Ein Schelm der böses dabei denkt.
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  #5  
Alt 19.05.2010, 17:06
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Wie sollte das zu klein sein? Ich habe auch schon zu zweit in einer 1-Zimmer-Wohnung gewohnt oder besser zu 4. in einer 2-Zimmer-Wohnung bis ich mir was größeres leisten konnte.
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  #6  
Alt 19.05.2010, 19:51
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@ Schneeflocke

Wir wohnen seit September 09 in dieser Wohnung. Es kam dazu dass meine Eltern von einer 4Raum in eine 2Raumwohnung umgezogen sind und da musste ich natürlich zusehen wo ich bleibe. Mein Freund und ich hatten da noch einen 400€ Job und fanden dann halt diese Wohnung mit der billigen Miete. Gott sei Dank hat sich der Vermieter nicht so pingelig gehabt wie alle anderen, vorher wurden wir beide abgelehnt eine Wohnung zu kriegen da wir nur 400€ verdient haben.
Dann im April 2010 wurden wir von der Firma rausgeworfen.
So kam das. Vorher hatten wir nie Leistungen bezogen bis jetzt.
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  #7  
Alt 19.05.2010, 20:13
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Hallo Becki,

da von dir der satz "444,00 Euro" gefallen ist gehe ich mal von aus, dass ihr aus Berlin seit.

Erstmal soviel dazu - beantragen könnt ihr alles - ob es bewilligt wird ist dann eine andere frage.

Grundsätzlich muss der Umzug begründet und erforderlich sein z.B. familienzusammenführung, brand, trennung, arbeitsaufnahme etc. oder halt auch unzumutbare beengte wohnverhältnisse.

So wie du es beschrieben hast, liegt bei dir ledeglich der beengte Wohnraum vor.

Sofern kannst du gerne den Antrag stellen , jedoch wird auf Grund eures Alters - was ich auch gerechtfertig finde - geprüft ob ihr das ggf. durch Arbeitsaufnahme nicht selbst bestreiten könntet in absehbarer zeit

HIer ein Auszug der gelten AV-Wohnen ab dem 01.03.2009 von Berlin

Zitat:
(4) Bei der Beurteilung der Erforderlichkeit eines beantragten Wohnungswechsels sind die Zielrichtungen des SGB II und die Grundsätze aus Nummer 1 dieser Ausführungsvorschriften ebenso zu beachten, wie die Besonderheiten, die den Personenkreis im Bereich des SGB XII betreffen können. Dies beinhaltet auch die Prüfung,

a) ob der gewünschte Wohnungswechsel während der Zeit der Hilfebedürftigkeit realisiert werden muss o d e r

b) ob es dem Antragstellenden zuzumuten ist, zunächst die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zur Bestreitung des Lebensunterhaltes abzuwarten, um die beantragte Leistung aus eigenen Kräften realisieren zu können.
__________________
Ich bin keine Signatur, ich putze hier nur
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  #8  
Alt 19.05.2010, 20:14
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Und jetzt, wo man von Steuergeldern lebt, da ist es nicht mehr so wichtig, dass man eine billige Wohnung hat, weil ja der Steuerzahler das Geld löhnen muss und nicht man selbst?

Turtle
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  #9  
Alt 19.05.2010, 20:47
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Ich möchte ja keine super teure 2Raumwohnung haben.
Will auch garnicht lange mit Hartz4 leben weil ich nicht mit andere Hartz4-Empfängern "Alkoholiker usw" in eine Schublade landen will.
Z.B. Eine kleine 2Raum für 250-300€ warm reichen für uns völlig aus.
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  #10  
Alt 19.05.2010, 21:07
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Nochmal: Wieso hat euch die Wohnung jetzt genügt, als ihr sie mit EUREM EIGENEN Geld bezahlen musstest und jetzt, wo sie der STEUERZAHLER bezahlt, genügt sie euch nicht mehr? Das ist doch scheißegal, ob euch "eine kleine 2-Raum schon" genügen würde. Fakt ist doch: bisher ging es auch so.

Aber da gings auch ans eigene Portmonaise, gelle?

Turtle
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