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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Also es geht um folgendes: Vorgeschichte: Ich bin mit 12 von Berlin nach Flensburg in ein Heim gezogen. Jetzt habe ich in Flensburg eine eigene Wohnung, die vom Amt bezahlt wird. Problem: Ich möchte nun wieder nach Berlin ziehen um näher bei meiner Familie zu sein, wo es des öfteren mal Probleme gibt. Allerdings möchte ich komplett unabhängig von meiner Familie sein und daher auch eine wieder eigene Wohnung haben. Fragen: Darf ich einfach so umziehen? Wie muss ich vorgehen, damit mir eine Wohnung in Berlin (und evtl. der Umzug) finanziert wird? Ich wäre für ernstgemeinte Antworten sehr dankbar. Liebe Grüße. |
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#2
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| Du kannst hinziehen wo Du möchtest, aber wenn für das Amt keine Notwendigkeit für einen Umzug besteht, sprich Du zwingende Gründe hast, dann gibt es keine Umzugskosten, keine Kaution und nur die bisherige Miete.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Hast Du angefangen Dich nach Stellen in Berlin umzuschauen? Wenn Du die Möglichkeit hast, eine sozialversicherte Arbeitsstelle in Berlin aufzunehmen, besteht eher die Möglichkeit, dass die ARGE für die Umzugskosten aufkommt. |
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#4
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| ich beziehe sozialhilfe und muss aus familiejähren und privaten gründen umziehen. ich habe die scheidung eingereicht und möchte so schnell wie möglich umziehen.ich habe an die arge der stadt in die ich ziehen möchte einen brief geschrieben und gesagt mit wievielen personen ich umziehen werde und darum gebeten mir mitzuteilen welche größe und wieviel die wohnung kosten darf damit ich mich umsehen kann .eine umzugsbescheinigung meines wohnortes/sozialamtes bekomme ich. wovon ist es abhängig ob eine genemigung ausgesprochen wird und kann es einen verwert werden und wenn es verwert wird gibt es möglichkeiten dagegen vorzugehen |
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#5
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| Hallo Scotty, wohnst Du denn noch mit dem/der Partner(in) zusammen oder hast Du bereits eine eigene Wohnung? Ich gehe davon aus, dass Du bereits alleine wohnst, da Du schriebst, dass Du "umziehen" willst. Ob ein Umzug genehmigt wird, hängt von den Gründen ab, die Du im Umzugsantrag vorbringst. Ob ein Umzug genehmigt wird, wird Dir hier (denke ich mal) niemand sagen können, da man die Gründe nicht kennt. Für die ARGE (wenn Du ALG II beziehst) muss ein nachvollziehbarer Grund erkennbar sein. Hast Du die Möglichkeit in der neuen Stadt eine Arbeitsstelle aufzunehmen? LG |
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