Tausch-Buecher.de

Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4: U 25

Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 31.05.2010, 14:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.05.2010
Beiträge: 9
Ausrufezeichen Umzug, ALG2/Hartz 4, viele Fragen

Hallo alle zusammen,
Da dies mein erster Beitrag ist, sag ich erstmal hallo und bedanke mich im Vorraus für eure Hilfe!

Nun zu meinem Anliegen.
Bisher hab ich kaum Erfahrung was das Thema angeht und kenne somit meine Rechte eigentlich gar nicht und meine Pflichten nur flüchtig.

Meine Freundin und ich wollen bald zusammenziehen. Sie bekommt zur Zeit Geld vom Staat da sie während der Ausbildung nochmal schwanger geworden ist, nun hat sie die Möglichkeit ab September ihre Ausbildung fertig zu machen. Arbeitsvertrag ist vorhanden. Die neue Wohnung wäre über 100 km vom jetzigen Wohnort entfernt aber dafür sehr nahe am zukünftigen Arbeitsplatz. Meine Freundin hat insgesamt 3 Kinder (4 Jahre, 3 Jahre und das kleinste ist jetzt 8 Monate), die zwei großen werden unter der Woche bei der Oma bleiben (wegen Kiga, etc) und die Kleine kommt natürlich mit uns mit.
Mir stellt sich nun die Frage, wo und wann wir bescheid geben müssen, um sicherzustellen, dass das Amt die Mietkosten (3 Zi. 75qm, 570€ incl aller Nebenkosten) übernimmt. Desweiteren frage ich mich, ob und wie es möglich ist, evtl. einen Zuschuss für den Umzug zu erhalten, da wir beide zur Zeit sehr knapp bei Kasse sind.
Wir haben wie gesagt, Arbeitsvertrag und einen von uns ununterschriebenen Mietvertrag von der neuen Wohnung.

Ich bitte euch, mir weiterzuhelfen und zu erklären, wie das alles genau von Statten geht. Ich kann dieses komplette WirrWarr nicht wirklich überschauen oder bin mir zumindest nicht sicher, ob ich das kapiere.

PS: Außerdem würde ich gerne wissen, was ich (22 Jahre, z.Zt. arbeitslos) vom Staat erwarten kann. Bisher war ich nicht arbeitslos gemeldet, habe vor einigen Monaten noch als Geringverdiener (390€/Monat) gearbeitet. War mir allerdings immer zu blöd beim Staat "betteln" zu gehen irgendwie, vielleicht hätte ich mich auch dafür geschämt.

PPS: Bitte versteht mich nicht falsch, wir wollen uns nicht durchschnorren oder sowas. Es ist mir/uns nur enorm wichtig, dass meine Freundin ihre Ausbildung fertig machen kann.

Danke für eure Hilfe, im Vorraus!

Grüße
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 31.05.2010, 16:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.005
Standard

Zitat:
Zitat von -lupus_solus- Beitrag anzeigen
nun hat sie die Möglichkeit ab September ihre Ausbildung fertig zu machen. Arbeitsvertrag ist vorhanden.
Will sie arbeiten gehen oder will sie eine neue Ausbildung anfangen?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 31.05.2010, 18:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.05.2010
Beiträge: 9
Standard

Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Will sie arbeiten gehen oder will sie eine neue Ausbildung anfangen?
Hallo,
Danke für die schnelle Antwort.

Sie möchte ihr letztes Ausbildungsjahr fertig machen und hat den Arbeitsvertrag bereits. Wird dort aber auch ohne Probleme übernommen.

Grüße
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 31.05.2010, 18:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.005
Standard

Bei einer Ausbildung bekommt sie ggfs. BAB oder Bafög und steht nicht mehr im ALGII Bezug.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 31.05.2010, 18:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.05.2010
Beiträge: 9
Standard

Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Bei einer Ausbildung bekommt sie ggfs. BAB oder Bafög und steht nicht mehr im ALGII Bezug.
Okay danke. Was heißt das im Klartext, die Fragen bleiben ja die Selben.

Grüße
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 31.05.2010, 18:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.005
Standard

Das heißt im Klartext es gibt keine Umzugskostenerstattung für Azubis/Studenten. Und falls kein BAB oder Bafög mehr gezahlt wird müßte die Freundin durch Jobben und Ausbildungsvergütung ihren Unterhalt finanzieren.

Falls du ALGII beantragst wäre ja auch aus Sicht der ARGE kein notwendiger Umzug gegeben.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 31.05.2010, 19:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.05.2010
Beiträge: 9
Standard

Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Das heißt im Klartext es gibt keine Umzugskostenerstattung für Azubis/Studenten. Und falls kein BAB oder Bafög mehr gezahlt wird müßte die Freundin durch Jobben und Ausbildungsvergütung ihren Unterhalt finanzieren.

Falls du ALGII beantragst wäre ja auch aus Sicht der ARGE kein notwendiger Umzug gegeben.
Versteh ich nicht richtig. Sie ist ja zur Zeit nicht in der Ausbildung (da das Kind kam) und somit kein Azubi, oder seh ich das falsch. Erst ab September geht die Ausbildung weiter. Momentan bekommt sie ALG 2.

Wieso ist kein notwendiger Umzug gegeben, wenn ich ALG2 beantrage
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 31.05.2010, 20:18
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
Standard

Nochmal langsam: Sie war schon in Ausbildung, will diese im Herbst dann fortsetzen, hat sie nur unterbrochen. Dazu muss sie aber 100 km weit weg umziehen. Wie ist sie denn zum Ausbildungsbetrieb gekommen bevor sie schwanger wurde? Da wird sie doch nicht jeden Tag 100 km gependelt sein?

Dann habt ihr den Mietvertrag schon unterschrieben und das ohne, dass sie die Zustimmung des Amtes hatte. Äußerst unklug.

Was mit dir ist, kann ich gar nicht nachvollziehen. Bist du der Vater eines der Kinder? Wo lebst du derzeit und wovon?

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 31.05.2010, 21:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.05.2010
Beiträge: 9
Standard

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Nochmal langsam: Sie war schon in Ausbildung, will diese im Herbst dann fortsetzen, hat sie nur unterbrochen. Dazu muss sie aber 100 km weit weg umziehen. Wie ist sie denn zum Ausbildungsbetrieb gekommen bevor sie schwanger wurde? Da wird sie doch nicht jeden Tag 100 km gependelt sein?

Dann habt ihr den Mietvertrag schon unterschrieben und das ohne, dass sie die Zustimmung des Amtes hatte. Äußerst unklug.

Was mit dir ist, kann ich gar nicht nachvollziehen. Bist du der Vater eines der Kinder? Wo lebst du derzeit und wovon?

Turtle
Ne, das ist in einer Zweigstelle des Betriebes in dem sie die ersten 2 Jahre gemacht hat.

Lebte vorhin offiziell bei meinem Vater.

PS: Der Mietvertrag ist nicht unterschrieben.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 31.05.2010, 21:53
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
Standard

Zitat:
Wir haben wie gesagt, Arbeitsvertrag und einen von uns ununterschriebenen Mietvertrag von der neuen Wohnung
??? Werde dir mal einig.

Die Beantwortung der Frage, ob du der Vater eines der Kinder bist, fehlt mir.

Wenn du es nicht bist und du derzeit noch bei deinem Vater wohnst und unter 25 bist, wird man dir keine eigene Wohnung finanzieren. D. h. dass man deinen Mietanteil an der Wohnung nicht bezahlt.

Und auch bei deiner Freundin stellt sich die Frage, wieso man die Umzugskosten übernehmen sollte, wahrscheinlich könnte sie doch die Ausbildung am jetzigen Wohnort beenden, oder?

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
alg2, fragen, hartz 4, umzug

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Mehre Fragen wegen Umzug Layla91 Grundsicherung - Sozialhilfe 8 21.03.2010 12:13
Allgemeine Fragen zum Umzug nicky09 Kosten der Unterkunft 3 25.09.2009 11:30
Alleinerziehend / Alleinstehend Bewerbungsgespräche in anderen Städten! Fragen zum Umzug.... DanceMachine Kosten der Unterkunft 1 20.09.2009 20:00
Fragen zu Umzug in teurere Wohnung auf eigene Veranlassung Mirrorcle Kosten der Unterkunft 5 27.08.2009 16:53
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Umzug, Fragen Maisha Kosten der Unterkunft 16 08.05.2009 12:13


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:44 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0