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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#11
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| Zitat:
Mit welcher Begründung lehnen die die eigene Wohnung unter 25 in der Regel ab? Bzw. meinen Mietanteil? Nein ich bin nicht der leibliche Vater. Der Arbeitsvertrag ist bereits unterschrieben und nur so ist es möglich, da ich dann auf die Kleine aufpasse und sie morgens zur Tagesmutter bringen kann. |
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#12
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| Wieso soll ich mich verlesen haben? Als unter 25jähriger bekommst du keine eigene Wohnung von Mama Staat bezahlt, wenn es keinen wichtigen Grund gibt, dass du bei deinen Eltern ausziehst. Und den kann ich nicht erkennen. In deinem Fall würde es dann eben bedeuten, dass ihr den Mietanteil, der auf dich entfällt, nicht bekommt. Wieso redest du dauernd von Arbeitsvertrag, ich denke, sie will ihre Ausbildung weitermachen? Dazu bedarf es doch keines neuen Vertrages, sie hat doch sicherlich den ursprünglichen Ausbildungsvertrag noch. Der hat ja nur geruht. Turtle |
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#13
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| Abgesehen davon daß du als U25 die Wohnung nicht bezahlt bekommst ist dein Umzug aus Sicht der ARGE nicht erforderlich. Anders wäre es wenn du einen unterschriebenen Arbeitsvertrag vom Zielort hättest. Den Babyaufpasser für das Kind deiner Freundin am neuen Wohnort zu spielen ist kein Grund für Umzug. Warum ist denn die Kindesmutter von ihrer Ausbildungsstelle 100 km weggezogen wenn sie nach der Schwangerschaft die Ausbildung dort fortsetzen will? |
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#14
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| Zitat:
Was wäre, wenn meine Eltern mich zuhause rauswerfen würden? Würde dies den Sachverhalt ändern? Also sie hat von der anderen Geschäftsstelle des gleichen Unternehmens auch einen neuen Vertrag bekommen... |
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#15
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| So einfach ist es mit dem rauswerfen nun auch nicht. Einen "Gefallensrauswurf" wird die ARGE nicht als wichtigen Grund hinnehmen. Nochmal: es muss WICHTIGE Gründe geben, damit man dir eine eigene Wohnung finanziert. Wie wäre es, wenn du dir eine Arbeit suchst um dann EUREN Lebensunterhalt zu sichern. Wovon lebst du derzeit überhaupt, was hast du in deinem Leben schon vollbracht? Turtle |
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#16
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| Zitat:
Also im Moment leb ich halt so aus eigener Tasche mehr oder weniger. Ich will ja aber keine eigene Wohnung, sondern mit meiner Freundin und der Kleinen zusammen sein, dann eine Ausbildung machen und dann sieht man wie es weiter geht. |
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#17
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| Natürlich willst du eine eigene Wohnung, wenn du nicht mehr bei Papa wohnen willst. Was soll es denn sonst sein? Und das geht eben als U25 Kader ganz, ganz schlecht. Noch zwanzig mal erklär ich das jetzt aber nicht. Turtle |
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#18
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| Zitat:
Ich möchte dich nicht persönlich angreifen aber ich hoffe, dass nicht alle Moderatoren hier so unfreundlich sind. Über weitere Ratschläge zum Thema würde ich mich freuen. |
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#19
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| Ich sehe für euren Plan mit Hilfe von Sozialgeldern den Umzug und dann auch das Wohnen zu bewerkstelligen keine wirtschaftliche Basis. Daß ihr höchstwahrscheinlich auf eigene Kosten umziehen müßtet wurde hier in mehreren Postings erläutert. Hinzu kommt daß die Miete der Wohnung mit Ausnahme von ggfs. Sozialgeld für das Kind ganz allein von der Azubi-Freundin zu bezahlen wäre da du dafür nichts bekommst. Abgesehen von der U25 Problematik ist die Frage ob du überhaupt ALGII-berechtigt wärest. Du hast keine abgeschlossene Ausbildung und da wäre ja auch noch die Unterhaltsverpflichtung der Eltern zu klären. |
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#20
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| Zitat:
Nein, trotz Regelverletzung erkläre und erkläre ich dir, dass es bei dir Probs geben wird. Und da bin ich jetzt unfreundlich. Weil ich nach dem xten Mal Erklären mitgeteilt habe, dass ich auf nochmaliges Erklären keinen Bock habe? Halt dich mal ganz stark zurück! Turtle |
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| alg2, fragen, hartz 4, umzug |
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