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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Ein Freundin ist 21 Jahre, alleinerziehend und möchte ihre damals wg Schwangerschaft abgebrochene Ausbildung zur Kinderkrankenpflegerin wieder aufnehmen, die sie nach dem ersten Jahr abbrechen musste. Da sie nun einen Sohn von 14 Monaten hat, die Ausbildung aber trotzdem weiterführen (evtl. neu beginnend) anfangen möchte, stellt sich die Frage, wer würde entsprechende Kosten der Ausbildung und eine evtl. Betreuung des Sohnes übernehmen, wäre die Behörde entsprechend verpflichtet oder müsste sie über BaföG gehen und sind auch da die Möglichkeiten der Übernahme von Betreuungskosten gegeben? Ich wäre diesbezüglich für Informationen dankbar! Besten Dank vorab, Thomas |
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#2
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| Ist die Ausbildung schulisch, gibt es BAföG, ist sie betrieblich (also mit Ausbildungsvergütung) kann zusätzlich Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragt werden. Im BAföG sind 113 € für die Kinderbetreuung enthalten. Ansonsten ist für solche Dinge i.d.R. das Jugendamt zuständig. Andi |
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| Stichworte |
| ausbildung, kinderbetreuung |
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