Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4: U 25

Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 24.01.2012, 22:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.01.2012
Beiträge: 3
Standard U25 Umzug Studium abgebrochen

Hallo liebe Forenmitglieder, vielleicht kann mir jemand helfen, ich weiss nicht wirklich weiter.
Mein Sohn (23) ist vor zwei Jahren wegen Studium ausgezogen (anderes Bundesland).Jetzt bricht er wegen einer Depression das Studium ab und möchte wieder in den Stadt umziehen wo ich wohne aber in die eigene Wohnung. Er kriegt jetzt sein Leben nicht selbst auf die Reihe und ich kann ihm vor Ort besser helfen sein Alltag zu organisieren.
Nun wie soll ich für ihn die Wohnung suchen? Ich habe eine passende gefunden, die Wohnungsgesellschaft möchte von ARGE Zusicherung haben und ARGE sagt die werden 4 bis 6 Wochen prüfen, ob meinem Sohn überhaupt ALG2 zusteht.
Oder soll er erstmal bei seinem zuständigen ARGE Antrag auf ALGII stellen und dann schon die Wohnung in anderen Stadt suchen?
Wie kann man da am besten rauskommen?
Ich bedanke mich in voraus für eure Ratschläge.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 25.01.2012, 17:44
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Die Eltern sind für den 23-Jährigen zuständig, nicht das Amt. Er kann bzw. wird wohl zu Dir/ Euch ziehen müssen. Wie kommst Du darauf, dass ihm eine eigene Wohung zusteht?
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 26.01.2012, 11:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.01.2012
Beiträge: 3
Standard

es gibt doch kein Rückkehrpflicht, wenn er schon mal ausgezogen ist, oder?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 26.01.2012, 12:03
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.845
Standard

Zitat:
Zitat von dorinate Beitrag anzeigen
es gibt doch kein Rückkehrpflicht, wenn er schon mal ausgezogen ist, oder?
Die gibt es nicht. Aber trotzdem ist eine eventuelle Unterhaltsverpflichtung der Eltern zu prüfen bzw. ob überhaupt Erwerbsfähigkeit (eine der Grundvoraussetzungen für Alg II) vorliegt.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 26.01.2012, 17:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.01.2012
Beiträge: 3
Standard

soweit ich weiss, Unterhaltungspflicht besteht nur wärend der Ausbildug. Außerdem lebe ich selbst von Hartz4. Erwerbsfähig ist er ja, er kann jetzt nicht studieren wegen Depression,aber was anderes machen schon, welche Aufgabe wird ihm gut tun. Und wenn er nicht erwerbsfähig wäre, konnte er Grundsicherung beantragen und da steht ihm auch eigene Wohnung zu.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 26.01.2012, 18:11
Benutzerbild von anabell
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2010
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 638
Standard

Hallo,

wenn die Depression einen Studienabbruch zur Folge hat, stellt sich mir doch die Frage nach der Arbeitsfähigkeit bzw. Erwerbsfähigkeit. Ansonsten hätte dein Sohn ja auch ein Urlaubssemester einlegen können.

Gruß anabell
__________________
es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 27.01.2012, 07:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 959
Standard Wohnung

ob ihm eine eigene Wohnung zusteht
in der Stadt wo die Eltern wohnen und
vermutlich ein Zimmer frei haben.........
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Hilfe dringender Umzug, Studium + chronisch krank 10:00 Uhr Termin Didier Kosten der Unterkunft 10 19.01.2012 19:20
U25 / Studium abgebrochen / Ausbildungssuchend / Zeitfirma baem Hartz IV 4: U 25 16 06.04.2011 21:18
Studium abgebrochen / kein Bafög bekommen P.Hofmeister Hartz IV 4: U 25 9 01.11.2010 18:44
erst Hartz4 und nun Studium - wer zahlt für Umzug? starcom Hartz IV 4: U 25 10 08.07.2009 17:14
studium abgebrochen...kindergeld? randall Kindergeld 4 30.05.2009 18:52


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:58 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0