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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo liebe Forenmitglieder, vielleicht kann mir jemand helfen, ich weiss nicht wirklich weiter. Mein Sohn (23) ist vor zwei Jahren wegen Studium ausgezogen (anderes Bundesland).Jetzt bricht er wegen einer Depression das Studium ab und möchte wieder in den Stadt umziehen wo ich wohne aber in die eigene Wohnung. Er kriegt jetzt sein Leben nicht selbst auf die Reihe und ich kann ihm vor Ort besser helfen sein Alltag zu organisieren. Nun wie soll ich für ihn die Wohnung suchen? Ich habe eine passende gefunden, die Wohnungsgesellschaft möchte von ARGE Zusicherung haben und ARGE sagt die werden 4 bis 6 Wochen prüfen, ob meinem Sohn überhaupt ALG2 zusteht. Oder soll er erstmal bei seinem zuständigen ARGE Antrag auf ALGII stellen und dann schon die Wohnung in anderen Stadt suchen? Wie kann man da am besten rauskommen? Ich bedanke mich in voraus für eure Ratschläge. |
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#2
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| Die Eltern sind für den 23-Jährigen zuständig, nicht das Amt. Er kann bzw. wird wohl zu Dir/ Euch ziehen müssen. Wie kommst Du darauf, dass ihm eine eigene Wohung zusteht?
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| es gibt doch kein Rückkehrpflicht, wenn er schon mal ausgezogen ist, oder? |
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#4
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| Die gibt es nicht. Aber trotzdem ist eine eventuelle Unterhaltsverpflichtung der Eltern zu prüfen bzw. ob überhaupt Erwerbsfähigkeit (eine der Grundvoraussetzungen für Alg II) vorliegt.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#5
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| soweit ich weiss, Unterhaltungspflicht besteht nur wärend der Ausbildug. Außerdem lebe ich selbst von Hartz4. Erwerbsfähig ist er ja, er kann jetzt nicht studieren wegen Depression,aber was anderes machen schon, welche Aufgabe wird ihm gut tun. Und wenn er nicht erwerbsfähig wäre, konnte er Grundsicherung beantragen und da steht ihm auch eigene Wohnung zu. |
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#6
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| Hallo, wenn die Depression einen Studienabbruch zur Folge hat, stellt sich mir doch die Frage nach der Arbeitsfähigkeit bzw. Erwerbsfähigkeit. Ansonsten hätte dein Sohn ja auch ein Urlaubssemester einlegen können. Gruß anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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#7
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| ob ihm eine eigene Wohnung zusteht in der Stadt wo die Eltern wohnen und vermutlich ein Zimmer frei haben......... |
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