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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 09.03.2010, 16:17
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Beiträge: 13
Standard U25, Umzug Genehmigung, brauche dringend Hilfe!

Hallo allerseits,

brauche dringend eure Hilfe! unswa handelt es sich um folgendes:

- Umzug zu einer anderen Stadt Genehmigung.
- Wohnung ist schon gemietet.. 1 Zimmer, Miete beträgt nur 360€ Warm!
- U25, aber bereits vor dem Stichtag 17 feb 05 ausgezogen, doch nach 3 Jahren wieder zuhause eingezogen, spielt das eine Rolle?
- Müssen die mir den Antrag genehmigen? Eigentlich spricht ja vieles dafür oder?
- Hab kein cent in der Tasche, weiss noch nicht mal wie ich jetzt die Kaution bezahlen soll..

Also das Amt hat mein Umzug antrag abgelehnt, habe darauf hin diesen Brief auf die Widerspruch stelle geschickt, da wird auch mein Fall genauer beschrieben..

(Derzeit habe ich mich von amt abgemeldet, da ich mich beim neune Amt in Stuttgart Anmelden wollte. Die haben mich aber zurück gewiesen und wollen erst eine Genehmigung von meinem alten Amt)



Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin aus meiner Wohnung in Tuttlingen ausgezogen und würde mich gerne äußern und ihnen hiermit eine Erklärung für den Umzug schildern.
Seit meiner Kindheit wohnte ich in Stuttgart und habe dort sehr viele Freunde, und normal gute Absichten eine Arbeit zu finden da ich die Umgebung kenne.
Vor 2 Jahren jedoch bin ich nach Tuttlingen gezogen, da ich dort eine Ausbildung als Verkäufer gefunden habe, und diese auch bereits beendet habe jedoch nicht abgeschlossen da ich die Prüfung wiederholen muss.
Leider muss ich sagen, dass mir das Leben dort nicht einfach war, da ich dort niemanden kannte und es mir sehr schwer fiel mich in diesem Ort wohlzufühlen und es hat mich auch geistig sehr nieder gemacht, das ist auch der Grund warum ich wöchentlich nach Stuttgart fuhr um wieder in meiner alten Athmosphäre zu sein. Außerdem hat das meine Arbeitssuche sehr beeinträchtigt.


Im großen und ganzen fällt es mir in Stuttgart wesentlich leichter eine Arbeit zu finden was bereits auch geschehen.
Ich habe nämlich eine neue Stelle als KFZ-Mechaniker bei der Firma Automobil Wangen die in Wangen (Stuttgart) liegt gefunden und wurde dort bereits auf Probe für 3 Monate eingestellt (ohne Gehalt, jedoch versichert).
Diese Chance zu nutzen ist mir sehr wichtig, da ich in KFZ Bereich meine Kenntnisse weiter ereignen will und später eine Arbeit, richtung KFZ suchen will.
Außerdem ist es möglich, dass ich nach diesen 3 Monaten bei der Firma eingestellt werde. Ich habe sehr viel Spaß an dieser Tätigkeit und das war schon immer mein Traumberuf denn ich bin ein leidenschaftlicher KFZ Fan.

Da ich bereits seit dem „17. Februar 2005" aus der elterlichen Wohnung ausgezogen bin, ist eine Zurückweisung in das elterliche Haus, als ausgeschlossen zu betrachten. Ich habe auch noch nie im Elterlichen Wohnung gelebt. Meine Eltern sowie auch die Bescheinung von Anmelde Amt können das bescheinigen.
Außerdem ist eine Zurückweisung zu den Eltern aus einigen Gründen nicht möglich. Die Wohnung ist zu klein, hinzu kommt das wir eine sieben Köpfige Familie sind und somit für mich kaum Platz in der Wohnung ist, da die jüngeren Kinder ihr 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und somit im Vorrang stehen.

Ich Streite mich jeden Tag mit meinen Eltern, da ich keine Arbeitsstelle bisher gefunden habe, jetzt habe ich eines gefunden! Es liegt in Ihrer Hand mir das zu genehmigen!

Den ersten Schritt, eine Arbeitsstelle zu finden, hab ich vollbracht, der zweit Schritt wäre, dass Sie mir den Umzug von Tuttlingen nach Stuttgart genehmigen. Ich habe mich mit sehr viel Mühe um eine Arbeitsstelle gekümmert, nun wäre es in Ihrem erliegen mir den Umzug zu genehmigen, falls Sie das nicht tun würden Sie mir nur Steine in den Weg setzen, die mich daran hindern vorwärts zu kommen.

Deshalb bitte ich Sie SEHR darum, mir den Umzug zu genehmigen. Und mir somit die Möglichkeit zu geben meine Fähigkeiten im bereich KFZ weiter auszulernen!

Vielen Dank
**meine Arbeitstelle ist auf Probe für 3 Monate und somit ohne Gehalt das auch der Grund warum Ich eine Genehmigung brauche, da ich meine Miete nicht bezahlen kann.

Nochmals danke für eure Hilfe
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  #2  
Alt 09.03.2010, 16:24
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Beiträge: 13
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meinte oben seit 5 Jahren umgezogen
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  #3  
Alt 10.03.2010, 06:47
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
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Warum schreibst du nicht in deinem anderen Thread weiter?

21 Jahre, Eigene Wohnung, Harz4
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #4  
Alt 10.03.2010, 08:57
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Registriert seit: 01.03.2010
Beiträge: 13
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Weil mir dort nicht geholfen wurde und hier auch nicht. Dachte dieses Forum hat ein Sinn und zweck.

Schade.
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