Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4: U 25

Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 30.05.2011, 12:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.05.2011
Beiträge: 6
Standard U25/mit Kind in andere Stadt ziehen

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir hier ein wenig weiterhelfen

Ich habe vor mit meinem Sohn in eine größere Stadt zu ziehen und zwar nach Velbert, einigen von euch wird das sicherlich was sagen, im moment wohne ich in Bayern in einer KLEINEN Ortschaft, hier gibt es noch nichtmal nen Kinderarzt, Rewe oder sonst etwas. In Velbert war ich nun schon 2 mal im Urlaub und es gefällt mir da richtig gut, da man einfach alles zu Fuß erreichen kann was man braucht ohne nen vermögen an geld für den bus zu zahlen.
Was man hier leider nicht hat, den ohne Auto ist man hier echt aufgeschmissen.
Da ich keinen Führerschein habe, weil ich es mir nicht leisten kann sehe ich hier auch Arbeitstechnisch keine Zukunft für mich, da der Bus bis in die nächste Stadt nur einmal in der Stunde fährt. Und die warscheinlichkeit direkt in der nächsten Stadt eine Arbeit zu finden ist auch sehr gering :/
Ich habe mich mit dem Thema lange beschäftigt und denke ich sollte den Schritt waagen.

Aber nun mal zum Hauptpunkt oder eher gesagt Hauptproblem ..

Als der kleine zur Welt kam zog ich mit dem Vater meines Kindes zusammen, wir haben auch ganze 2 Jahre zusammen gelebt und hatten insgesamt ne Beziehung von 3 Jahren.
Wir hatten nicht von Hartz4 gelebt sondern alleine von dem Gehalt meines damaligen Freundes, also kenne ich mich auch absoulut gar nicht mit den Regelungen von Hartz4 aus.
Ich hatte einmal während meiner Schwangerschaft nen Antrag auf Hartz4 gestellt, der aber wegen zu viel Vermögen(Sparkonten) abgelehnt wurde, doch
als ich dann mit meinem Freund zusammenzog ging das Geld im endeffekt eh für die Wohnungseinrichtung drauf Also wäre das Problem nun nicht mehr da.
Nach den 2 Jahren beziehung haben wir uns im August 2010 getrennt und ich bin vorrübergehend (weil es schnell gehen musste) wieder zu meinen Eltern gezogen mit meinem Sohn.
Da das Geld bisher gut gereicht hatte (Unterhalt, Kindergeld & Elterngeld [bis Dezember 2010]) hatte ich keinen Bedarf an Hartz4, doch seid Dezember fallen die 150 Euro an Elterngeld weg und das merkt man total.
Ich kann meinen eltern noch nichteinmal ein bisschen geld geben für Strom, Wasser ect. wobei ich mich natürlich auch total unwohl fühle :/

Nun ist es an der Zeit Hartz4 zu beantragen, denn wenn der kleine ab Dezember in den Kindergarten geht reicht es finanziell hinten und vorne nicht mehr. Und die Chance direkt ab Demzeber arbeiten gehen zu können ist ziemlich gering, da eben das problem vorhanden ist das ich hier ohne Auto hier echt aufgeschmissen bin :/

Das 3. Problem was sich ergeben wird stelle ich mir wie ein Kreislauf vor, wenn ich nach Velbert ziehen möchte muss ich dort Hartz4 beantragen & eine Wohnung haben, doch bevor ich kein Geld habe .. kann ich mir dort keine Wohnung anmieten, und bevor mein fester Wohnsitz nicht dort ist bekomme ich von der Arge Velbert kein Geld!? Oder liege ich da falsch ?!
Wie gesagt ich kenne mich kein bisschen aus.

Bis Dezember sollte das alles passiert sein, denn wie gesagt der kleine geht ab da in den Kindergarten und ich möchte gerne Arbeiten gehen.

Nun sind meine beiden fragen :

1.Habe ich das Recht Umzuziehen ?
2.Habe ich das Recht auf Harz4 ?
3.Wie sollte ich das alles am besten angehen?



Ich hoffe ich hab das einigermaßen gut beschrieben, so das ihr es versteht und mir Helfen könnt.
Dafür wäre ich euch sehr dankbar!

Liebe Grüße Marina
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 30.05.2011, 12:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.208
Standard

Der Kindesvater ist dem Kinde unterhaltspflichtig und ggf. auch dir, wenn du wegen des Kindes nicht arbeiten kannst.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 30.05.2011, 12:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
Standard

Hallo,

zuerst: du kannst auch wenn du bei deinen Eltern wohnst, vom Jobcenter Leistungen bekommen u.a. für die anfallenden Nebenkosten denn sie sind nicht verpflichtet, Tochter und Enkel kostenlos wohnen zu lassen. Und an einem Umzug kann dich niemand hindern....

Zweitens dein Umzug: Du musst vor einem Umzug die Zusicherung des neuen Jobcenters haben bezüglich der Wohnung denn sonst bekommst du keine Übernahme von Kaution etc.

Drittens: Wie kommt man von Bayern auf Velbert NRW ? Hast du eine Berufsausbildung ? Wie sind die Chancen dort in deinem Beruf ?

Gruß
Enibas
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 30.05.2011, 12:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.05.2011
Beiträge: 6
Standard

Nein, also berufsausbildung habe ich keine, ich hatte damals eine angefangen, die ich aber nach dem 1.Jahr abbrechen musste wegen der SS,

das heißt ich müsste mir so oder so eine komplett neue Ausbildung suchen

Wie ich auf Velbert komme ist leicht zu erklären, einige bekannte der Familie wohnen da, weshalb ich auch schon im Urlaub dort war.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 30.05.2011, 12:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
Standard

Bekommst du denn im Moment Leistungen nach dem SGB II ?

Gruß
Enibas
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 30.05.2011, 12:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.05.2011
Beiträge: 6
Standard

Nein, gar nichts.

Wie gesagt ich bekomme momentan nur Unterhalt und Kindergeld für den kleinen!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 30.05.2011, 12:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
Standard

Hallo,
wie wohnt ihr bei deinen Eltern ? Eigene Wohnung oder in deinem alten Kinderzimmer ? Wie alt ist dein Sohn ?

Gruß
Enibas
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 30.05.2011, 13:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.05.2011
Beiträge: 6
Standard

Also meine Eltern sind in die Wohnung gezogen, die eigentlich Vermietet werden sollte, und mein Sohn und ich sind in die Wohnung meiner Eltern gezogen die aber zu groß ist um vom Amt bezahlt zu werden mit knapp 105m² .
Mein sohn wird im Dezember 3 Jahre alt
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 30.05.2011, 13:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
Standard

Hallo,

ok dem Grunde nach hast du bereits jetzt Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II weil du mit Sohn eine eigene Bedarfsgemeinschaft bildest. Das Problem wird nur sein, dass wenn du jetzt Leistungen beantragst, zum einen ausser Nebenkosten keine Kosten der Unterkunft übernommen werden und zum Anderen dein jetziges Jobcenter die Zusicherung für einen Umzug dann Velbert nicht geben würde, da ein Umzug nicht erforderlich ist ( also keine objektiven Gründe dafür sprechen....)

Gruß
Enibas
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 30.05.2011, 13:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.05.2011
Beiträge: 6
Standard

Okay, dann werde ich mich mal mit dem Amt in Velbert auseinander setzen müssen um nachzufragen was meine möglichkeiten wären, ohne erst bei dem jetzigen Jobcenter einen antrag stellen zu müssen
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
hartz4, mit kind, umzug anderes bundesland, unter 25

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Umzug in eine andere Stadt? Rivendia Kosten der Unterkunft 4 09.02.2009 06:23
Alleinerziehend / Alleinstehend Umzug in eine andere Stadt? wirbelwind Kosten der Unterkunft 1 02.02.2009 15:30
Umschüler will in eine andere Stadt !!!! Umschueler84 Hartz IV 4: U 25 6 28.01.2009 21:00
Umzug in eine andere Stadt Chrissie1984 Kosten der Unterkunft 3 12.01.2009 21:41
Umzug in eine andere Stadt rausaushartzvier Kosten der Unterkunft 18 11.01.2009 11:48


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:57 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0