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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 05.02.2011, 10:53
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Standard u25 kein Job und Krankenkasse will monatlich 150€

Hallo,

ich bin seit kurzem 24 jahre, seit einem Jahr arbeitslos und teilweise arbeite ich auf 400€ basis.
Meine Krankenkasse will monatlich ca 150€ haben, was ich mir nicht leisten kann und mit über 1000€ im Rückstand bin.
Als unter 25 jähriger hat man, wenn man bei den Eltern wohnt (laut ARGE) keinen anspruch auf Leistungen.
Für Nachrungsmittel und Miete kommen meine Eltern auf, aber wie ist das mit der Krankenversicherung? Bekommt man da einen zuschuss von der Arge?
Oder muss man das als U25 komplett selber tragen und erst wenn man über25 ist übernimmt das die ARGE?
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  #2  
Alt 05.02.2011, 13:25
woodchuck
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Du bildest mit deinen eltern eine Bedarfsgemeinschaft. Nur wenn ihr trotz KV-Beitrag bedürftig seit, zahlt die Arge einen Zuschuss (§ 26 SGB II).

Du hast 400 € Einkommen. Warum zahlst du davon nicht den Beitrag? Du schreibst ja selbst, dass du das Geld nicht für Lebensmittel und Unterkunft benötigst.

Oder du suchst dir einen Weg, wie du pflichtversichert wärst.
- FSJ oder FÖJ
- Job, wo du mindestens 400,01 € verdienst
- ...
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  #3  
Alt 05.02.2011, 15:45
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Registriert seit: 05.02.2011
Beiträge: 3
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Ganz einfach, 400€ Job heißt max 400 euro...manche Monate verdiene ich gar nichts und andere monate zwischen 100 und 400 euro.
Das einfachste ist natürlich eine Stelle zu finden, die versicherungspflichtig ist und wo mir auch noch was zum Leben übrig bleibt.
Leider aber trotz mehr als 100 Bewerbungen nichts gefunden.

Ich habe der Krankenkasse schon einen Teilbetrag gezahlt und trotzdem sind es mit allen Gebühren noch über 1000€ schulden.

Das einfachste ist sicher ein Job zu bekommen der ordentlich bezahlt wird und vor allem regelmäßig.

Im Moment ist die Situation aber Kein regelmäßiges einkommen und Schulden bei der KK.

Ab welchem Einkommen der Eltern wäre ich bedürftig.
Ist das Einkommen der Eltern maßgebend oder das was ihnen abzüglich alle Kosten für abzahlung von haus/miete übrig bleibt?
Wie kann man das ausrechnen oder nachlesen?
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  #4  
Alt 05.02.2011, 15:58
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.581
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Das kannst Du mit dem ALG II-Rechner ausrechnen.

Fakt ist: wenn, dann seid Ihr alle bedürftig oder keiner. Sprich, Ihr würdet dann als Bedarfsgemeinschaft ALG II beziehen.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #5  
Alt 05.02.2011, 16:46
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Welche kosten werden denn bei einer Eigentumswohnung vom Einkommen der Eltern abgezogen? Miete zahlt man ja dann nicht. Setzt man dann die Ortsübliche Miete an sofern diese angemessen ist oder kann man nur die Nebenkosten vom einkommen abziehen.
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  #6  
Alt 05.02.2011, 16:52
woodchuck
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Zitat:
Zitat von developer Beitrag anzeigen
Ganz einfach, 400€ Job heißt max 400 euro...manche Monate verdiene ich gar nichts und andere monate zwischen 100 und 400 euro.
Warum schreibst du dann irreführend 400 €-Job? Minijob, geringfügige Beschäftigung ...

Was planst du für die Zukunft?
Bei diesen Aussichten auf dem Arbeitsmarkt, wäre vielleicht ein FSJ/FÖJ oder eine weitere Ausbildung/Zusatzqualifikation überlegenswert.
FSJ/FöJ - regelmäßige Einkommen + in der KV pflichtversichert + Kindergeld (bis 25 + ggf. Grundwehr-/Zivildienst)
Ausbildung - kostenlose Familienversicherung (sofern durch die Ausbildung nicht pflichtversichert) + Kindergeld (beides bis 25 + ggf. Grundwehr-/Zivildienst) und evtl. BAföG, Meister-BaföG, Ausbildungsvergütung etc. (je nachdem wofür du dich entscheidest)

--------------------------------------------------------------------------------------------------

Arbeit auf Abruf, wo das Risiko ausschließlich beim Arbeitnehmer liegt, ist übriges nicht zulässig.
§ 12 TzBfG: Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.

Wenn dein Arbeitgeber sich daran halten würde, hättest du ein regelmäßige Grundeinkommen und könntest die KV vermutlich bezahlen.

Erhälst du wenigstens bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Aber das gehört eher ins Arbeitsrecht.
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  #7  
Alt 05.02.2011, 16:58
woodchuck
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Du bist erst seit einem Jahr arbeitslos, aber hast schon solche KV-Rückstände? Hattest du keinen Anspruch auf ALG I?
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  #8  
Alt 07.02.2011, 18:28
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Beiträge: 919
Standard Familienversicherung

Vielleicht geht auch eine Familienversicherung über die Eltern. Als Beispiel mal ein Formular der AOK. Da einfach mal mit eurer Kasse kurzschliessen. Ich denke, da lässt sich was machen.

https://www.aokplus-online.de/filead...-aktiv-neu.pdf

Mit Eltern bildest du als U25 eine BG. Damit sínd entweder alle im ALG II Bezug und möglicherweise über die ARGE (Jobcenter) versichert. Wenn nicht, wäre, wie gesagt, eine Familienversicherung zu prüfen und zu beantragen.
__________________
Jeder für sich allein - ist nichts. Zusammen aber , sind wir ein unschlagbares Team !!
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  #9  
Alt 07.02.2011, 18:52
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Die Fam.vers. geht nur bis zum 23. Lebensjahr.
__________________
Grüsse,

Mandy

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alg2, krankenversicherung, u25 hartz4

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