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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo zusammen, ich bin zur Zeit in einer schwierigen Situation und hoffe dass man mir weiter helfen kann. Ich bekomme Hartz 4 und bin U25 und nun Schwanger. ![]() Ich wohne in einer sehr, sehr kleinen, möbilierten Wohnung die das Jobcenter zahlt. Die Wohnung ist jedoch viel zu klein für mich und ein kleines Kind. Darf ich nun Umziehen? Wenn ja, wie groß/teuer darf die Wohnung sein? Welche Unterstützungen kann man beim Amt beantragen oder womit kann ich als junge, werdende Mutter rechnen? Ich hoffe ihr könnt mir helfen... Gruss |
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#2
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| 1. "Klein" ist relativ. Also wie groß ist bei Dir "klein"? 2. Nutze die Suchfunktion und Du weisst, was man als Schwangere bekommen kann und auch von wem, denn es gibt ja auch vorrangig noch einen Erzeuger, der für Dich und das Kind aufzukommen hat.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Was ist mit dem Vater des Kindes? Turtle |
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#4
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| Zitat:
Es sind 21 qm! Mit einem einer Pantry Küche, einem kleinen Flur und nen kleinen Bad! |
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#5
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| Der Vater oder Erzeuger bekommt ALG I. Würden dann auch zusammen ziehen wollen, nur wissen wir halt nicht wo und wie. Wohnen in verschiedenen Bezirken, er in der Stadt, ich eher Ländlich. Zu welchen Amt müssen wir dann zuerst und was bekommen wir dann noch an eventuellen Förderungen...? |
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#6
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| Die Aussage, dass der Kindsvater ALG-I bezieht, reicht nicht ganz aus zur Beurteilung, inwieweit er zum Unterhalt herangezogen werden kann. Die Höhe des ALG-I-Bezugs ist schon entscheidend. |
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#7
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| Zitat:
Er bekommt um die 900 €... Wir würden aber Zukünftig gerne zusammen ziehen, soweit möglich! |
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#8
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| Dann wird nach Zusammenzug wohl nicht viel bzgl. ALG 2 rauskommen. Es sei denn, ihr wohnt in München, Hamburg, Franfurt/M usw., wo die Mieten abartig teuer sind. Nehmen wir mal an, man bekommt für 500 Euro Warm eine nette 70 qm Wohnung bei euch, dann sähe es wie folgt aus: 337 Euro Regelsatz du 337 Euro Regelsatz er 219 Euro Regelsatz Kind 500 Euro Miete -------------- 1393 Euro Bedarf 900 Euro ALG 1 - 30 Euro Versicherungspauschale 300 Euro Elterngeld - 30 Euro Versicherungspauschale 184 Euro Kindergeld -------------- 1324 Euro Einkommen Ungedeckt wären also gerade mal 70 Euro und da dürfte Wohngeld höher sein als ALG 2. Von daher müsste man wissen, wo ihr wohnt, dass man mal schauen kann, wie die Mietrichtlinien dort sind. Turtle |
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#9
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| Zitat:
Also er wohnt in Lübeck und ich im Kreis Ostholstein... Aber den Unterschied verstehe ich nicht genau...!? Kannst du mir das vielleicht etwas erleutern? |
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#10
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| Welchen Unterschied? Dass Mieten in München teurer sind als z. B. in irgendeinem kleinen Nest im Nirgendwo? Turtle |
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