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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 29.01.2012, 18:32
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Standard U25 Hartz 4 + Schwanger...

Hallo zusammen,

ich bin zur Zeit in einer schwierigen Situation und hoffe dass man mir weiter helfen kann.

Ich bekomme Hartz 4 und bin U25 und nun Schwanger.
Ich wohne in einer sehr, sehr kleinen, möbilierten Wohnung die das Jobcenter zahlt.

Die Wohnung ist jedoch viel zu klein für mich und ein kleines Kind.
Darf ich nun Umziehen?
Wenn ja, wie groß/teuer darf die Wohnung sein?

Welche Unterstützungen kann man beim Amt beantragen oder womit kann ich als junge, werdende Mutter rechnen?


Ich hoffe ihr könnt mir helfen... Gruss
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  #2  
Alt 29.01.2012, 18:42
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.581
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1. "Klein" ist relativ. Also wie groß ist bei Dir "klein"?
2. Nutze die Suchfunktion und Du weisst, was man als Schwangere bekommen kann und auch von wem, denn es gibt ja auch vorrangig noch einen Erzeuger, der für Dich und das Kind aufzukommen hat.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 29.01.2012, 18:42
Benutzerbild von Turtle1972
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Was ist mit dem Vater des Kindes?

Turtle
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  #4  
Alt 29.01.2012, 21:23
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Zitat:
Zitat von Mandy Beitrag anzeigen
1. "Klein" ist relativ. Also wie groß ist bei Dir "klein"?
2. Nutze die Suchfunktion und Du weisst, was man als Schwangere bekommen kann und auch von wem, denn es gibt ja auch vorrangig noch einen Erzeuger, der für Dich und das Kind aufzukommen hat.

Es sind 21 qm! Mit einem einer Pantry Küche, einem kleinen Flur und nen kleinen Bad!
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  #5  
Alt 29.01.2012, 21:29
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Beiträge: 5
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Was ist mit dem Vater des Kindes?

Turtle


Der Vater oder Erzeuger bekommt ALG I. Würden dann auch zusammen ziehen wollen, nur wissen wir halt nicht wo und wie. Wohnen in verschiedenen Bezirken, er in der Stadt, ich eher Ländlich. Zu welchen Amt müssen wir dann zuerst und was bekommen wir dann noch an eventuellen Förderungen...?
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  #6  
Alt 30.01.2012, 11:57
Benutzerbild von WalterWinter
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Die Aussage, dass der Kindsvater ALG-I bezieht, reicht nicht ganz aus zur Beurteilung, inwieweit er zum Unterhalt herangezogen werden kann.
Die Höhe des ALG-I-Bezugs ist schon entscheidend.
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  #7  
Alt 30.01.2012, 17:50
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Beiträge: 5
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Zitat:
Zitat von WalterWinter Beitrag anzeigen
Die Aussage, dass der Kindsvater ALG-I bezieht, reicht nicht ganz aus zur Beurteilung, inwieweit er zum Unterhalt herangezogen werden kann.
Die Höhe des ALG-I-Bezugs ist schon entscheidend.


Er bekommt um die 900 €... Wir würden aber Zukünftig gerne zusammen ziehen, soweit möglich!
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  #8  
Alt 30.01.2012, 19:49
Benutzerbild von Turtle1972
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Dann wird nach Zusammenzug wohl nicht viel bzgl. ALG 2 rauskommen.

Es sei denn, ihr wohnt in München, Hamburg, Franfurt/M usw., wo die Mieten abartig teuer sind.

Nehmen wir mal an, man bekommt für 500 Euro Warm eine nette 70 qm Wohnung bei euch, dann sähe es wie folgt aus:

337 Euro Regelsatz du
337 Euro Regelsatz er
219 Euro Regelsatz Kind
500 Euro Miete
--------------
1393 Euro Bedarf

900 Euro ALG 1
- 30 Euro Versicherungspauschale
300 Euro Elterngeld
- 30 Euro Versicherungspauschale
184 Euro Kindergeld
--------------
1324 Euro Einkommen

Ungedeckt wären also gerade mal 70 Euro und da dürfte Wohngeld höher sein als ALG 2.

Von daher müsste man wissen, wo ihr wohnt, dass man mal schauen kann, wie die Mietrichtlinien dort sind.


Turtle
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  #9  
Alt 01.02.2012, 00:23
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Dann wird nach Zusammenzug wohl nicht viel bzgl. ALG 2 rauskommen.

Es sei denn, ihr wohnt in München, Hamburg, Franfurt/M usw., wo die Mieten abartig teuer sind.

Nehmen wir mal an, man bekommt für 500 Euro Warm eine nette 70 qm Wohnung bei euch, dann sähe es wie folgt aus:

337 Euro Regelsatz du
337 Euro Regelsatz er
219 Euro Regelsatz Kind
500 Euro Miete
--------------
1393 Euro Bedarf

900 Euro ALG 1
- 30 Euro Versicherungspauschale
300 Euro Elterngeld
- 30 Euro Versicherungspauschale
184 Euro Kindergeld
--------------
1324 Euro Einkommen

Ungedeckt wären also gerade mal 70 Euro und da dürfte Wohngeld höher sein als ALG 2.

Von daher müsste man wissen, wo ihr wohnt, dass man mal schauen kann, wie die Mietrichtlinien dort sind.


Turtle

Also er wohnt in Lübeck und ich im Kreis Ostholstein...

Aber den Unterschied verstehe ich nicht genau...!?
Kannst du mir das vielleicht etwas erleutern?
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  #10  
Alt 01.02.2012, 15:23
Benutzerbild von Turtle1972
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Welchen Unterschied? Dass Mieten in München teurer sind als z. B. in irgendeinem kleinen Nest im Nirgendwo?

Turtle
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