| |
| |||||||
| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hi! Ich bin unter 25. War gerade für ein Jahr direkt nach meinem Schulabschuss im Ausland und bin nun seit etwa zwei Wochen wieder in Deutschland. Ich hab entsprechend keinerlei Einkünfte. Deshalb bin ich zur Arbeitsagentur gegangen und hab bereits die Anträge für ALG I (was abgelehnt werden wird da ich noch nie versicherungspflichtig angestellt war) und ALG II und Termine zur Abgabe der Anträge bekommen. Meine Eltern sind geschieden und leben getrennt. Mutter ist arbeitslos, Vater verdient nur etwa 950 EUR im Monat. Übergangsweise wohne ich gerade bei meinem Vater, da ich nach dem Aufenthalt im Ausland sonst keine Bleibe gehabt hätte. Die Wohnung ist jedoch wirklich klein. Ich hab hier nur ein Bett und sonst nichts. Ich hab vor mir ne WG zu suchen, früher oder später da ich ab Oktober studiere und dann hoffentlich Bafög bekommen, dann hat sich das mit dem ALG II erledigt. Für die drei Monate Übergangszeit bräuchte ich jedoch dringe eine Unterstützung. Kann ich mit diesen Vorraussetzungen grundsätzlich ALG II bekommen? TWQ Edit: Falls ich in den nächsten Wochen bereits ausziehe, was ich muss da hier kein Platz in der Wohnung ist, kann ich dann Unterstützung zur Zahlung der Miete bekommen? Unter welchen Vorraussetzungen? |
|
#2
| ||||
| ||||
| In erster Linie sind Deine Eltern für Dich zuständig. Wenn Vater so wenig verdient, um Euren Lebensunterhalt zu bestreiten, könnt IHR als Bedarfsgemeinschaft ALG II bekommen. Du alleine nicht, da Du unter 25 bist.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
|
#3
| |||
| |||
| D.h. als U25 jähriger kann ich kein ALG II bekommen, auch wenn ich alleine wohne? TWQ |
|
#4
| ||||
| ||||
| Du bekommst als U25er nur in Ausnahmefällen eine eigene Wohnung mittels ALG II finanziert.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
|
#5
| |||
| |||
| Ok, Geld für die Wohnung nur in Ausnahmefällen. Kann ich alleine ALG II bekommen oder weil ich U25 bin nur in einer Bedarfsgemeinschaft mit meinem Vater? |
|
#6
| ||||
| ||||
|
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Alg II, anrechenbares Einkommen bei Unterkunft in fremder Stadt | brainbow | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 13 | 26.03.2009 13:34 |
| Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und ALG II | Heiko | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 0 | 14.02.2009 08:58 |