Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4: U 25

Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 29.01.2012, 23:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.01.2012
Beiträge: 1
Unglücklich U25 Ausbildungsabbruch eigene Wohnung

Hallo, bin U25 und mache zur Zeit eine schulische Ausbildung, 600 km von meiner Familie entfernt. Habe also eine eigene Wohnung, finanziert durch Bafög & Kindergeld. Da ich mich absolut nicht mit ALG2 auskenne:

Müsste ich bei Abbruch direkt zurück zu den Eltern ziehen? (und würde mir dann, so lange ich die wohnung noch habe, mir irgendetwas für den übergang zustehen? wohngeld?

Habe ich Anspruch auf (ALG2)-Leistungen und kann erstmal in der Wohnung weiterwohnen & später in eine andere wohnung in meine heimatstadt/zu den eltern umziehen?



Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen...


Liebe Grüße,
ingalls1607
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 30.01.2012, 05:58
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.845
Standard

Da du bereits eine eigene Wohnung hast, gilt für dich nicht die Spezialregelung des § 20(5) SGB II nicht. Allerdings erfolgt eine 3-monatige Sanktion zu 100 % der Regelleistung, wenn für den Ausbildungsabbruch keine wichtigen Gründe im Sinne des Gesetzgebers vorliegen. Desweitern ist ist die Unterhaltspflicht deiner Eltern zu prüfen.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 30.01.2012, 19:08
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Wenn es eine schulische Ausbildung ist, also nicht versicherungspflichtig, wäre eine Sanktion maximal über § 31 Abs. 2 Satz 1 SGB II denkbar. Dazu müsste man aber nachweisen können, dass die Ausbildung nur deswegen abgebrochen wurde, um ALG 2 zu bekommen.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Alleinerziehend / Alleinstehend neue Wohnung waterwoman Kosten der Unterkunft 1 10.09.2011 16:18
Alleinerziehend / Alleinstehend Neue Wohnung Miete zu Hoch - Hilfe Angelmausi Kosten der Unterkunft 3 24.08.2010 17:18
Muss/sollte ich meine Wohnung so schnell wie möglich kündigen? Juliette Kosten der Unterkunft 24 15.03.2010 17:53


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:51 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0