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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #21  
Alt 24.05.2011, 07:30
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Zitat:
Zitat von Armin85 Beitrag anzeigen
zur zeit bauen die ein haus im ausland deswegen kann ich die unmöglich anpumpen

Klar doch, die Eltern schaffen ihr Geld ins Ausland fürs Häuserbauen und Sohnemann macht hier in Deutschland die Hand auf.

Mit Verlaub, bist du noch bei Troste?

Die Ausbildung der Kinder geht vor, ehe sie das Geld ins Ausland schleppen. Was 'unmöglich' ist, regelst nicht du, sondern das Gesetz.

Und das ist hier das Bürgerliche Gesetzbuch. Danach sind dir die Eltern unterhaltspflichtig bis zum Erreichen eines angemessenen Berufsabschlusses.
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  #22  
Alt 24.05.2011, 08:57
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Ob der TE wirklich U25 ist? -> Nick
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  #23  
Alt 27.05.2011, 08:26
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Zitat:
Zitat von AL1978 Beitrag anzeigen
Ob der TE wirklich U25 ist? -> Nick
TE ist wohl 23.

Offensichtlich gibts ein leistungsfähiges Elternhaus, welches Immobilien im Ausland erwirbt.

Selbst wenn TE 25 wäre, wären dann auch die Eltern noch zuständig. Die Unterhaltsverpflichtung nach BGB endet nicht mit 25, sondern mit einem 'angemessenen Berufsabschluß'.

Die "U25" Regel ist eine Vorschrift aus dem dann hier nicht zuständigen Sozialgesetzbuch.
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eltern, hartz4, u25

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