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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #31  
Alt 14.07.2010, 20:29
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Registriert seit: 10.07.2010
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Es war eine bewusste Überspitzung um zu verdeutlichen, dass es um den Lebensstandard der Zukunft geht.
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alleinerziehend, sanktion, u25

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